Pfändungsschutzkonto Barrieren für unliebsame Bankkunden

Viele Banken verlangen unzulässigerweise bei Pfändungsschutzkonten höhere Gebühren als bei Girokonten, berichten Verbraucherschützer.
Berlin In Deutschland ist jedes Kreditinstitut verpflichtet, ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Damit kann ein Guthaben in Höhe eines Grundfreibetrages von derzeit 1133 Euro nicht gepfändet werden. Wenn sich Unterhaltspflichtige im Haushalt des Schuldners befinden, erhöht sich der Pfändungsschutz. Bei diesen Konten hat das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Finanzen verstärkt Beschwerden aus elf Bundesländern verzeichnet. „Gerade Verbraucher in einer angespannten finanziellen Situation werden scheinbar von einigen Banken zusätzlich abkassiert oder sogar als Bankkunden zweiter Klasse behandelt“, sagte Kerstin Schulz, Teamleiterin beim Marktwächter Finanzen in der Verbraucherzentrale Sachsen, dem Handelsblatt.
So sind Kreditinstitute beispielsweise dazu übergegangen, für ein P-Konto höhere Gebühren zu verlangen als für das eigentliche Girokonto. Dabei ist das P-Konto im Kern nur eine Erweiterung des Girokontos. „Wir haben mehrfach Verstöße gegen geltendes Recht festgestellt“, kritisiert Schulz. Aus ihrer Sicht würden einige Kreditinstitute die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes umgehen, nach denen „Pfändungsschutzkonten nicht teurer sein dürfen als das ursprünglich gewählte Girokontomodell“.
Die ihnen bekannten Fälle hat das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Sachsen der Finanzaufsicht Bafin gemeldet. In der Regel werden die Banken dann angeschrieben und gebeten, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Kommt die Bafin zu dem Schluss, dass die Vorwürfe berechtigt sind, müssen die Banken ihre Geschäftspolitik korrigieren.
Einen Schritt weiter sind die Verbraucherschützer im Fall der Santander Consumer Bank gegangen. Sie mahnten das Institut ab, weil ein Kunde im Zuge der Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto kein Online-Banking mehr betreiben konnte. Während die Verbraucherschützer von unzumutbarer Leistungseinschränkung sprechen, hält die Bank das Online-Banking für keine grundlegende Funktion.
Zudem argumentiert die Santander Consumer Bank, dass beim Online-Banking es nicht möglich wäre, die Regelungen für das P-Konto einzuhalten. Im Dezember könnte das Landgericht in dem Streit eine Entscheidung fällen.
Ähnlich wie das P-Konto soll auch das sogenannte Basiskonto sicherstellen, dass auch sozial schwach gestellte Menschen am Zahlungsverkehr teilnehmen können, sprich Überweisungen und Kartenzahlungen vornehmen und Geld abheben können. An die Stelle der freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, die nicht wirklich funktionierte, ist mit dem Zahlungskontengesetz das Recht auf ein Basiskonto getreten.
Der Preis für so ein Basiskonto schwankt erheblich, hat kürzlich das Verbrauchermagazin Finanztest festgestellt. Tests von 108 Banken zeigen eine Spannweite von null bis mehr als 300 Euro im Jahr. „Die meisten Basiskonten sind teurer als die üblichen Gehalts- und Rentenkonten, wenn sie über die Filiale geführt werden“, hat Finanztest herausgefunden. Der Grundpreis für die Kontoführung schwanke zwischen einem Euro und zwölf Euro. Die Girocard, die auf Guthabenbasis geführt wird, kostet extra und bei Filialbanken auch die Kosten für Überweisungen über Papierbeleg.
Die Bremische Volksbank verlangt für ein Basiskonto rund 328 Euro. Angesichts dieser Dimensionen spricht Finanztest von einem „Abwehrpreis“. Denn üblicherweise beantragen Menschen ohne ein regelmäßiges Einkommen ein Basiskonto. Die Aussicht ist gering, diesen Kunden weitere Dienstleistungen verkaufen zu können. Mit gutem Beispiel voran gehen die PSD Bank Karlsruhe-Neustadt und die Sparda-Bank Baden-Württemberg. Bei diesen Regionalbanken ist das Basiskonto kostenlos. Für günstig hält Finanztest auch die PSD Bank Rhein-Neckar-Saar und die Sparda-Bank München. Bei der Postbank summieren sich die Kosten im Jahr auf 106 Euro, bei der Commerzbank auf 137 Euro, bei der Deutschen Bank auf 163 Euro und der Targobank auf 164 Euro.
Probleme mit Basis- oder Pfändungsschutzkonten können Verbraucher hier direkt den Marktwächtern schildern.
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"Banken verlangen für sie zum Beispiel höhere Gebühren als bei Girokonten, obwohl das nicht zulässig ist."
Geld regiert eben die Welt. Also ist der Kunde ist nur so lange König, wie er welches hat. Warum dies der Fall ist (oder eben nicht), ist dabei völlig nebensächlich. Was nicht heißen soll, dass sich das nicht dringend ändern müsste.
Und ansonsten setzt man bei den Banken offenbar eben auf dessen fehlenden "Durchblick" (dass er den hat, ist bei der jeden normalen Menschen erschlagenden Menge und v.a. bei dem für jeden „normalen“ Bürger schier undurchdringlichen Dickicht an für Informationen - von denen die meisten für ihn auch noch nicht wirklich relevant sind - ja auch kein Wunder).
Ganz abgesehen davon, dass viele Betroffene weder die Kraft noch die Zeit mehr dafür übrig haben dürften, sich da (oder durch eine Auseinandersetzung mit ihrer Bank) auch noch durchzukämpfen.
Dass das alles in höchstem Maße unfair ist ("Wer hat, dem wird gegeben" / "Wer auf dem Boden liegt, bekommt noch Tritte"), dürfte eigentlich jedem klar sein.
Aber viel zu viele haben leider resigniert und sich damit abgefunden. Fehler.
Denn damit sich an diesen Zuständen etwas ändert, müssen sie schon selbst aktiv werden.
Aber n i c h t, indem sie gegenseitig zum "protestieren" anstacheln. Sondern indem sie sich erst einmal selbst (!) gezielt informieren. Und dann mit anderen zusammenzutun, um sich untereinander auszutauschen und - vor allem - auch gegenseitig zu unterstützen. Das wäre dann schon ein weit zielführenderer Ansatz.