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Kampf gegen Steuerflucht Gerichtsurteil könnte Schweizer Bankgeheimnis wiederbeleben

Dem internationalen Kampf gegen Steuerflucht droht ein neuer Rückschlag: Ein Schweizer Bundesgericht soll klären, ob sich das Bankgeheimnis auch auf ausländische Tochtergesellschaften anwenden lässt.
31.10.2017 - 15:35 Uhr 2 Kommentare
Ein Schweizer Bundesgericht könnte ihm wieder Aufwind bringen. Quelle: ZB
Bankgeheimnis

Ein Schweizer Bundesgericht könnte ihm wieder Aufwind bringen.

(Foto: ZB)

Zürich/London Ein wegweisender Rechtsstreit über die Weitergabe von Bankkundendaten könnte dem Schweizer Bankgeheimnis neues Leben einhauchen. Strafverfolger wollen vom Bundesgericht klären lassen, für wen und wo auf der Welt das Gesetz gültig ist, wie aus Reuters vorliegenden Unterlagen hervorgeht. Denn in den vergangenen Jahren haben Angestellte von Schweizer Banken wiederholt Kundendaten an ausländische Behörden weitergeleitet und diesen damit wertvolle Hinweise beim Aufspüren von Steuerflüchtlingen geliefert. Doch gemäß dem Schweizer Bankgeheimnis müssen diese Daten vertraulich behandelt werden.

Im Zentrum des Interesses steht ein Rechtsstreit um den Ex-Julius-Bär-Banker und Whistleblower Rudolf Elmer. Elmer war für Julius Bär auf den Cayman-Inseln beschäftigt und hat jahrelang Bankdaten über vermeintliche Steuersünder an die Enthüllungsplattform WikiLeaks und Behörden weitergeleitet. Das Obergericht Zürich kam jedoch zu dem Schluss, dass das Bankgeheimnis für ihn nicht gültig war, weil er bei einer Niederlassung von Bär auf den Cayman-Inseln tätig war und nicht beim Mutterinstitut in Zürich.

Gegen diesen Entscheid gehen die Strafverfolger nun vor: Sie wollen erwirken, dass das Bankgeheimnis auch über die Landesgrenzen hinaus Gültigkeit hat. Dabei argumentieren sie, das Gesetz werde ansonsten ausgehöhlt. Das schriftliche Urteil des Bundesgerichts wird kommendes Jahr erwartet. Sollte es der Argumentation der Kläger folgen, hätte das weitreichende Konsequenzen: Denn damit könnte das Bankgeheimnis künftig auch für Niederlassungen von Schweizer Instituten im Ausland gelten - sowie für Personen, die ein loseres Arbeitsverhältnis zu den Banken haben.

Ausländische Experten betrachten das Vorgehen als Rückschritt im internationalen Kampf gegen Steuerflucht. Denn für viele Länder waren die geheimen Informationen über die Inhaber von Schweizer Bankkonten - etwa in Form der berühmten Steuer-CDs - wichtige Informationsquellen. Sie konnten mit den Nachzahlungen hunderter reuiger Steuerflüchtlinge ihre Staatskassen füllen.

Den Schweizer Geldhäusern ist das jedoch ein Dorn im Auge, sie mussten sich in diversen Verfahren der Beihilfe zur Steuerhinterziehung verantworten und hunderte Millionen Euro bezahlen. Das Bankgeheimnis galt vielen daher bereits als Relikt der Vergangenheit - auch weil die Schweiz beim internationalen Informationsaustausch (AIA) von Kontodaten mitmacht.

  • rtr
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2 Kommentare zu "Kampf gegen Steuerflucht: Gerichtsurteil könnte Schweizer Bankgeheimnis wiederbeleben"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Recht haben sie die Schweizer.

    Wenn Reporter in die Luft gejagt werden, weil sie über Panama papers berichten, dann muss man doch präventiv agieren. Keine Informationen und keiner kommt zu schaden...außer der Steuerzahler aber der ist eh so blöd sich nicht dagegen zu wehren und zahlt in die Rentenkasse obwohl er keine Rente mehr bekommen wird, zahlt Steuern über Steuern für die Energiewende ohne das sich irgendetwas in der Energiegewinnung ändert oder für Mario Draghis Agenda für Großbanken und Großkonzerne oder für Geschäfte wie Cum-Ex oder Cum-Cum uvm.

    Wieso sollte man sich bei dieser Perversion nicht einfach auch mal einen Vorteil verschaffen?

    Die Amis wollten die Schweiz als Stauerparadies dicht machen, damit das Kapital in den amerikanischen Steueroasen landet. Es war doch nicht die EU die gegen Steueroasen gekämpft hat. Die EU ist ein treuer Hund der Amerikaner und nichts mehr.

  • Ich halte es für durchaus denkbar, dass es wieder Bankgeheimnisse geben wird.

    Weltweit besteht Interesse an Konten die vor Sozialismus und willkürlicher Enteignung geschützt sind.

    Obama, Merkel, Junckers waren die Kämpfer für den offenen Datenaustausch. Die USA waren sehr entschlossen und konsequent, beispielsweise gegen Singapur und Panama.

    Mit neuen Regierungen und Machtverhältnissen denke ich, dass Länder wie Singapur und Panama sich an die einstige Einnahmequelle erinnern.

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