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Reaktion auf Wirecard-Skandal Bafin: Strenge Regeln für Aktienkäufe schrecken kaum Bewerber ab

Der Personalrat der Finanzaufsicht warnte vor Rekrutierungsproblemen wegen restriktiver Vorgaben für Aktienkäufe. Bislang scheint es keine Probleme zu geben.
22.08.2021 - 14:30 Uhr Kommentieren
Für die strengen Beschränkungen bei privaten Aktiengeschäften soll es für Bafin-Beschäftigte keine Entschädigung geben. Quelle: REUTERS
Logo der Finanzaufsicht Bafin in Bonn

Für die strengen Beschränkungen bei privaten Aktiengeschäften soll es für Bafin-Beschäftigte keine Entschädigung geben.

(Foto: REUTERS)

Frankfurt Seit dem Wirecard-Skandal dürfen Mitarbeiter der Finanzaufsicht Bafin kaum noch privat mit Aktien handeln. Der Personalrat der Behörde hatte gewarnt, die strengen Regeln könnten die Behörde als Arbeitgeber unattraktiver machen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) sieht dafür aber keine Anzeichen.

„Nach den Angaben der Bafin ist es im Zuge der neuen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften zu keinen Problemen beim Personalerhalt beziehungsweise der Personalgewinnung gekommen“, heißt es in einer Antwort des BMF auf eine Kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler. „Bislang gab es weder Kündigungen noch Entlassungen auf eigenen Wunsch aufgrund der neuen Regelungen.“

Auch neue Mitarbeiter sollen die strikten Vorgaben nur selten abgeschreckt haben: „Drei Bewerber/innen lehnten das Einstellungsangebot der Bafin unter ausdrücklichem Hinweis auf die Vorgaben ab, als sie in den Einstellungsverhandlungen von den Details der Regelungen über private Finanzgeschäfte erfuhren“, heißt es in der Anfrage. Die Positionen hätten aber zeitnah mit anderen geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden können. „Vor diesem Hintergrund ist nach Einschätzung der Bafin von keiner effektiven Beeinträchtigung der Personalgewinnung auszugehen“, schlussfolgert das Ministerium.

„Die Angst, dass härtere Regeln für private Finanzgeschäfte zu Personalproblemen bei der Bafin führen könnten, war unbegründet“, resümiert FDP-Mann Schäffler.

Diese Angst hatte der Bafin-Personalratsvorsitzende, Andreas Wolter, geschürt. „Der Personalrat hat die begründete Sorge, dass durch die weitreichenden, pauschalen Handelsverbote die Personalgewinnung von Experten durch die Bafin erschwert oder gar unmöglich werden könnte und die Bafin Personal und damit unverzichtbare Expertise verlieren könnte“, schrieb Wolter Anfang Juli an Finanzstaatssekretär Jörg Kukies.

Im EU-Vergleich sind die Regeln nun streng

Die Bafin hatte die Möglichkeiten für Bafin-Beschäftigte, privat mit Aktien oder Derivaten zu handeln, in den vergangenen Monaten stark beschnitten. Hintergrund waren zahlreiche Geschäfte von Bafin-Beschäftigten mit Wirecard-Aktien. Die Transaktionen waren umstritten, weil die Behörde im Zusammenhang mit Wirecard viele wichtige Informationen früher besaß als die Öffentlichkeit. Zugleich gab es nur wenige Vorgaben, die private Finanzgeschäfte beschränkt hätten, oder Kontrollen, um Verstöße gegen die existierenden Vorschriften zu entdecken.

Auf die Frage, ob die Regelungen im EU-Vergleich nun besonders restriktiv sind, räumte das Ministerium ein, dass mit den Wirecard-Reformen „umfassende Handelsverbote“ für Bafin-Beschäftigte eingeführt wurden, „die insgesamt deutlich über die Regelungen anderer Behörden beziehungsweise Institutionen hinausgehen“. Das liege daran, dass die Bafin auch für die Aufsicht über die Wertpapiermärkte zuständig sei. Vor dem Wirecard-Skandal waren die Bafin-Regeln dagegen relativ lax.

Wolter fordert auch deshalb, dass alle betroffenen Mitarbeiter „eine angemessene, finanzielle Kompensation“ für die „erheblichen Einschränkungen beim Vermögensaufbau und der Altersvorsorge“ erhalten. Auch mit diesem Ansinnen findet er kein Gehör: „Eine Kompensation ist nicht vorgesehen“, schreibt das Ministerium.

Es verwies darauf, dass der Vermögensaufbau „explizit möglich“ bleibe: „Bafin-Beschäftigte können beispielsweise in Fonds investieren, deren Hauptzweck nicht die Investition in finanzielle Kapitalgesellschaften ist.“

Bafin setzt mehr Personal ein

Zuvor hatte sich auch der oberste Bankenaufseher der Bafin, Raimund Röseler, gegen eine Aufweichung der Handelsregeln gestellt: „Ich bin bei dem Thema ein Hardliner und habe eine klare Botschaft: Für jemanden, der mit Aktien spekulieren will, ist die Bafin der falsche Arbeitgeber“, sagte Röseler, der die Bafin nach dem Rücktritt von Bafin-Präsident Felix Hufeld interimistisch geleitet hatte, im Juli dem Handelsblatt. „Viele Beschäftigte sind ebenfalls für strikte Regeln. Ihnen liegt die Integrität der Bafin ebenso am Herzen wie mir.“

Mittlerweile setzt die Bafin auch mehr Personal dafür ein, um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. Bis Januar 2020 standen dafür nur 1,7 Vollzeitstellen zur Verfügung. Seit Juli 2020 wurde für die Überwachung privater Finanzgeschäfte dann schrittweise mehr Personal eingesetzt. Seit dem 31. Juli stehen für die Überwachung von privaten Finanzgeschäften nun fünf Vollzeitstellen zur Verfügung. 

„Es ist erfreulich, dass die interne Compliance bei der Bafin endlich die notwendige Aufmerksamkeit bekommt. Gleichzeitig zeigt der Stellenzuwachs in dem Bereich aber auch, dass das Thema über Jahre verschlafen wurde“, sagt der FDP-Abgeordnete Schäffler.

Mehr: Wieso die Bafin bei einem Mitarbeiter Insiderverdacht schöpfte

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