Minuszinsen DKB berechnet Negativzinsen bald schon ab 25.000 Euro

Die Onlinebank berechnet Negativzinsen für Beträge oberhalb von 25.000 Euro auf neuen Giro- und Tagesgeldkonten.
Frankfurt Die Direktbank DKB senkt binnen kurzer Zeit erneut die Freibeträge für die Berechnung von Negativzinsen. Wie die BayernLB-Tochter am Montag mitteilte, müssen neue Kundinnen und Kunden künftig für Beträge oberhalb von 25.000 Euro auf dem Giro- und auf dem Tagesgeldkonto einen Minuszins von 0,5 Prozent zahlen.
Dieser Freibetrag gilt ab Mittwoch. Das Verwahrentgelt wird je Konto berechnet. Ein Neukunde könnte also insgesamt 50.000 Euro auf Giro- und Tagesgeldkonto deponieren, ohne Minuszinsen zu zahlen.
Die DKB hat den Freibetrag für neue Konten erst Anfang September auf 50.000 Euro gesenkt. Ab Ende 2020 hatte er 100.000 Euro betragen. Bestandskunden müssen im Fall einer individuellen Vereinbarung Negativzinsen zahlen. Die DKB gehört mit ING und Comdirect zu den großen Onlinebanken in Deutschland.
Dass die DKB den Freibetrag so schnell weiter nach unten schraubt, könnte auch andere Geldhäuser zu einem solchen Schritt veranlassen. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge berechnen mindestens 150 Banken bereits ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger ein Verwahrentgelt. Insgesamt 85 Kreditinstitute haben demnach dieses Jahr die Konditionen verschärft, indem sie die Freibeträge minderten oder den Negativzins weiter ins Minus drückten.
Nicht nur die Freibeträge sinken: Auch steigt die absolute Zahl an Geldhäusern, die Negativzinsen erheben. Verivox zählt inzwischen 413 Kreditinstitute mit per Preisaushang ausgewiesenen Negativzinsen, was fast einem Drittel der untersuchten Geldhäuser entspricht. Es sind 130 Prozent mehr als Ende 2020.
Tatsächlich dürfte die Zahl laut Verivox noch höher sein, weil nicht alle Kreditinstitute die Konditionen frei zugänglich im Internet veröffentlichen. Und gut 20 Geldhäuser erheben eine Gebühr für das eigentlich kostenfreie Tagesgeldkonto, einen Teil davon parallel zu Strafzinsen.
Individuelle Vereinbarung mit Bestandskunden
Über den Preisaushang legen die Geldhäuser Strafzinsen für neue Konten fest. Mit Bestandskunden müssen sie individuell über Verwahrentgelte verhandeln. Falls Kunden Negativzinsen nicht zustimmen, dürfen die Geldhäuser ihnen kündigen – davon zumindest geht die Finanzbranche aus.
Maren Heiß, Bereichsleiterin Privatkundengeschäft bei der DKB, erklärte zu der Entscheidung, dass die neuerliche Senkung des Freibetrags nach „sorgfältiger Prüfung unumgänglich“ sei, „um adäquat auf die Entwicklungen durch das lang anhaltende Niedrigzinsumfeld und den negativen Einlagenzins der EZB zu reagieren“.
Die Europäische Zentralbank hatte im Sommer 2014 Negativzinsen für Geschäftsbanken eingeführt. Im Herbst 2019 erhöhte die Notenbank den Strafzins für kurzfristige Einlagen der Geldhäuser bei der Notenbank auf 0,5 Prozent. Er gilt oberhalb eines bestimmten Freibetrags, was Banken bis zu einem gewissen Grad entlastet. Zudem können Kreditinstitute auch zu Negativzinsen bei der EZB Geld leihen, was die Effekte teils ausgleicht.
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