Klaus-Peter Müller Commerzbank sucht Nachfolger für Aufsichtsratschef

Der Aufsichtsrat der Commerzbank hat mit der Suche nach einem Nachfolger von seinem Vorsitzenden Klaus-Peter Müller begonnen.
Frankfurt Die Commerzbank bereitet sich auf das Ende der Amtszeit von Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller im Frühjahr 2018 vor. Der Aufsichtsrat des Instituts habe im vergangenen November auf Müllers Wunsch hin eine Findungskommission eingesetzt. Geleitet werde sie von BDI-Hauptgeschäftsführer und Aufsichtsratsmitglied Markus Kerber, hieß es in Finanzkreisen. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte darüber zuerst berichtet. Kerber genießt das Vertrauen des Bundesfinanzministerium, das ihn in das Kontrollgremium entsandt hatte. Die Bank kommentierte die Informationen nicht.
Die Einsetzung einer Findungskommission deutet klar darauf hin, dass Müllers Nachfolger wohl von außen kommen wird. Das legt nahe, dass der frühere Commerzbank-Vorstand Nicholas Teller, der heute als Mitglied im Aufsichtsrat sitzt, selbst kein Interesse an diesem Posten hat. Ein externer Kandidat müsste allerdings erst noch auf einer Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Die Kandidatensuche ist dem Vernehmen nach aber noch nicht so weit gediehen, dass dies bereits für die diesjährige Hauptversammlung am 20. April wahrscheinlich ist. Bis Müllers Nachfolger oder eine Nachfolgerin in den Aufsichtsrat einzieht, dürfte es also realistischerweise 2017 werden. Dann hätte Müller bis zum Ende seines Mandats im Frühjahr 2018 noch ein Jahr Zeit, um einen Kandidaten einzuarbeiten. Müller selbst hatte im vergangenen November auf einer Banken-Tagung deutlich gemacht, dass er auch vorhat, sein Mandat bis 2018 wahrzunehmen.
Dass so ein Zeitplan realisierbar ist, verdankt die Commerzbank – neben Müllers Gesundheit – auch der Änderung der Regeln für die Altersgrenze im Aufsichtsrat. Müller wird diesen September 72 Jahre alt. Früher mussten Aufsichtsräte, die dieses Alter erreicht hatten, auf der jeweils nächsten Hauptversammlung aus dem Kontrollgremium ausscheiden. Allerdings wandelte die Commerzbank Ende 2011 diese Muss-Regel in eine Kann-Regel um.