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Prämiensparverträge Kunden verklagen Sparkasse Zwickau wegen Kündigung attraktiver Sparverträge

Etliche Sparkassen haben ihren Kunden attraktive Sparverträge gekündigt. Die Gerichtsverhandlungen dürften Tausende Betroffene interessieren.
17.04.2018 - 17:29 Uhr Kommentieren
Gegen die Sparkasse Ulm haben Kunden bereits geklagt. Sie wollte feststellen, dass das Geldhaus Sparverträge grundsätzlich nicht kündigen darf. Jetzt gibt es Klagen gegen die Sparkasse Zwickau vor. Quelle: dpa
Klagen gegen Sparkassen

Gegen die Sparkasse Ulm haben Kunden bereits geklagt. Sie wollte feststellen, dass das Geldhaus Sparverträge grundsätzlich nicht kündigen darf. Jetzt gibt es Klagen gegen die Sparkasse Zwickau vor.

(Foto: dpa)

Frankfurt Die Sparkasse Zwickau muss sich mit mehreren Klagen wegen der Kündigung von Sparverträgen auseinandersetzen. Insgesamt gibt es acht Klagen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag mitteilte. Entweder klagen die Sparkassenkunden selbst, oder die Verbraucherzentrale ist vor Gericht gezogen. Dabei geht es jeweils um die Frage, ob die Sparkasse die aus der Sicht der Kunden attraktiven Prämiensparverträge kündigen darf oder nicht.

Die erste Verhandlung findet am zweiten Mai vor dem Amtsgericht Zwickau statt. „Wir sind sicher, dass die mündlichen Verhandlungen auf großes Interesse der vielen tausend Betroffenen stoßen“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Sparkasse Zwickau äußerte sich bis zum Nachmittag nicht zu der Klage.

Neben der Sparkasse Zwickau haben etliche weitere Sparkassen Prämiensparverträge gekündigt, darunter die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld, die Sparkasse Bautzen, die Erzgebirgssparkasse, die Harzsparkasse, die Sparkasse Leipzig und die Kreissparkasse Stendal. Insgesamt geht es um mehrere tausend Verträge.

Bundesweit haben viele der derzeit noch knapp 400 Sparkassen Prämiensparverträge mit ihren Kunden geschlossen. Die Geldhäuser wollten so langfristig Einlagen einsammeln, aber auch ihre Kunden auf Dauer binden. Die jetzt umstrittenen Prämiensparverträge haben neben einem variablen Zins einen Bonus, der mit der Zeit steigt – und zum Beispiel im 15. Sparjahr 50 Prozent der in diesem Jahr gesparten Summe beträgt.

Eine fixe Laufzeit gibt es nicht. Allerdings gibt es eine Reihe unterschiedlicher Verträge, was die Höhe des Bonus, die Zeit bis zur höchsten Bonusstaffel und auch die Art der Prämie angeht.

Die Sparkassen begründen die Kündigungen in der Regel mit den niedrigen Zinsen. Angesichts der Minizinsen machen die Kreditinstitute mit den Prämiensparverträgen Verluste. Zudem führen die Sparkassen oft an, dass der Vertragszweck aus ihrer Sicht erreicht sei, wenn der Kunde mindestens einmal den höchsten Bonus kassierte habe – oftmals nach 15 Jahren. In der Regel kündigen die Sparkassen, nachdem der Kunde die höchste Bonus- oder Prämienstaffel erreicht hat.

Bundesweit für Aufmerksamkeit sorgte die Sparkasse Ulm. Sie hatte Tausende Kunden aus teils noch langlaufenden, attraktiv verzinsten Sparverträgen namens „Scala“ gedrängt, weil sie wegen der Niedrigzinsphase in der Euro-Zone mit den Verträgen Verluste macht. Im Fall Scala ging es um gut 20.000 Besitzer sehr langer Sparverträge. Die attraktiven Verträge bieten Zinsen von teils mehr als drei Prozent und laufen noch bis maximal 2030.

Einige Kunden hatten sich vor Gericht dagegen gewehrt, dass die Sparkasse sie aus den gut verzinsten Scala-Verträgen drängen wollte. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bekamen sie Recht: Die Sparkasse darf die Verträge grundsätzlich nicht kündigen. Die Kläger einigten sich später mit der Sparkasse außergerichtlich. Mehr als die Hälfte der Scala-Kunden ging indes auf Alternativangebote der Sparkasse ein.

Andere Fälle sind aber auch bereits vor Gericht gelandet. So hat die Kreissparkasse Stendal, die 2200 Sparverträge gekündigt hat, schon Verfahren gewonnen. Auch hier hatten Kunden den höchstens Bonus mindestens einmal erhalten. Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen Sparkassen Prämiensparverträge kündigen dürfen, wird aber noch öfter juristisch geprüft werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat angekündigt, dass Klagen gegen die Erzgebirgssparkasse folgen werden. Auch die Erzgebirgssparkasse äußerte sich nicht zur Ankündigung der Verbraucherzentrale.

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