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Kontogebühren Nur „sehr wenige“ Bankkunden verlangen von den Sparkassen Gebühren zurück

Der BGH hat Geldhäusern das Prinzip einer stillschweigenden Zustimmung untersagt. Die Kunden haben deshalb die Möglichkeit, Gebühren zurückzufordern. Was die meisten aber nicht tun.
06.09.2021 - 18:06 Uhr Kommentieren
DSGV-Präsident Helmut Schleweis klagt über den hohen bürokratischen Aufwand nach dem BGH-Urteil: „Wir benötigen jetzt 2700 Tonnen Papier, um Kunden über etwas zu informieren, was diese schon wissen.“ Quelle: dpa
Stadtsparkasse Düsseldorf

DSGV-Präsident Helmut Schleweis klagt über den hohen bürokratischen Aufwand nach dem BGH-Urteil: „Wir benötigen jetzt 2700 Tonnen Papier, um Kunden über etwas zu informieren, was diese schon wissen.“

(Foto: dpa)

Frankfurt Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Bankgebühren hat im Finanzsektor Schockwellen ausgelöst. Doch nun zeichnet sich ab, dass sich die Belastungen zumindest für den Sparkassen-Sektor in Grenzen halten werden. In Relation zur Gesamtzahl der Kunden gebe es bisher nur „sehr wenige“ Gebührenrückforderungen, sagte Sparkassen-Präsident Helmut Schleweis dem Handelsblatt. „Die meisten Kunden sind offensichtlich der Auffassung, dass ihre Zahlungen für die erhaltenen Leistungen angemessen waren.“

Der BGH hatte im April entschieden, dass Geldhäuser bei Änderungen von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Die bisher üblichen Klauseln, wonach Banken von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kontonutzer einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, sind damit hinfällig. Die Kunden haben deshalb die Möglichkeit, von Banken Gebühren zurückzufordern, denen sie nicht aktiv zugestimmt haben.

Bisher geschieht das bei den 371 Sparkassen, die zusammen Marktführer im deutschen Privatkundengeschäft sind, jedoch kaum. Bei der Kreissparkasse Köln haben bisher beispielsweise rund 1600 Kunden Rückforderung geltend gemacht. „Dies entspricht rund 0,5 Prozent unserer vom BGH-Urteil betroffenen Kundenkonten“, erklärte das Institut. „Die Erstattungen liegen überwiegend in einer Größenordnung von 15 Euro.“

Auch bei der Hamburger Sparkasse, Deutschlands größter Sparkasse, ist die Zahl der Entgeltrückforderungen überschaubar. „Es sind bislang nur wenige Kunden dazu auf uns zugekommen“, betont das Geldhaus. Genaue Zahlen wollte es nicht nennen.

Schleweis ist erfreut über das Verhalten der Verbraucher. „Unsere Kunden haben gewusst, was sie bekommen, und sie haben auch immer gewusst, was sie bezahlen“, sagt der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). „Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, ob man unter solchen Umständen nach einigen Jahren Geld zurückverlangen sollte, selbst wenn man es rechtlich könnte. Wenn Kunden dies aber verlangen, werden sich die Sparkassen natürlich damit auseinandersetzen.“

Sparkassen verschicken wegen BGH-Urteil 2700 Tonnen Papier

Nach dem BGH-Urteil müssen sich die Banken nicht nur mit Rückforderungen beschäftigten, sondern von den meisten Kunden auch eine aktive Zustimmung zu den aktuellen Kontogebühren einholen. „Das erhöht den Aufwand für alle Beteiligten enorm“, sagte Schleweis. „Wir benötigen jetzt 2700 Tonnen Papier, um Kunden über etwas zu informieren, was sie schon wissen.“

Die Sparkassen wollen ihre Kunden deshalb – ähnlich wie andere Banken – digital um die Zustimmung zu den Kontobedingungen bitten. „Überall, wo dies rechtlich möglich ist, nutzen wir Online-Wege“, betont Schleweis.

Damit entwickelt sich die Möglichkeit der Zustimmung per Onlinebanking oder App immer mehr zum Standard. Auch bei der Onlinebank Comdirect sollen Kunden den aktuellen Kontomodellen online zustimmen. Der Mutterkonzern Commerzbank setzt sowohl auf Onlineverfahren als auch auf eine Ansprache in den Filialen. Wenn Kunden auf beiden Wegen nicht zu erreichen sind, will das Institut Briefe verschicken.

Auch die Sparda-Bank Baden-Württemberg, eine der größten Genossenschaftsbanken, spricht einen Teil ihrer Kunden online an. Den entsprechenden Auftrag können Verbraucher über eine spezielle Smartphone-App freigeben.

Die Postbank hingegen hat bereits alle Kunden per Brief informiert. „Begleitend haben wir allen Online-Banking-fähigen Kunden die Möglichkeit gegeben, mittels einer Vorschaltseite im Online-Banking über den digitalen Weg zuzustimmen“, erklärte die Bank.

Es sei nicht möglich, „die Kunden vollumfänglich über das Online-Banking zu informieren und diesen Kanal als alleinigen Ansprachekanal zu nutzen“, argumentiert die Postbank. „Deshalb haben wir entschieden, alle Kunden per Brief zu informieren, und setzen das Online-Banking nur als begleitenden Kanal zur Einholung der Zustimmung ein.“

Lieferengpässe bei Papier erschweren Information von Kunden

Die Postbank wollte sich nicht dazu äußern, wie viele Kunden Entgelte zurückfordern. Die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband, die zum BGH-Urteil führte, richtete sich gegen die Postbank, die zur Deutschen Bank gehört. Da die AGB aber in ähnlicher Form branchenweit verwendet werden, ist von der Entscheidung die gesamte deutsche Kreditwirtschaft betroffen.

Für die Geldhäuser ist es generell günstiger, wenn Kunden den Kontobedingungen online zustimmen – und im Fall der Sparkassen auch weniger zeitaufwendig. Dem Handelsblatt liegt in Auszügen ein internes Schreiben an Sparkassen vor, aus dem hervorgeht, dass die Kreditinstitute kurzfristig gar nicht genug Papier haben, um alle Kunden anzuschreiben.

„Bei der Entscheidung für einen Komplettversand von 65 Blatt (doppelseitig, Anschreiben inklusive Bedingungswerke) hängt der frühestmögliche Postauslieferungstermin vom Ausgang einer Bedarfsabfrage ab. Der Termin wird aber voraussichtlich erst im Jahr 2022 liegen, da weltweite Papierknappheit herrscht“, heißt es dort.

„Tatsächlich gibt es in vielen Bereichen derzeit Lieferengpässe. Das trifft auch für Papier zu“, erklärte der DSGV. Zudem halte man es auch aus ökologischen Gründen für richtig, „dass der Deutsche Sparkassenverlag für die Sparkassen-Finanzgruppe einen möglichst sparsamen Umgang mit Papier in die Überlegungen zum weiteren Vorgehen einbezieht“.

Mehr: Streit um BGH-Urteil: Verbraucherschützer prüfen rechtliche Schritte gegen mehrere Geldhäuser

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