Negativzinsen Minuszinsen greifen früher: Die Hamburger Sparkasse senkt die Freibeträge deutlich

Kunden sollen künftig schon für Summen über 50.000 Euro auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto Strafzinsen zahlen.
Frankfurt Die Hamburger Sparkasse (Haspa) verschärft ihren Kurs beim Umgang mit Negativzinsen. Die größte deutsche Sparkasse senkt den Freibetrag für Privatkunden deutlich. Sie müssen ab Mai für Einlagen auf dem Giro- und Tagesgeldkonto oberhalb von 50.000 Euro einen Negativzins von 0,5 Prozent zahlen, wie die Haspa am Freitag mitteilte.
Derzeit beträgt der Freibetrag 500.000 Euro. Die bisherige wie auch die künftige Regelung gilt für Neukunden, aber auch für Bestandskunden.
Die Haspa begründete den Schritt damit, dass zahlreiche Wettbewerber Minuszinsen eingeführt und Freibeträge gemindert hätten. Das habe dazu geführt, „dass sehr viele Kunden anderer Banken ihr Geld vermehrt zur Haspa bringen“.
Die Zahl der Kreditinstitute, die bei neuen Konten und teils auch bei Bestandskunden Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten veranschlagen, ist zuletzt immer weiter gestiegen. Meist greifen Minuszinsen für hohe Summen, oft ab 100.000 Euro. Der Negativzins – die Banken bezeichnen ihn oft als „Verwahrentgelt“ – beträgt in der Regel 0,5 Prozent.
Auffällig dabei ist, dass die Freibeträge sinken. Laut der FMH Finanzberatung, die die Konditionen von 1300 Banken und Sparkassen regelmäßig prüft, betrug der Freibetrag zuletzt bei etwa 30 Kreditinstituten 10.000 Euro oder weniger. Sechs Geldhäuser verlangen demnach Strafzinsen ab dem ersten Euro. Das trifft aber nur für Neukunden zu.
Insgesamt zählte FMH Anfang Februar 234 Geldhäuser mit Strafzinsen für private Kunden auf Tagesgeld- oder Girokonten. Zehn Banken belegen Tagesgeld mit einer Kontogebühr. Einige der 234 Geldhäuser verlangen sowohl Negativzinsen als auch Gebühren. Der Anteil der Geldhäuser, die Negativzinsen oder Extragebühren ausweisen, ist damit auf knapp 19 Prozent gestiegen.
Kontokündigung, weil Kunden Negativzinsen nicht akzeptieren
Für Aufsehen hatte zuletzt die Stadtsparkasse Düsseldorf gesorgt, weil sie 26 Kunden, die Negativzinsen nicht akzeptieren wollten, gekündigt hat. Bei dem Geldhaus betragen die Freibeträge auf dem Giro- sowie auf dem Tagesgeldkonto für Bestandskunden 250.000 Euro. Der Minuszins für darüber hinausgehende Einlagen kann aber nur greifen, wenn Kunden dem zustimmen. Lassen sich Kunden nicht darauf ein, können Kreditinstitute die Kontoverbindung kündigen.
Bei der Haspa ist die Freigrenze für Bestandskunden mit 50.000 Euro ungewöhnlich niedrig. Hier dürfte nun spannend werden, ob der Großteil der Kunden sich darauf einlässt oder alternative Anlagen sucht – oder ob es darauf hinausläuft, dass auch die Haspa Konten kündigt.
Mit der Berechnung von Verwahrentgelten reagieren Banken auf die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Notenbank verlangt von den Geschäftsbanken einen Strafzins in Höhe von 0,5 Prozent für kurzfristige Einlagen. Er gilt oberhalb eines bestimmten Freibetrags. Zudem könnten Kreditinstitute auch zu Negativzinsen bei der EZB Geld leihen, was die Effekte teils ausgleicht.
Die Notenbank wiederum zielt mit den Negativzinsen darauf ab, dass die Geschäftsbanken möglichst viele Kredite an Unternehmen und Verbraucher vergeben, um damit Investitionen und andere Ausgaben anzukurbeln. Die deutschen Banken haben ihr Kreditgeschäft in den vergangenen Jahren auch tatsächlich deutlich ausgeweitet.
Aus Sicht der Kreditinstitute wird die Situation aber schwieriger, weil Kunden in der Coronakrise noch einmal mehr Geld auf ihren Konten ansammeln. Bei vielen Banken – auch bei der Hamburger Sparkasse – sind die Einlagen auf Rekordniveau gestiegen. Sie können aber nicht im selben Umfang Darlehen vergeben, für sichere Eigenanlagen erhalten sie nur Minirenditen.
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