„Kredite“ für Berater MLP zuckt vor Finanzaufsicht zurück
HB/sos FRANKFURT. „Wir haben uns mit der BaFin geeinigt“, sagte ein Sprecher des badischen Unternehmens am Donnerstag. Die MLP Finanzdienstleistungen AG werde ihre bestehende „kleine Banklizenz“ erweitern und somit das Recht auf eine so genannte „beschränkte Kreditvergabe“ erhalten. Damit seien die Bedenken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeräumt.
Die Aufsichtsbehörde hatte bei MLP Zweifel an dem branchenweit gängigen Modell angemeldet, nachdem Finanzmakler ihren neuen Beratern in der Startphase Vorschüsse gewähren, die später wieder zurückgezahlt werden müssen. Die BaFin sah hierin ein unerlaubtes Kreditgeschäft. Das im Nebenwerte-Index MDax gelistete Unternehmen vertritt jedoch nach wie vor die Auffassung, dass die bisherige Praxis rechtens gewesen ist. Man habe aber einen Konflikt mit der Aufsicht vermeiden wollen, sagte der Sprecher.
Tausende Euro Schulden
Die rund 2 600 MLP-Vermittler sind selbstständig. Neueinsteiger machen in den ersten Monaten noch keine eigenen Abschlüsse und haben deshalb kaum Einnahmen, weshalb der Finanzdienstleister eine „Anschubfinanzierung“ gewährt. Bis zu zwei Jahre gibt es monatlich zwischen 1 000 und 2 000 Euro. „Das ist ein Vorschuss für die Startphase“, erklärt ein Sprecher. Ziel sei aber, „in eineinhalb bis zwei Jahren aus dem Vorschuss raus zu sein“. Die Summen seien entsprechend gering.
Falsch, kontert die Wiesbadener Anwältin Heidrun Jakobs. Sie vertritt ehemalige MLP-Mitarbeiter. Von einigen fordere das Unternehmen fast 50 000 Euro zurück. Die meisten sollten zwischen 10 000 und 15 000 Euro zurückzahlen. „Man hat ihnen nicht deutlich klar gemacht, dass es sich um Kredite handelt und dass die Provisionen nicht reichen, um sie zurückzuzahlen“, sagt Jakob. Sie hat Strafanzeige gegen MLP wegen unerlaubter Kreditvergabe erstattet. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg bestätigte Ermittlungen. Insgesamt schulden die Vermittler MLP laut Geschäftsbericht 2004 rund 30 Mill. Euro.
Auch AWD schießt Geld vor
Doch nicht nur MLP schießt Geld vor: Auch beim Konkurrenten AWD gibt es maximal ein Jahr lang eine Anschubfinanzierung. „Dabei handelt es sich um einen zinslosen Vorschuss, der mit den späteren Provisionserlösen verrechnet wird“, sagt ein Sprecher. Ein erlaubnispflichtiger Kredit sei dies nicht. Die BaFin wollte sich dazu nicht äußern.
Vorfinanzierungen sind in der Branche üblich. Meistens werden sie aber als Provisionvorschuss gewährt. Schließt ein Kunde eine Versicherung ab, erhält der Vermittler direkt die dafür fällige Provision, auch wenn das Geld erst später durch Beiträge des Kunden in die Kassen der Firmen fließt. Streng genommen handelt es sich dabei um erlaubnispflichtige Kredite, so ein Sprecher der BaFin: „Wenn der Betrag aber die durchschnittliche Monatsprovision nicht übersteigt, gehen wir nicht von einer Erlaubnispflicht aus.“
Umstritten ist die Lage bei Versicherern. Auch sie gewähren teilweise Anschubfinanzierungen für Einsteiger. Doch die Branche fällt nicht unter das Kreditwesengesetz, Kredite sind daher nicht erlaubnispflichtig. Sie darf sogar Darlehen vergeben – im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit. Vorschussdarlehen seien Teil des Geschäfts und damit nicht erlaubnispflichtig, argumentiert der Branchenverband GDV. „Falsch“, sagt Anwältin Jakobs abermals, „das ist im Gesetz nur nicht klar geregelt“.