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Prozess gegen US-Investor Etappensieg für BayernLB

Die BayernLB hat im Prozess gegen den US-Investor Aladdin einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht erklärt die Klage, Aladdin habe die Bank beim Verkauf verbriefter Hypothekenkredite getäuscht, als plausibel.
07.08.2012 - 13:46 Uhr Kommentieren
Die BayernLB in München. Quelle: Reuters

Die BayernLB in München.

(Foto: Reuters)

New York/ Frankfurt Die Bayerische Landesbank hat im Rechtsstreit um Verluste mit riskanten US-Wertpapieren in der Finanzkrise einen Teilerfolg erzielt. Ein US-Berufungsgericht erklärte am Montagabend (US-Zeit), die Klage der BayernLB gegen die US-Investmentfirma Aladdin Capital sei plausibel und wird nun mit der Beweisaufnahme starten. Die zweitgrößte deutsche Landesbank wirft Aladdin vor, das Institut beim Verkauf verbriefter Hypothekenkredite (CDOs) getäuscht zu haben und fordert deshalb Schadenersatz in Höhe von rund 60 Millionen Dollar.

Aladdin hat das Wertpapierkonstrukt der BayernLB zufolge damals fälschlicherweise als sicheres Investment verkauft. Später fielen dann elf der zugrundeliegenden Papiere aus und führten zu einem Totalverlust von 60 Millionen Dollar für die Bank. Insgesamt macht die BayernLB durch riskante US-Investments in der Finanzkrise Milliarden-Verluste und wurde 2008 vom Freistaat vor dem Zusammenbruch gerettet.

Aladdin war die erste Gesellschaft, gegen die das Münchner Geldhaus in den USA Klage erhob. Nach der Einreichung im Januar 2011 wurde die Klage im Juli 2011 in erster Instanz zurückgewiesen. Die BayernLB legte dagegen Widerspruch ein, der nun in zweiter Instanz stattgegeben wurde. "Die BayernLB hat plausibel dargelegt, dass die Bank wegen großer Nachlässigkeit von Aladdin einem höheren Risiko ausgesetzt wurde, dass das gesamte Investment ausfällt", erklärte das Gericht. Bei der US-Investmentfirma, die die Vorwürfe zurückgewiesen hat, war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Neben Aladdin hat die BayernLB auch die Deutsche Bank, JP Morgan, Morgan Stanley und die Bank of Amerika verklagt. Bei diesen Fällen geht es in erster Linie um Verluste mit verbrieften Häuserkrediten (RMBS). Auch andere Landesbanken haben Klagen gegen US-Geldhäuser eingereicht - auch um eine Verjährung der Fälle zu verhindern.

  • rtr
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