Onlinezahlungen Ebay setzt wegen möglichen Betrugs Zahlungen per Lastschrift aus

Die Internet-Handelsblattform Ebay setzt Lastschriftzahlungen in Deutschland aus. Geprüft wird, ob es Betrug per Identitätsdiebstahl gab.
Frankfurt Auf der Internet-Handelsplattform Ebay kann in Deutschland derzeit nicht mit Lastschrift bezahlt werden. Ebay und der Berliner Zahlungsdienstleister Ratepay bestätigten entsprechende Handelsblatt-Informationen. Geprüft wird, ob Betrüger durch Identitätsdiebstahl Zahlungen von Konten betroffener Kunden auslösten oder das versuchten.
Ebay teilte auf Anfrage mit, dass das Ratepay-Lastschriftverfahren seit Ende Oktober nicht mehr als Zahlungsoption angeboten werde. So sei das Unternehmen über eine Reihe von nicht autorisierten Käufen und Zahlungsaufforderungen informiert worden, die über Ratepay-Lastschrift bei Ebay getätigt worden seien. Man nehme die Informationen sehr ernst.
„Zusammen mit Ratepay arbeiten wir daran, diese Probleme zu lösen. In der Zwischenzeit wird das Ratepay-Lastschriftverfahren vorübergehend nicht mehr als Zahlungsoption angeboten“, teilte Ebay mit.
Ratepay betonte, es gebe bei der Firma kein grundsätzliches Problem bei der Lastschriftzahlung. Theoretisch könnte es sich bei nicht autorisierten Zahlungsaufforderungen um Identitätsdiebstahl handeln, „bei dem unbekannte Dritte entsprechend Daten des betroffenen Kunden für die Bestellung bei Ebay missbräuchlich verwenden“.
Man prüfe diese Möglichkeit und setze bis zum Abschluss der Prüfung die Lastschrift als Zahlungsoption vorsichtshalber aus. Danach werde die Lastschrift bei Ebay wieder als Zahlungsoption angeboten. Wann das der Fall sein wird, kann Ratepay noch nicht sagen.
Verbraucher können unberechtigte Lastschiften zurückfordern
Bezahlen können Ebay-Nutzer momentan per Onlinebezahldienst Paypal, Kreditkarte, bestimmte Debitkarten, die Bezahldienste Apple Pay mit iPhone und iPad und Google Pay sowie über Sofortüberweisung von Klarna. Ratepay wickelt das nun ausgesetzte Lastschriftverfahren für Ebay ab.
Bei manchen Ebay-Nutzern sorgt der Ausfall der Bezahlmethode für Ärger, weil sie bevorzugt Lastschrift verwenden. Das Verfahren zählt in Deutschland zu den beliebten Bezahlmethoden beim Onlineshopping. Laut dem EHI, einem Forschungsinstitut des Handels, kam die Lastschrift zuletzt auf einen Umsatzanteil von 18 Prozent.
Demnach ist der Kauf auf Rechnung mit gut 30 Prozent Umsatzanteil am populärsten. Paypal liegt bei 25 Prozent, Kreditkarten bei zwölf Prozent. Einer Bundesbank-Umfrage zufolge war der Anteil von Kreditkartenzahlungen indes deutlich höher, der Gebrauch von Lastschrift und Überweisungen geringer.
Beim Lastschriftverfahren im Onlineshopping werden im Zuge der Bestellung Kontodaten abgegeben. Damit wird der Händler ermächtigt, den entsprechenden Betrag vom Konto einzuziehen. Wenn ein Händler Ratepay beauftragt, tritt dieser die Forderung an den Zahlungsdienstleister ab. Ratepay nimmt dann die Abbuchung vor.
Ratepay, früher eine Tochter des Onlinehändlers Otto, ist Teil des dänischen Zahlungsdienstleisters Nets. Nets wiederum tut sich mit dem italienischen Anbieter Nexi zusammen.
Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Verbraucher unberechtigte Lastschriften zurückholen können. Dafür gilt eine Frist von acht Wochen, in Betrugsfällen sogar von 13 Monaten. Für Betrüger kann das Abgreifen fremder Kontodaten attraktiv sein, weil Lastschriftzahlungen in der Regel nicht noch einmal extra bestätigt werden müssen, also die Eingabe eines Transaktionscodes oder biometrischer Daten nicht notwendig ist.
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