Pläne der Bundesregierung Finanzanlagenvermittler wehren sich gegen Bafin-Aufsicht

Die Pläne aus dem Haus an der Wilhelmstraße stoßen auf Widerstand
Berlin Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) hält sich in seinem Schreiben nicht lange mit diplomatischen Floskeln auf: Auf 13 Seiten formuliert er seine Kritik an dem Plan der Bundesregierung, die Finanzanlagenvermittler künftig durch die Finanzaufsicht Bafin beaufsichtigen zu lassen und nicht länger durch die Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämter.
„Wir regen dringend an, das Vorhaben in Gänze fallen zu lassen“, so der größte Verband für Finanzanlagen- und Immobiliendarlehensvermittler in Deutschland. Die Bafin sei keine bessere Aufsicht. An keiner Stelle sei ein Mehrwert des Aufsichtswechsels erkennbar.
Dem Verband seien auch keine Schäden durch die derzeitige Vermittleraufsicht bekannt. „Es gibt keine Vermittler-Skandale, es gibt vielmehr Produkt- beziehungsweise Institutsskandale, bei der die nun als Vermittleraufsicht vorgesehene Bafin in ihrer Instituts-Aufsichtsfunktion gefordert worden wäre, jedoch versagt hat“, heißt es in der Stellungnahme mit Blick auf Anlegerbetrügereien bei Infinus, S&K oder P&R.
Ende des vergangenen Jahres stellte die Bundesregierung das Reformvorhaben vor: „Um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht zu gewährleisten, soll die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Finanzaufsicht Bafin übertragen werden.“ Derzeit werden die Vermittler je nach ihrem Sitz von Gewerbeämtern oder Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt.
Und diese, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), stellen eine qualitativ hochwertige Aufsicht sicher. „Warum die Bafin eine größere Kompetenz bei Prüfung der formalen Erlaubnisvoraussetzungen haben soll, ist nicht nachvollziehbar“, so der DIHK. Die Bafin müsste bis zu 75 neue Mitarbeiter einstellen. Warum dadurch ein Mehr an fachlicher Kompetenz zu erwarten sein soll als bei erfahrenen Mitarbeitern der IHKs, erschließe sich nicht.
Handelskammern in einer Doppelrolle
Im Gegensatz zum DIHK und des AfW begrüßen Verbraucherschützer den Referentenentwurf für das sogenannte Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz. „Eine zentrale, einheitliche und zuverlässige Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Die Handelskammern seien nicht nur Aufsicht, sondern auch Interessenvertreter der Finanzvermittler. Indem diese Doppelrolle aufgehoben werde, könne der Finanzmarkt auch verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Der vzbv hatte in einer Stichprobe 2016 festgestellt, dass ein Drittel der Finanzberater auf dem grauen Kapitalmarkt keine Zulassung hatte.
Wird das Gesetz wie geplant umgesetzt, kommen auf die Finanzanlagenvermittler auf jeden Fall höhere Kosten zu. Allerdings erscheint der AfW die im Entwurf erwähnten 36 Millionen Euro, die die Finanzanlagenvermittler jährlich für die Aufsicht aufwenden müssen, „kaum glaubhaft“. „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die prognostizierten Gesamtkosten je derzeit registriertem Finanzanlagendienstleister optisch noch auf einen Betrag von unter 1000 Euro gedrückt werden sollten“, heißt es in der Stellungnahme.
Selbst wenn es dabei bleiben sollte, würden sich künftig die Prüfungskosten der Finanzanlagenvermittler mindestens verdoppeln. Es ist üblich, dass die von der Bafin überwachten Unternehmen wie Banken, Versicherer oder Finanzdienstleister die Kosten der Aufsicht über eine Umlage und individuelle Prüfgebühren selbst tragen.
Mehr: Die Bürgerbewegung Finanzwende hat die Aktivitäten der Finanzaufsicht Bafin näher unter die Lupe genommen. Sie übt harsche Kritik an der mächtigen Behörde.
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