Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Musterverfahren BGH billigt Extra-Gebühr fürs Online-Bezahlen mit Paypal und Co.

Der BGH hat entschieden: Unternehmen dürfen für Online-Zahlungen über Dienstleister grundsätzlich Gebühren verlangen. Meist tragen aber die Firmen die Kosten.
25.03.2021 Update: 25.03.2021 - 15:01 Uhr Kommentieren
Sowohl bei Paypal als auch bei der Sofortüberweisung zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion. Quelle: dpa
Paypal

Sowohl bei Paypal als auch bei der Sofortüberweisung zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion.

(Foto: dpa)

Karlsruhe, Frankfurt Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Onlinebezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extragebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien zwar gesetzlich verboten. Hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität (Az. I ZR 203/19).

Die Wettbewerbszentrale, die unlauteren Wettbewerb verhindern will, hatte das Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Ihre Klage gegen das Münchener Fernbusunternehmen Flixbus wiesen die BGH-Richter nun in letzter Instanz ab. Die Auseinandersetzung zog sich bereits über mehrere Jahre hin.

Sowohl bei Paypal als auch bei der Sofortüberweisung zahlt der Händler – wie in der Regel auch bei anderen Bezahlarten – je Transaktion ein Entgelt. Nach dem BGH-Urteil steht es ihm nun zumindest theoretisch frei, die Gebühr direkt an Verbraucher weiterzureichen, die einen der beiden Onlinebezahldienste nutzen. In der Praxis ist das aber selten der Fall – die Auswirkungen für Verbraucher sind daher gering.

Sofortüberweisung, das Teil des schwedischen Zahlungsdienstleisters Klarna ist, wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. Paypal erklärte, in der Praxis werde sich daher für die Kunden nichts ändern. Der Bezahldienst hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bereits Anfang 2018 angepasst. Händlern ist eben nicht gestattet, „ihren Kunden Aufschläge für die Nutzung von Paypal zu berechnen“, heißt es dort – obwohl es nach dem Urteil nun theoretisch möglich wäre.

Mit großen Händlern, deren Beziehung zu Paypal nicht über die AGB geregelt ist, hat der US-Bezahldienst nach eigenen Angaben individuell vereinbart, dass auch sie keine Extragebühren in Rechnung stellen. Flixbus etwa hatte früher für beide Dienste Gebühren verlangt, macht dies seit Längerem aber schon nicht mehr. Das Unternehmen erklärte, es seien auch keine Änderungen geplant.

Paypal gewinnt mehr Nutzer in Deutschland

Hintergrund des Streits ist eine EU-Richtlinie, die seit 2018 auch in Deutschland in Gesetzesform gilt und beim fraglichen Thema das Bürgerliche Gesetzbuch ergänzt. Dort heißt es, dass Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel unwirksam seien – etwa für Banküberweisung, Lastschrift und Kreditkarte. Der BGH hat nun entschieden, dass diese Regel nicht für Zahlungen per Paypal und Sofortüberweisung greift.

Peter Breun-Goerke, Rechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale, begrüßte, dass „Unternehmen sich auf Basis der Entscheidung des BGH nun überlegen können, ob und wie sie mit diesen Kosten umgehen“. Er wies aber auf aktuelle Beschwerden dazu hin, „dass Unternehmen die Kosten für eine Zahlung mittels Paypal auch weiterhin beim Bezahlvorgang in Rechnung stellen“.

Paypal ist angesichts des Booms beim Onlinehandel einer der Profiteure der Coronakrise. In Deutschland hat Paypal gut 29 Millionen aktive Nutzer. Fast 27 Millionen davon dürften Verbraucher sein, der Rest Händler, die Paypal als Bezahlmethode anbieten.

Laut einer Erhebung der Bundesbank gaben kürzlich 44 Prozent der Befragten an, dass sie ihre Onlineeinkäufe am häufigsten mit Paypal bezahlen. Den Kauf per Rechnung und Überweisung wählten demnach 23 Prozent als beliebteste Zahlmethode, die Kreditkarte kam auf 14 Prozent. Befragt wurden gut 4000 Menschen zwischen Mitte August und Mitte Oktober 2020.

Mit Agenturmaterial.

Mehr: Profiteur der Coronakrise: Paypal zählt fast 30 Millionen Nutzer in Deutschland

Startseite
Mehr zu: Musterverfahren - BGH billigt Extra-Gebühr fürs Online-Bezahlen mit Paypal und Co.
0 Kommentare zu "Musterverfahren: BGH billigt Extra-Gebühr fürs Online-Bezahlen mit Paypal und Co."

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%