Kampf gegen Geldwäsche EU plant Obergrenze für Bargeldzahlungen und eigene Geldwäschebehörde

Die EU-Kommission will ihre Reformvorschläge in zwei Wochen vorstellen.
Brüssel Die EU-Kommission will Deutschland zu einem entschlosseneren Kampf gegen Geldwäsche verpflichten. Das geplante Gesetzespaket zum Kampf gegen Geldwäsche sieht unter anderem eine strikte Obergrenze für Bargeldgeschäfte vor. Diese soll bei 10.000 Euro liegen. Deutschland hat anders als viele andere EU-Staaten bisher kein Limit für Cash-Zahlungen gesetzt und ist daher Hauptadressat der geplanten Neuregelung. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über das EU-Vorhaben berichtet.
Die Kommission will ihre Reformvorschläge in zwei Wochen vorstellen. Als Teil des legislativen Pakets soll auch die Gründung einer neuen EU-Behörde zum Kampf gegen Geldwäsche vorgeschlagen werden. Bisher sind nationalen Aufsichtsbehörden dafür zuständig, der Ermittlungseifer ist allerdings von Land zu Land äußerst unterschiedlich.
Dabei ist Geldwäsche ein erhebliches Problem in Europa. Erst kürzlich hatte der europäische Rechnungshof der EU in diesem Punkt ein schlechtes Zeugnis ausgestellt: „Die Umsetzung der geltenden Regeln in den EU-Mitgliedstaaten ist uneinheitlich, und die Reaktion der EU-Kommission darauf ist sehr langsam“, schrieben die Rechnungsprüfer in einem Sonderbericht. Mit Malta wurde kürzlich ein EU-Staat sogar auf die globale Liste der Länder gesetzt, die unter verstärkter Beobachtung wegen Geldwäsche stehen.
Doch auch Deutschland steht seit Jahren in der Kritik. Die Organisation Transparency International bezeichnet die Bundesrepublik als „Geldwäscheparadies“, schätzungsweise würden in Deutschland jährlich 100 Milliarden Euro gewaschen.
Der grüne Finanzpolitiker Sven Giegold beklagt die „Nichtbereitschaft“ mit diese Missstände aufzuräumen schon länger: In Brüssel diskutiere man gern über neue Gesetze und Behörden, versäume es aber, die bestehenden Regeln per Vertragsverletzungsverfahren durchzusetzen, sagt der EU-Abgeordnete.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Es geht doch gar nicht um Geldwäsche.
Das Gesetzespaket Geldwäschegesetz, Zahlungsverkehrsdienstleisterrichtlinie und Transparenzgesetz haben vor allem zum Ziel EU-Bürger in der EU einzusperren. Nur Leute ohne Vermögen, dürfen die EU noch verlassen.
Dazu passt auch die weitere Enschränkung von Goldkäufen und Bargeldtransaktionen sowie die Abschaffung der Ausnahmen bei der Wegzugsbesteuerung.
Wer Unternehmer ist, muss die EU noch dieses Jahr verlassen oder er wird so schnell nicht mehr aus der EU herauskommen, jedenfalls nicht mit seinem Vermögen.
Das Gesetzespaket dient vor allem auch dazu, dass bei der zu erwartenden wiederaufpoppen der Eurokrise oder bei der Einführung von höheren Steuern, keiner mehr ausbüchsen kann.
Ich werde das Land daher noch vor der Wahl verlassen. Die Planung allein mit StB ist sehr aufwendig. Es gibt viele Überraschungen. Wer einfach wegzieht, muss sofort bis zu 80% mehr Steuern zahlen, als er hier in den nächsten 10 Jahren hätte zahlen müssen.
Auch für den Wegzug in die EU gibt es ab 1.1.22 keine Ausnahmen mehr. Daher jetzt oder hier sterben.
Und Krypto-Währungen sind kein Bargeld.
Diese Entscheidung ist wieder einmal ein Paradebeispiel, wie veraltet die ganze Bürokratie in der EU ist.
Bereits ab 1960 versuchte man, mit solchen "Mitteln" gegen die Geldwäsche vor zu gehen.
Erfolglos.
Die ganze Beamtenschaft in Brüssel ist überaltet.