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Kapitalmarktexperte Gerrit Fey „Grenze für Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrechte von zehn auf 20 Prozent anheben“

In der Corona-Pandemie versuchen viele Unternehmen, ihr Eigenkapital zu stärken. Das fällt schwachen Firmen schwer. Experte Fey fordert mehr Flexibilität bei Kapitalerhöhungen.
18.09.2020 - 04:00 Uhr 1 Kommentar
Der 48-jährige ist Leiter des Fachbereich Kapitalmärkte beim Deutschen Aktieninstitut. Quelle: DAI
Gerrit Fey

Der 48-jährige ist Leiter des Fachbereich Kapitalmärkte beim Deutschen Aktieninstitut.

(Foto: DAI)

Frankfurt Kapitalerhöhungen boomen im Moment. Die deutschen Unternehmen versuchen, ihre Finanzierung sicherzustellen und sich mit Liquidität auszustatten, falls es erneut zu einem Lockdown kommt und die Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen wird.

Nach Berechnungen des Analysehauses Refinitiv wurden im laufenden Jahr Kapitalerhöhungen über 15,4 Milliarden Dollar bei Anlegern platziert. Das ist fast doppelt so viel wie im vergangenen Jahr. Doch Banken und Wirtschaft fordern mehr Flexibilität, um gerade für schwierige Zeiten gewappnet zu sein.

Gerrit Fey, Leiter des Bereichs Kapitalmärkte beim Deutschen Aktieninstitut (DAI) und seit 2004 bei der Lobbyorganisation börsennotierter Unternehmen, hat mit seinen 48 Jahren bereits unzählige Regulierungsvorhaben begleitet. Seine zentrale Forderung an die Politik: Die maximale Quote für Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrechte muss von zehn auf 20 Prozent des vorhandenen Eigenkapitals erhöht werden.

Außerdem macht er sich für eine Verdoppelung des maximalen Kursabschlags zur Börsennotierung auf zehn Prozent stark. Staatshilfen sollten auf die wirklich schweren Fälle konzentriert werden.

Herr Fey, Kapitalerhöhungen von Unternehmen boomen, wie geht es weiter?
Zur Bewältigung der Coronakrise werden noch viele Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen in großem Stil neues Eigenkapital benötigen. Das erhöht nicht nur die Liquidität und stärkt die Bilanz, sondern verbessert auch die Handlungsfähigkeit der Firmen im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen von Covid-19.

Was konkret treibt die Unternehmen, sich mit mehr Kapital auszustatten?
Es gibt unterschiedliche Gründe: Oft wird frisches Eigenkapital dazu dienen, sich krisenfester aufzustellen und einen Risikopuffer zu bilden. Im Bedarfsfall lässt sich zudem mit mehr Eigenmitteln auch mehr Fremdkapital aufnehmen.
Bei einer Vielzahl von Unternehmen wird neues Eigenkapital aber auch für die Restrukturierung oder Rekapitalisierung im Falle einer akuten, existenzbedrohenden Situation nötig sein.

Die Firmen können bei Bedarf auch auf Staatshilfen zurückgreifen. Was ist der richtige Weg?
Staatshilfen sollten auf Unternehmen konzentriert werden, die sich zeitweise nicht am Kapitalmarkt finanzieren können. Das ist schon allein aus ordnungspolitischer Sicht sinnvoll. Diese Subsidiarität staatlicher Hilfe ist zu Recht bereits im Stabilisierungsfondsgesetz angelegt.
Danach dürfen die Mittel des Fonds nur eingesetzt werden, wenn einem Unternehmen andere Finanzierungsquellen nicht zur Verfügung stehen. Erfolgt die staatliche Beteiligung, dann können später private Kapitalgeber dabei helfen, diese abzulösen.

Wie kann der Kapitalmarkt am besten zur Krisenbewältigung genutzt werden?
Es gilt, Kapitalmaßnahmen schnell und zugleich rechtssicher durchzuführen. Gleichzeitig muss es möglich sein, Kapital aus privater Hand auch in einem ausreichenden Umfang aufbringen zu können.

Dem stehen allerdings Bestimmungen im Aktiengesetz entgegen…
Im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht handelt es sich um einen recht langen Prozess. Es muss mit einer Dauer von sechs Monaten vom Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung bis zur Eintragung ins Handelsregister gerechnet werden.
Großvolumige Kapitalerhöhungen können in der Praxis zudem nur bei Anlegern platziert werden, wenn der Ausgabepreis einen ausreichend hohen Abschlag gegenüber dem Börsenkurs aufweist. Gerade in Notsituationen kann der Kurs aber schnell am Nennwert von meist einem oder fünf Euro notieren. Darunter darf er nicht fallen. Das erschwert hier eine Kapitalerhöhung.

Geht es schneller und zugleich einfacher, wenn Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrecht durchgezogen werden?
Hier spielen die Eigentümer des Unternehmens keine Rolle. Dieses Instrument ist daher ein gutes Mittel, um die Krisenfestigkeit durch eine Erhöhung des Eigenkapitals zu festigen. Allerdings besteht hier eine gesetzliche Obergrenze von zehn Prozent des Grundkapitals.

Was kann der Gesetzgeber machen, damit die Kapitalaufnahme erleichtert wird?
Das Deutsche Aktieninstitut schlägt in einem Positionspapier vor, die Gestaltungsmöglichkeiten des europäischen Prospektrechts zu nutzen. Seit einiger Zeit setzen etwa Frankreich und Großbritannien den Schwellenwert für Kapitalerhöhungen doppelt so hoch, bei 20 Prozent, an. Es lässt sich beobachten, dass etwa britische Unternehmen den Eigenkapitalmarkt großzügig genutzt haben, um ihre Krisenfestigkeit zu stärken.

Was schlägt das Deutsche Aktieninstitut konkret vor?
Die für Kapitalmaßnahmen unter Beteiligung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds geschaffenen verfahrenstechnischen Erleichterungen sollten auch für private Investoren gelten. Insbesondere sollten Kapitalerhöhungsbeschlüsse schon unmittelbar nach der Hauptversammlung bestandskräftig sein.

Reicht das aus?
Den Vorbildern aus Großbritannien und Frankreich folgend sollte die Grenze für Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrechte von zehn auf 20 Prozent angehoben werden. Gleichzeitig ist es bei diesem Verfahren mit Bezugsrechtsausschluss erforderlich, dass der Ausgabepreis neuer Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, maximal drei bis fünf Prozent.
Bei der Platzierung mit einem marktnahen Preisfestsetzungsverfahren wie einer Schnellplatzierung wäre ein Abschlag von bis zu zehn Prozent sicherlich sinnvoll. Und die Ausgabe neuer Aktien unter dem bisherigen Mindestnennbetrag sollte bei Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht ebenfalls möglich sein.

Wie lange sollten die Regeln gelten?
Wie die Regeln für Stabilisierungsmaßnahmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds sollten sie bis zum 31. Dezember nächsten Jahres gelten. In einem zweiten Schritt gilt es dann zu bewerten, welche dieser Erleichterungen sich bewährt haben und deshalb dauerhaft beibehalten werden sollen.

Mehr: Nicht Aktienemissionen, sondern Kapitalerhöhungen sind derzeit an der Börse gefragt.

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  • Aktienkultur

    HB Gerrit Fey:
    „Die maximale Quote für Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrechte muss von zehn auf 20 Prozent des vorhandenen Eigenkapitals erhöht werden.
    Außerdem macht er sich für eine Verdoppelung des maximalen Kursabschlags zur Börsennotierung auf zehn Prozent stark.“

    Das ist Aktienkultur in übler Form. Der investierte Aktionär wird hierbei Übergangen.
    Er darf nur zusehen, wenn ein Neueinsteiger einen Abschlag (von ev. 10%) erhält, ist aber nicht berechtigt sich auch zu diesen Konditionen zu beteiligen. Dem Altaktionär bleibt nur ein sich oft ergebender, gemittelter Kursverlust und die Verwässerung seiner Anteile.
    Was sagen die Aktionärsschützer dazu?

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