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NeobrokerBafin stellt Gebührenmodell bei Online-Brokern gemischtes Zeugnis aus

Auch die Finanzaufsicht beschäftigt sich mit „Payment for Order Flow“. In ihrer Studie kommt sie jedoch zu keinem eindeutigen Ergebnis mit Blick auf das Gebührenmodell. 16.05.2022 - 14:35 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Bei Onlinebrokern geht es mittlerweile nicht mehr nur um Aktien.

Foto: Trade Republic

Frankfurt. Ein mögliches EU-Verbot der umstrittenen Vergütungspraxis von Neobrokern beschäftigt den Finanzstandort Deutschland weiter: Nun hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin in einer Studie die Vor- und Nachteile von „Payment for Order Flow“ (PFOF) untersucht.

Die Studie habe verglichen, ob Investoren mit ihren Aufträgen an sogenannten „PFOF“-Handelsplätzen oder mit direkten Geschäften an den Referenzbörsen besser führen, teilte die Bafin am Montag mit.

Bei PFOF leiten Broker Aufträge ihrer Kunden an große Handelshäuser weiter, weil diese auf ihren außerbörslichen eigenen Handelsplattformen meist bessere Kurse bieten als bei einer Platzierung der Order direkt an der Börse. Im Gegenzug erhalten sie von den großen Brokern Rabatte oder Zahlungen.

Die Ergebnisse zeichnen allerdings ein gemischtes Bild von dem Gebührenmodell bei Onlinebrokern: Bei Aufträgen mit kleineren Volumina hätten Anleger unter Berücksichtigung von Transaktionskosten meist besser abgeschnitten als bei direkten Käufen oder Verkäufen an der Börse.

„Bei höheren Transaktionsvolumina und niedrigerer Liquidität an den Referenzmärkten zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gingen diese Vorteile jedoch verloren. Ob PFOF die Ursache der festgestellten Unterschiede war, lässt sich aus den Ergebnissen nicht ablesen“, heißt es in der Bafin-Mitteilung weiter.

Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission einen Entwurf vorgelegt, wonach sie PFOF generell verbieten will. Kritiker befürchten, dass die Orders nicht an diejenigen weitergeleitet werden, die die besten Kurse bieten, sondern an diejenigen mit den höchsten Rückvergütungen.

Die Bafin sehe die Risiken, die mit Payment for Order Flow einhergehen, sie sehe aber auch die Vorteile – zum Beispiel die Reduktion der Transaktionskosten, sagte Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. Das schlimmste Szenario, dass ein übereiltes Verbot nur den Handel für Privatkunden verteuere, ansonsten aber nichts bewirke, müsse schon aus Verbraucherschutzgründen ausgeschlossen werden.

Auch die Bundesregierung ist offenbar gegen ein Verbot. In einem Positionspapier, das dem Handelsblatt vorliegt, heißt es aus Berlin: „Deutschland spricht sich entschieden gegen die Aufnahme des allgemeinen Verbots der Zahlung für die Weiterleitung von Kundenaufträgen zur Ausführung aus.“

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Untersuchungen anderer europäischer Aufsichtsbehörden zu ausländischen Aktien lieferten jedoch eher Argumente für ein Verbot, heißt es in der Bafin-Mitteilung. Für Privatkunden sei das Gebührenmodell demnach überwiegend nachteilig.

Die Bafin orientierte sich den Angaben zufolge an der Methodologie dieser Studien, um sie vergleichbar zu machen. Allerdings seien diesmal die handelsplatzbezogenen Transaktionsentgelte berücksichtigt worden. Eine Anfang Mai veröffentlichte Erhebung des Neobrokers Scalable Capital kam zu dem Ergebnis, dass PFOF den Handel für Kleinanleger meist günstiger macht.

des, rtr
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