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Insolvente Bank Nach Greensill-Debakel: Bankenverband startet Entschädigung – Konflikt mit HRE spitzt sich zu

Die ersten Anleger erhalten ihre Einlagen bei der insolventen Bremer Bank zurück. Die Hypo Real Estate jedoch steht nicht auf der Entschädigungsliste.
24.03.2021 - 11:20 Uhr 1 Kommentar
Die Bafin prüft nach der Greensill-Pleite eine strengere Überwachung von Zinsplattformen. „Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass sich gerade schwächere Banken über solche Plattformen sehr schnell mit sehr viel Liquidität vollsaugen.“ Quelle: dpa
Logo der Greensill Bank in Bremen

Die Bafin prüft nach der Greensill-Pleite eine strengere Überwachung von Zinsplattformen. „Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass sich gerade schwächere Banken über solche Plattformen sehr schnell mit sehr viel Liquidität vollsaugen.“

(Foto: dpa)

Düsseldorf. Frankfurt Die ersten Millionen fließen. Rund eine Woche nachdem das Amtsgericht Bremen auf Antrag der Aufsichtsbehörde Bafin das Insolvenzverfahren gegenüber der Bremer Greensill Bank eröffnet hat, bekommen zahlreiche Anleger ihr Geld zurück.

Mit ihrer Initiative stellte die Finanzaufsicht den Entschädigungsfall fest, sodass der Sicherungsfonds mit den Ausschüttungen beginnt. „Wir haben die ersten Gelder angewiesen, nachdem uns die Anspruchsberechtigten ihre Kontoverbindungen mitgeteilt haben“, sagt ein Sprecher des Bankenverbands, der sich um die Entschädigungen kümmert. „Alle Kunden sind angeschrieben. Das Geld steht bereit.“

Geschützt sind vor allem Privatanleger, die rund drei Milliarden Euro bei Greensill angelegt haben sollen. Unter anderem Plattformen wie „Weltsparen“ und „Zinspilot“ hatten die vergleichsweise hochverzinsten Angebote der Bremer Bank vermittelt.

Pro Kunde sind 100.000 Euro per Gesetz abgedeckt. Weil die Greensill Bank darüber hinaus Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken war, sind nach Angaben des Bankenverbands in diesem Fall sogar knapp 75 Millionen Euro pro Einleger geschützt.

Um 75 Millionen Euro geht es bei der Hypo Real Estate (HRE) Holding aus München. Das in der Finanzkrise verstaatlichte Geldhaus ist der Ansicht, dass sein Investment durch die Einlagensicherung geschützt ist. Der Bankenverband müsse den Schaden ausgleichen. Am vergangenen Donnerstag fordert die HRE Holding den Verband auf, die 75 Millionen Euro innerhalb der nächsten sieben Tage auszuzahlen.

Die Begründung der Münchener: Seit der Abspaltung der Deutschen Pfandbriefbank (pbb) Mitte 2015 sei die Holding kein Finanzinstitut mehr, sondern ein Vermögensverwalter. Entsprechend ist es seit dem 15. August 2015 auch im Handelsregister eingetragen. „Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere im Banken- und Finanzsektor“, ist dort hinterlegt.

Keine Einigung in Sicht

Der Bankenverband sieht das offenbar anders – jedenfalls ist eine Auszahlung der 75 Millionen Euro derzeit nicht absehbar. Institutionelle Investoren müssen schließlich nicht entschädigt werden.

Ein Sprecher wollte auf Nachfrage mit Verweis auf das Bankgeheimnis keine Angaben zum Fall HRE machen. Er verwies lediglich auf Paragraf 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds, der bestimmte Gläubiger von der Sicherung ausschließt. Das Statut bezieht sich auf eine EU-Verordnung, die definiert, wann eine Firma als Kredit- oder Finanzinstitut einzustufen ist.

Einzelne Experten legen einen Passus unter dem Paragrafen 6 des Statuts im Sinne der HRE aus. Dort findet sich die Feststellung, dass „eine vermögensverwaltende Gesellschaft, die Finanzinstrumente ausschließlich zu Zwecken der Anlage eigenen Vermögens erwirbt, veräußert oder hält“ und „nicht wie ein Händler am Markt tätig wird“, nicht als Finanzinstitut gilt. Tatsächlich schließt schon die Satzung der HRE derlei Geschäfte aus.

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Die HRE sieht sich deshalb in einer guten Position. Auch die Bafin und die EZB stufen das Unternehmen nicht als Finanzinstitut ein. Die HRE Holding unterliegt nicht der Aufsicht der Bafin. „Die Hypo Real Estate Holding ist selbst nie ein Kreditinstitut gewesen. Die HRE hat keine Tochterunternehmen und hält keine Firmenbeteiligungen“, stellte ein Sprecher klar.

Offenbar will der Bankenverband dennoch der Greensill-Bank folgen, die die HRE als Finanzinstitut eingestuft hatte. Die 75 Millionen wären damit nicht abgesichert. „Der Einlagensicherungsfonds kann auf Nachfrage nicht bestätigen, dass es sich bei der HRE nicht um ein Finanzinstitut handelt“, hatte ein Verbandssprecher zuletzt gesagt.

Es ist damit absehbar, dass die von der HRE gesetzte Sieben-Tages-Frist verstreichen wird. Die HRE wäre in diesem Fall womöglich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Chancen auf eine Rückzahlung zu wahren.

Ist die HRE ein professioneller Investor?

Ob sie am Ende recht und das Geld bekommt, ist keineswegs sicher. Ein Aufsichtsrechtler gibt zu bedenken, dass die Firma kein unbedarfter Anleger war – und im Prinzip gehe es um deren Schutz. „Die Einlagensicherung wurde 2017 neu geregelt mit dem Ziel, dass professionelle Investoren ihr nicht mehr unterliegen sollen. Sie verfügen über die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können“, so der Experte. Unter diesem Gesichtspunkt stelle sich daher die Frage, warum eine am Finanzmarkt erfahrene Gesellschaft wie die HRE geschützt sein soll, Kommunen aber nicht.

Kommunen haben keine Chance auf eine Entschädigung durch den Einlagensicherungsfonds. Sie sind seit 2017 ausdrücklich ausgeschlossen. Rund 40 Kommunen haben sich auf die riskante Geldanlage eingelassen, um Negativzinsen zu sparen.

Die müssen nun darauf hoffen, dass sie als Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens zumindest einen Teil des Investments zurückbekommen. Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Michael Frege von der Kanzlei CMS Hasche Sigle bestellt, der bereits den deutschen Ableger der Investmentbank Lehmann erfolgreich abgewickelt hat.

Einige Städte und Gemeinden versuchen außerdem, auf juristischem Weg den Schaden in Grenzen zu halten. Die Stadt Monheim, die bei Greensill 38 Millionen Euro angelegt hat, hat dazu eine Initiative gestartet, der sich zahlreiche andere Kommunen angeschlossen haben.

Manche Experten üben auch Kritik an den kommunalen Entscheidern. Womöglich hätten diese gegen kommunales Recht verstoßen. Daher ist es auch möglich, dass es zu Klagen gegen Bürgermeister oder Kämmerer kommt.

Mehr: Das Greensill-Debakel – Der Kampf um die Lastenverteilung beginnt

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1 Kommentar zu "Insolvente Bank: Nach Greensill-Debakel: Bankenverband startet Entschädigung – Konflikt mit HRE spitzt sich zu"

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  • Hoffentlich werden die Kommunen alle verklagt und die handelnden Personen mit empfindlichen Strafen belegt, denn wer wirds am Ende bezahlen? Wir alle, die Steuerzahler...

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