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Kirch-Prozess Fitschen soll von strittigen Aussagen gewusst haben

Die Staatsanwaltschaft München droht Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen wegen Prozessbetrugs mit einer Anklage. Nach Informationen des Handelsblatts entsprachen einige Aussagen vor Gericht nicht der Wahrheit.
26.03.2014 - 20:48 Uhr 1 Kommentar
Jürgen Fitschen: Ein internes Dokument belastet den Co-Chef der Deutschen Bank. Quelle: Reuters

Jürgen Fitschen: Ein internes Dokument belastet den Co-Chef der Deutschen Bank.

(Foto: Reuters)

Frankfurt Der Streit zwischen der Deutschen Bank und den Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch ist zwar beigelegt – doch für Jürgen Fitschen könnte er ein böses Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft München droht ihm mit Anklage wegen „versuchten mittäterschaftlichen Prozessbetrugs“. Aus einem Dokument vom Jahresanfang, das dem Handelsblatt (Donnerstagsausgabe) vorliegt, geht nun erstmals hervor, welche Indizien die Ermittler haben.

So habe die Bank bei einer internen Untersuchung selbst festgestellt, dass einige Aussagen von ehemaligen Topmanagern der Bank vor Gericht nicht der Wahrheit entsprachen. Die Rechtsabteilung fasste das Ergebnis unter dem Stichwort „Not helpful“ zusammen – und präsentierte es auf einer Vorstandssitzung im Februar 2012 als Argument für eine außergerichtliche Einigung mit den Kirch-Erben. Auch Fitschen nahm an dieser Sitzung teil.

Der Banker erklärt gegenüber der Staatsanwaltschaft, er habe von niemandem in einer Vorstandssitzung oder sonst eine konkrete Warnung bekommen, dass es in Bezug auf diese Unterlagen ein Problem geben könnte. Der Vorstandspräsentation war außerdem auch ein Hinweisbeschluss des OLG München angefügt war. In ihm hatte das Gericht schon im März 2011 mitgeteilt, dass Ex-Deutsche-Bank-Chef Breuer vor Gericht widersprüchliche Angaben machte.

Die Staatsanwaltschaft wirft Fitschen vor, nichts dagegen unternommen zu haben und sich somit des mutmaßlichen versuchten Prozessbetrugs mitschuldig gemacht zu haben. Nach Informationen des Handelsblatts holte sich Fitschen externen juristischen Rat ein. Es äußerten sich die renommierte Kanzlei Linklaters sowie der ehemalige Präsident des OLG Stuttgart, Eberhard Stilz. Beide kamen zum Schluss, dass Fitschen nicht verpflichtet war, die möglichen Falschaussagen seiner Ex-Kollegen vor dem Gericht zu korrigieren.

  • dlm
  • pk
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1 Kommentar zu "Kirch-Prozess: Fitschen soll von strittigen Aussagen gewusst haben"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Vieles mag an der Deutschen Bank-Schelte wahr sein. Aber welche Mittel hier gegen einen Bürger Fitschen eingesetzt werden, dass ist schon beachtlich.

    Meine Hochachtung vor Herrn Fitschen, dass er sich als Bürger mit Rechten nicht erpressen lässt.

    Da gibt es die Drohung einer Anklage.
    Da gibt es das Angebot gegen Zahlung einer "geringen Gebühr" die Anklage fallen zu lassen.
    Da gibt es eine weitere Durchsuchung der Bank.
    Da gibt es nach der Androhung der Anklage Durchsuchungen von Anwaltskanzleien.
    Da tauchen "plötzlich und unerwartet ganz sichere Informationen" in den Medien auf.

    Können Sie auch 1 + 1 addieren?

    Ob die Vorwürfe richtig oder falsch sind. Eines ist doch schon jetzt klar, der Staat hatte keine ausreichenden Informationen vor dem Angebot "eines Deals" ansonsten wäre er weder in die Deutsche Bank noch in die Kanzleien anschließend eingebrochen.

    Lenken wir den Blick auf den Ankauf von Hehlerware, die sogenannten Steuer-CDs, die mit dem wirtschaftlichen Erfolg für die Steuerverwaltung legitimiert wird.

    Wann wird die Jagd auf die Renter gemacht, weil sie den Staat, die Gesellschaft nur noch Geld kostet?

    Wollen wir das als Rechtsstaat verstehen, für den wir verteidigend einstehen sollen?

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