Kreditinstitute Ostdeutsche Sparkassen verschicken im Oktober Mitteilungen zu neuen AGB

Voraussichtlich ab Oktober werde es neue AGB beziehungsweise Preisänderungen geben.
Berlin Sparkassenkunden bekommen demnächst Post: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu ungerechtfertigten Gebührenerhöhungen wollen die Institute voraussichtlich ab Oktober neue Mitteilungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit Preisänderungen verschicken. Das erklärte der Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbands, Michael Ermrich, am Dienstag bei der Vorstellung der Halbjahreszahlen.
Die Mitteilungen gelten als Antwort auf das jüngste Urteil des BGH vom 27. April 2021 (Az: XI ZR 26/20). Das machte Schluss mit Klauseln in den AGB von Banken, nach denen die Zustimmung der Kunden zu Änderungen der Entgelte für Bankleistungen dann als erteilt gilt, wenn ihre Ablehnung nicht rechtzeitig angezeigt wurde. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion sei eine unangemessene Benachteiligung, urteilte der BGH. Das Urteil war ein Schock für die Kreditbranche.
Die Banken müssen jetzt die Zustimmung jedes einzelnen Kunden direkt einholen. Dadurch kämen Informationen von 160 Seiten auf die Kunden zu, erklärte Ermrich. Die Erfahrungen zeige allerdings, dass Kunden diese Papierberge nicht lesen, und es bleibe fraglich, ob mit diesem Prozess der Verbraucherschutz gewonnen habe.
Sollten die Kunden die neuen AGB ablehnen, „dann kann die Sparkasse die Geschäftsbeziehung leider nicht fortführen“, stellte Ermrich klar. Die Sparkassen seien nicht in der Lage und auch nicht willens, für jeden Kunden ein eigens Preismodell zu installieren.
Zugleich deutete Ermrich an, wie Sparkassen mit Rückerstattungsansprüchen umgehen werden: Die Sparkassen würden nicht aktiv auf die Kunden zugehen, sondern die Kunden sollten sich bei ihrer Sparkasse melden. „Sollten Kunden Rückerstattungen für vergangene Preiserhöhungen nach dem alten Verfahren wünschen, die nach dem 1. April 2018 stattfanden, so werden die Sparkassen diese unkompliziert vornehmen“, sagte Ermrich.
Das Kreditgeschäft boomt, aber das Ergebnis sinkt
Die 43 Sparkassen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen zählen in puncto Rentabilität zu den Musterknaben in der Sparkassen-Finanzgruppe. Doch auch sie können sich nicht dem Trend entziehen, der auf den ersten Blick paradox erscheint: In den ersten sechs Monaten boomte das Kreditgeschäft, doch das Ergebnis sank.
„Trotz des wachsenden Geschäfts erwarten wir für 2021 unter dem Strich ein sinkendes operatives Ergebnis, bereits das vierte Jahr in Folge“, sagte der Präsident bei der Vorlage der Halbjahreszahlen in Berlin. Während das Kreditgeschäft wegen der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) kaum mehr Ertrag abwerfe, würde nicht nur die „Regulierungswut“ zu höheren Kosten führen. Auch Gerichtsurteile würden „Kostenwirkungen“ entfalten.
Die steigenden Kosten können die Sparkassen nicht durch wachsende Erträge auffangen. Im Gegenteil, der Ertragsdruck hält an. Verbandsgeschäftsführer Wolfgang Zender rechnet in diesem Jahr mit einem operativen Ergebnis in Höhe von gut einer Milliarde Euro, das elf Prozent unter dem Vorjahresergebnis liegen dürfte. Die sinkenden Zinserträge können durch die steigenden Provisionserträge nicht ausgeglichen werden.
Kräftig gestiegen ist die Vorsorge für ausfallgefährdete Kredite. Die entsprechenden Aufwendungen stiegen von 104 Millionen Euro auf 188 Millionen Euro. Allerdings sorgten die jüngsten Nachrichten über die Entwicklung des Insolvenzgeschehens für Entspannung, bemerkte Zender. Eine Auflösung von Rückstellungen könnte das Ergebnis der Sparkassen positiv beeinflussen.
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