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Neue Zahlen der Bundesregierung Geldwäsche-Verdachtsfälle im Krypto-Universum steigen rasant

Die Folgen des Krypto-Hypes werden deutlicher: Die deutsche Geldwäsche-Spezialeinheit zählt viermal so viele Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Bitcoin und Co. wie früher.
01.09.2021 - 18:40 Uhr 1 Kommentar
Seit dem Start der FIU waren immer wieder Berichte über fehlendes Personal und unbearbeitete Fälle öffentlich geworden. Quelle: dpa
Financial Intelligence Unit

Seit dem Start der FIU waren immer wieder Berichte über fehlendes Personal und unbearbeitete Fälle öffentlich geworden.

(Foto: dpa)

Frankfurt Der Krypto-Hype der vergangenen Jahre zeigt seine Schattenseiten. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, die dem Handelsblatt vorliegt, nimmt das Aufkommen von Krypto-Verdachtsfällen bei der Geldwäche-Spezialeinheit des Zolls (FIU) stark zu.

Lag die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen im Jahr 2018 noch bei rund 570, stieg sie demnach bis 2020 auf rund 2050. Das entspricht fast einer Vervierfachung.

Die Zahl „wies damit eine zum gesamten Meldungsaufkommen überdurchschnittliche Steigerung auf“, führt das zuständige Bundesfinanzministerium weiter aus. Das heißt: Auch im Vergleich zum insgesamt gestiegenen Meldungsaufkommen gab es bei Kryptowährungen eine überdurchschnittliche Steigerung.

FDP-Finanzexperte Frank Schäffler, der die Anfrage gestellt hat, sieht darin nicht grundsätzlich ein schlechtes Signal. „Der Kryptomarkt ist insgesamt größer geworden. Zunehmend steigen auch etablierte Institute ein“ – darunter die Börse Stuttgart mit ihrer Kryptohandels-App Bison oder Bitcoin-Geldhäuser wie die Berliner Neobank Nuri (vormals Bitwala).

„Etablierte Institute melden Verdachtsfälle konsequenter, das erklärt einen Teil des Anstiegs“, glaubt Schäffler. Gleichzeitig ist er überzeugt, dass die Abgründe des Kryptomarkts heute klarer gesehen werden als früher. „Gerade die zunehmenden Erpressungsversuche im Mittelstand, bei denen Hacker Computer verschlüsseln und erst gegen Lösegeld in Form von Kryptowährungen wieder freigeben, haben die Sensibilität für das Geldwäscheproblem noch einmal erhöht.“

Fehlender Verfolgungsdruck bei Bitcoin & Co.

Schäfflers Schlussfolgerung: „Die Bundesregierung muss den Verfolgungsdruck erhöhen. Bitcoin ist nur pseudo-anonym, die Strafverfolgungsbehörden müssen versuchen, den Weg schmutziger Geschäfte nachzuverfolgen. Hierfür muss dringend Know-how aufgebaut und investiert werden.“ Geldwäsche mit Kryptowährungen sei „kein Randphänomen“, sondern belaste die deutsche Wirtschaft massiv.

Allerdings haben Kriminelle, die Kryptowährungen zur Abwicklung ihrer dunklen Geschäfte nutzen, bisher nichts zu befürchten. „Belastbare Kenntnisse über den genauen Gesamtumfang der mittels Kryptowährungen begangenen Geldwäsche beziehungsweise Terrorismusfinanzierung in Deutschland beziehungsweise der Europäischen Union liegen der FIU nicht vor“, stellt das Bundesfinanzministerium in der Antwort auf die Anfrage klar.

Auch zur Frage, wie viele Bitcoin und Co. im Zusammenhang mit bereits aufgedeckten kriminellen Geschäften in Deutschland konfisziert wurden, „liegen (...) keine Erkenntnisse vor“. Manche Bereiche des Kryptomarkts sind sogar noch komplett von staatlicher Regulierung ausgenommen. „Mixer“-Portale, die für den Tausch von Kryptowerten in andere Kryptowerte genutzt und von Kriminellen regelmäßig zur Verschleierung von Zahlungsströmen eingesetzt werden, sind von den aktuellen EU-Vorschriften nicht erfasst.

Experten sehen darin eine gefährliche Gesetzeslücke. „Seit der fünften Novelle der Antigeldwäsche-Richtlinie der EU gelten auch in Deutschland verschärfte Regeln“, erklärt Volker Brühl, Geschäftsführer des Center for Financial Studies der Frankfurter Goethe-Universität.

Seitdem müssen Kryptoplattformen und andere Finanzdienstleister, die in Deutschland das Krypto-Verwahrgeschäft betreiben wollen, eine Erlaubnis bei der Finanzaufsicht Bafin beantragen. Außerdem unterliegen sie den Anforderungen des Geldwäschegesetzes, müssen also unter anderem ihre Kunden verifizieren. Entsprechende Prozesse haben inzwischen viele Anbieter digitaler Portemonnaies („Wallets“) und Kryptobörsen eingeführt.

Aber: „Das heißt nicht, dass man mit dieser Neuregelung allen kriminellen Nutzern auf die Spur kommt. Denn es gibt nach wie vor Möglichkeiten, anonym Kryptogeschäfte zu betreiben, insbesondere im Darknet“, so Brühl. Die Folge: „Bitcoin und Co. bleiben nach wie vor bevorzugtes Mittel für Geldwäsche.“ Und selbst wenn sich die großen Notenbanken und Aufsichtsbehörden auf ein gemeinsames Vorgehen einigen würden, würde es dennoch genügend Jurisdiktionen geben, in denen verdeckte Transaktionen mit Kryptowährungen weiter möglich seien.

Unbearbeitete Verdachtsmeldungen

Bleibt die Frage, was die FIU mit den vielen Krypto-Meldungen unternimmt. In der Vergangenheit war die Geldwäsche-Spezialeinheit wiederholt in die Kritik geraten, Tausende Verdachtsmeldungen praktisch unbearbeitet abgeheftet oder einfach an die überforderten Staatsanwaltschaften durchgeleitet zu haben.

Auf Handelsblatt-Anfrage will die FIU zur Bearbeitungsquote der über 2000 Krypto-Verdachtsmeldungen im Jahr 2020 keine Auskunft geben und verweist auf den Jahresbericht, der lediglich allgemeine Quoten enthält. „Gesonderte Abgabequoten weist die FIU nicht aus“, erklärt eine Sprecherin.

Linken-Finanzexperte Fabio De Masi, der 2017 als einer der ersten Beobachter auf die Probleme bei der FIU aufmerksam machte, ist skeptisch, dass die erhöhte Zahl der Meldungen zu einem erhöhten Verfolgungsdruck führt: „Schon in der Vergangenheit wurde die gestiegene Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bei der FIU von einigen als Beleg für die erfolgreiche deutsche Aufsicht gewertet. Doch wo viel gemeldet wird, muss mehr gearbeitet werden. Und genau daran hapert es.“ Die Zahl allein sei daher kein verlässlicher Indikator.

De Masi befürchtet, dass die allermeisten Verdachtsmeldungen mit Kryptobezug unbearbeitet bei der FIU liegen bleiben. Der Finanzexperte fordert eine grundsätzlich andere Betrachtung der Risiken des Kryptomarkts. „Es ist ein offenes Geheimnis, dass es viele dubiose Marktteilnehmer gibt.

Die Branche argumentiert oft mit der Anonymität und dem Datenschutz. Aber ich denke, wer bei seinen Geldgeschäften vollständig anonym bleiben will, der soll in bar bezahlen. Auch für Bargeld muss es jedoch Schwellenwerte geben.“ Bei der Geldwäscheprävention dürfe es keine Unterschiede zwischen verschiedenen Assetklassen geben, so De Masi. „Kryptowährungen sind kein Zahlungsmittel für den täglichen Bedarf.“

Mehr: Banken hadern mit neuer Geldwäsche-Richtlinie.

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1 Kommentar zu "Neue Zahlen der Bundesregierung: Geldwäsche-Verdachtsfälle im Krypto-Universum steigen rasant"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Dieser Mist war doch absehbar. Aber die EZB und die Bundesbank haben zugestimmt, obwohl hinreichen WARNUNGEN vorhanden waren.
    Aber so ist dieses, wenn Verwaltungsbeamte schlauer sind als gelernte Finanzmanager.
    Leider vergesse ich immer, dass Beamte "per Se" schlauer sind.
    the stupid german

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