Präzedenzfall Ackermann Kann er oder kann er nicht?

Josef Ackermann soll den Vorsitz des Aufsichtsrates übernehmen.
Am Abend des 25. Juli war der härteste Machtkampf in der Geschichte der Deutschen Bank entschieden: Der Investmentbanker Anshu Jain und Deutschland-Chef Jürgen Fitschen wurden in einer knappen Pressemitteilung als Nachfolger von Josef Ackermann an der Spitze des Vorstands gekürt.
Der Sprengstoff jedoch folgte ein paar Zeilen später: „Die Bank strebt an, dass anstelle von Herrn Dr. Börsig auf der Hauptversammlung 2012 Herr Dr. Ackermann in den Aufsichtsrat gewählt wird, um dessen Vorsitz zu übernehmen.“
Was so einfach klingt, ist ein wichtiger Präzedenzfall in der deutschen Unternehmenslandschaft. Denn eigentlich ist schon der einfache Wechsel eines Unternehmenschefs in den Aufsichtsrat nicht gewünscht. In Paragraf 100 des Aktiengesetzes heißt es: „Mitglied des Aufsichtsrats kann nicht sein, wer … in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied derselben börsennotierten Gesellschaft war, es sei denn, seine Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten.“
Viele institutionelle Investoren wie Fondsgesellschaften und Pensionskassen tun sich schwer damit, ein Umgehen der gesetzlich vorgeschriebenen Abkühlphase von zwei Jahren gutzuheißen: Ihre Statuten für gute Unternehmensführung sehen den angestrebten direkten Wechsel an die Kontrollspitze nicht vor. Die einflussreiche Aktionärsberatung ISS, auf deren Empfehlung viele Investoren hören, sieht in einem solchen Fall eine „rote Linie“ überschritten.
Auch bei der Fondsgesellschaft Union Investment, die Anteile hält, ist man skeptisch. „Grundsätzlich halten wir den direkten Wechsel eines Vorstands in den Aufsichtsratsvorsitz für problematisch. Dies verstößt klar gegen unsere Richtlinien einer ordentlichen Unternehmensführung“, sagt Ingo Speich, Aktienfondsmanager bei Union Investment.
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