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Satzungsänderung beim BdB Bankenverband-Mitglieder machen Weg für hauptamtlichen Präsidenten frei

In Zukunft könnte die einflussreiche Banken-Lobby einen hauptberuflichen Präsidenten bekommen. Dafür schufen die Mitglieder nun die Voraussetzungen.
18.04.2018 - 06:35 Uhr Kommentieren
Der BdB-Präsident will den Verband handlungsfähig halten. Quelle: Johannes Arlt für Handelsblatt
Hans-Walter Peters

Der BdB-Präsident will den Verband handlungsfähig halten.

(Foto: Johannes Arlt für Handelsblatt)

Frankfurt Einmal im Jahr kommen Deutschlands Banker in Berlin zum Klassentreffen zusammen. Am vergangenen Montag war es wieder soweit. Abends wurde gefeiert, beim traditionellen Jahresempfang des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), geadelt durch einen Auftritt des neuen Finanzministers Olaf Scholz (SPD). Tagsüber wird gearbeitet, dann tagen die Gremien der Lobbygruppe. Und in diesem Jahr haben die Mitglieder dabei nach Informationen des Handelsblatts die Satzung in einem wichtigen Punkt geändert.

Bislang war der Präsident des BdB stets ein aktiver Banker, der das Amt an der Verbandsspitze zusätzlich zu seinen sonstigen Verpflichtungen übernahm. In Zukunft können die Banker auch einen hauptamtlichen Präsidenten wählen. Dieses Projekt hat der aktuelle Verbandspräsident Hans-Walter Peters, der Bankenverband darf jetzt einen hauptamtlichen Geschäftsführer wählen, bereits vor etwa zwei Jahren auf den Weg gebracht.

Peters und seine Kollegen wollen sicher sein, dass der Verband handlungsfähig bleibt, sollte sich in Zukunft einmal kein geeigneter ehrenamtlicher Präsident finden. Bei der Satzungsänderung handle es sich eher um einen Notfallplan und nicht um die Vorbereitung auf einen hauptamtlichen Präsidenten bei der nächsten Wahl, die 2020 ansteht, heißt es in Verbandskreisen.

Peters hatte 2016 den damaligen Co-Vorstandschef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, an der Spitze des Verbands abgelöst. Zuvor hatte es intern eine intensive Debatte über die Besetzung des Amtes gegeben. Üblicherweise wird der Posten abwechselnd mit dem Vertreter einer Großbank und eines kleineren Instituts besetzt. Kritiker dieser Praxis fürchteten, dass die Position des BdB in der Diskussion über weltweite Finanzregeln geschwächt werden könnte, wenn der Verband nicht von einem einflussreichen Großbanker geführt wird.

Damals kam auch die Diskussion auf, ob der BdB nicht einen hauptamtlichen Präsidenten braucht. Eine Option, für die sich auch Unterstützer im Vorstand des Verbands finden. Für eine Vollzeitkraft an der Spitze spricht vor allem ein Argument: Die Anforderungen an den Präsidenten werden immer umfangreicher.

Die diversen Regulierungsprojekte der internationalen Aufseher haben das Amt in den vergangenen Jahren weitaus komplexer gemacht und den zeitlichen Aufwand vergrößert. Die Befürworter eines ehrenamtlichen Präsidenten, die sich bislang im BdB durchgesetzt haben, sagen dagegen, dass es einem reinen Verbandsfunktionär schwerer fallen werde, die Politik mit Argumenten zu überzeugen, als einem aktiven Spitzenbanker, der die Probleme aus der eigenen Praxis kennt.

Der BdB ist nicht die einzige Finanzlobby, die sich mit der Frage hauptamtliche oder ehrenamtliche Führung beschäftigt. Im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft laufen ähnliche Diskussionen. Von 2012 an leitete Alexander Erdland, der langjährige Chef des Wüstenrot-Konzerns, den Verband. In seinem letzten Amtsjahr war Erdland in seinem Hauptberuf allerdings bereits im Ruhestand. Das gilt auch für den neuen GDV-Chef Wolfgang Weiler, der nach fast 30 Jahren aus dem Vorstand der HUK-Coburg ausgeschieden war, bevor er 2017 sein neues Amt antrat.

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