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Kampf gegen Geldwäsche Neue Regeln bei Bareinzahlungen: Ab 10.000 Euro müssen Kunden die Herkunft des Geldes belegen

Seit dem 9. August sind Banken verpflichtet, bei Bareinzahlungen genauer hinzuschauen. Welche Nachweise die Geldhäuser von ihren Kunden verlangen können.
14.08.2021 - 13:59 Uhr 2 Kommentare
Bei Gelegenheitskunden müssen Banken künftig bereits bei Bareinzahlungen ab 2500 Euro die Herkunft des Geldes prüfen. Quelle: dpa
Koffer mit Bargeld

Bei Gelegenheitskunden müssen Banken künftig bereits bei Bareinzahlungen ab 2500 Euro die Herkunft des Geldes prüfen.

(Foto: dpa)

Berlin Die Liebe der Deutschen zum Bargeld ist ausgeprägt. Trotz Corona-Pandemie tätigen die Bundesbürger 60 Prozent ihrer finanziellen Transaktionen mit Scheinen und Münzen, zeigte eine Umfrage. Umso überraschter werden viele Kunden gewesen sein, als sie Anfang August Nachricht von ihrer Hausbank bekamen.

Alle Bankkunden in Deutschland wurden darauf hingewiesen, dass „neue regulatorische Vorgaben“ gelten. Die Banken sind durch die Finanzaufsicht Bafin verpflichtet, bei allen Bareinzahlungen, die 10.000 Euro übersteigen, einen Nachweis über die Herkunft der Mittel zu verlangen. Das gilt auch für Fälle, in denen Geldbeträge aufgeteilt werden, aber in der Summe diese Grenze überschreiten.

Die Bafin schreibt den Banken zudem vor, dabei zwischen Bestands- und Gelegenheitskunden zu unterscheiden. Bei Gelegenheitskunden muss die Bank bereits bei Bareinzahlungen ab 2500 Euro die Herkunft des Geldes prüfen.

In einem Merkblatt hat die Bafin bereits ein paar Fälle durchdekliniert, an denen sich Privatkunden und Banken orientieren können. So könnte ein Kontoauszug einer anderen Bank darüber Auskunft geben, woher der Geldzufluss kommt. Als weitere Belege gelten Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Einträge in Sparbücher.

Sollte der Kunde über einen Auto- oder Goldverkauf zu einer größeren Bargeldsumme gekommen sein, muss er entsprechende Belege vorweisen. Bei potenziellen Geldgeschenken muss der Kunde Schenkungsverträge, Schenkungsanzeigen vorweisen oder bei möglichen Erbschaften letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen.

Natürlich seien die Banken keine Ermittlungsbehörden, heißt es bei der Bafin. Es gehe um eine Plausibilitätsprüfung: „Macht es Sinn, was der Kunde sagt und wie er den Geldzufluss begründet?“ Die Nachweise müssen nicht sofort erbracht, sondern können auch innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden.

Banken müssen Verdachtsfälle den Behörden melden

Sollte der Kunde keine plausiblen Belege vorweisen, darf die Bank das Geld nicht annehmen. In letzter Konsequenz muss die Bank eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Financial Intelligence Unit schicken. Die prüft unter Umständen, ob ein Fall von Geldwäsche vorliegt.

Gesetzliche Grundlage für die Verfügung der Bafin ist das Geldwäschegesetz, in dem zwar Sorgfaltspflichten der Kreditinstitute thematisiert werden, diese aber nicht bis ins Detail geregelt werden. Diese Details liefert die Bafin mit ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen nach – unter anderem auch durch die Festlegung der Prüfgrenze von 10.000 Euro.

Zuvor ist eine nationale Risikoanalyse unter der Regie des Bundesfinanzministeriums zu dem Ergebnis gekommen, dass von Geschäften mit Bargeld ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgeht.

Experten schätzen, dass in der Bundesrepublik jährlich rund 100 Milliarden Euro gewaschen werden. Es wird also versucht, Geld aus kriminellen Aktivitäten wie beispielsweise Drogengeschäfte oder Prostitution in den normalen Wirtschaftskreislauf wieder einzuschleusen. Ob die jetzt vorgesehenen Maßnahmen dazu beitragen, die Geldwäsche einzudämmen, bleibt abzuwarten.

Mehr: Betrug und Geldwäscheverdacht: Konten bei N26 geraten zunehmend ins Visier von Ermittlern

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2 Kommentare zu "Kampf gegen Geldwäsche: Neue Regeln bei Bareinzahlungen: Ab 10.000 Euro müssen Kunden die Herkunft des Geldes belegen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Geldwäsche ist für diese Maßnahme nur die wohlfeile Ausrede. Es geht hauptsächlich darum, den normalen Bürgern das Bezahlen mit Bargeld immer unkomfortabler zu gestalten. Im Endeffekt soll das elektronische Bezahlen und damit die volle Kontrolle über alle Transaktionen der Bürger erreicht werden. Hier misstraut der Staat grundsätzlich dem normalen Sparer und dieser wird ohne Beweis in den Verdacht der kriminellen Geldwäsche gestellt ! Für mich ist Bargeld gelebte Freiheit. Es geht den Staat nichts an, wenn ich Käufe mit Bargeld bezahle ! Wenn ein konkreter Verdacht auf Geldwäsche vorliegt, wird entsprechend der geltenden Gesetze ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es hat die Unschuldsvermutung zu gelten bis zum Beweis des Gegenteils.

  • Unsere Banken, allen voran Volksbanken und Sparkassen werden immer weiter geknebelt und vom unfähigen Bundesaufsichtsamt in die Pflicht genommen. Ich fände es gut und richtig, wenn die jeweiligen Behörden diese Bankdienstleistungen auch bezahlen würden und nicht die Bankkunden.

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