Schulden: „Buy now, pay later“: EU plant strengere Regeln für Onlineshopping auf Pump
Das schwedische Finanz-Start-up gehört zu den bekanntesten Anbietern für den Online-Ratenkauf, kurz BNPL.
Foto: IMAGO/ZUMA WireFrankfurt, Brüssel. Die EU strebt strengere Regeln für Minikredite und den Kauf auf Raten beim Onlineshopping, im Fachjargon „Buy now, pay later“ (BNPL), an. Die Verbraucherkreditrichtlinie, die derzeit überarbeitet wird, soll Vorgaben für Minikredite und für verzögerte Zahlungen umfassen. Am Donnerstag begann der Trilog, in dem Kommission, Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten sich auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen.
Die Vorschläge zur angepassten Richtlinie sehen unter anderem vor, dass grundsätzlich mehr Kreditformen von der Richtlinie erfasst werden. Das gilt unter anderem für Minikredite mit einem Volumen unter 200 Euro und BNPL-Kredite.
Für sie wäre dann auch eine Bonitätsprüfung nötig. Zudem müssten Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert werden. Hintergrund ist die wachsende Sorge, dass sich Verbraucher auch durch kleine Darlehen und besonders beim Onlineshopping leicht verschulden.
Allerdings schlagen Parlament und Rat jeweils vor, dass es in bestimmten Fällen Ausnahmen geben kann, die die EU-Staaten jeweils beschließen können. Das Gesetz ist ohnehin keine Verordnung, sondern eine Richtlinie. Das bedeutet, sie gilt nicht unmittelbar, sondern muss von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei kann es zu Abweichungen kommen, je nachdem wie konkret die Vorgaben in der Richtlinie formuliert sind.
Malte Gallée, zuständiger Schattenberichterstatter für die Grünen-Fraktion, ist dennoch zufrieden mit dem Parlamentsvorschlag. „Es wird auf jeden Fall eine messbare Verbesserung gegenüber der alten Richtlinie geben“, sagt er. „Die neue Richtlinie wird mehr Verbraucher schützen als vorher. Wir müssen dafür sorgen, dass Leute, die sich einen Kredit nicht leisten können, diesen auch nicht bekommen.“ Nun weite man die Bonitätsprüfung „auf so gut wie alle Kredite“ aus, sagt Gallée. „Alles, was aussieht wie ein Kredit, soll behandelt werden wie ein Kredit.“
Die Verschärfung ziele auch auf BNPL-Anbieter wie das schwedische Unternehmen Klarna, die einen Teil ihrer Erträge mit Mahngebühren erzielten, sagte Gallée. Sie hätten ihr Geschäftsmodell auf der Überschuldung ihrer Kunden aufgebaut.
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Zuletzt ist die Kritik am Boomgeschäft BNPL gewachsen. Der Kauf auf Raten beim Onlineshopping ist zwar gerade in den USA für viele Verbraucher eine Alternative zum Einsatz der oftmals teuren Kreditkarte. Doch es mehren sich die Zeichen dafür, dass zusehends alltägliche Einkäufe so finanziert werden, auch in Deutschland.
Die Wirtschaftsauskunftei Schufa, die den deutschen Banken gehört, verweist auf eine deutliche Zunahme von BNPL-Finanzierungen – und auf Gefahren. „BNPL ist in der Tat ein Trend. Da findet ein Strukturumbruch im Kreditgeschäft statt“, sagte Schufa-Chefin Tanja Birkholz kürzlich. Teil des Charakters von BNPL sei, „dass ich mir was bestelle, was ich mir aktuell womöglich nicht leisten kann“.
Kritik an möglichen Ausnahmen
Verbraucherschützer sehen Minikredite grundsätzlich skeptisch. Johannes Müller, Finanzmarktexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, verweist darauf, dass die Rats- und Parlamentsposition den EU-Staaten die Möglichkeit einräumt, bestimmte Vorgaben nicht auf Kredite beispielsweise unter 200 Euro anzuwenden.
Auch Verbraucherschützer sehen Gefahren bei Minikrediten.
Foto: imago images/Westend61„Wir sehen gerade in dem Wegfall der Informationspflichten eine Gefahr für Verbraucher, indem sie die eigentliche Kreditart nicht erklärt bekommen und keinen eindeutigen Kostenüberblick haben“, sagt er. Auch die Schufa spricht sich dafür aus, dass Mini- und Kurzzeitkredite künftig von der Richtlinie erfasst werden.
Im Europaparlament wurde der Kommissionsvorschlag auf Betreiben der Konservativen verwässert. So findet sich darin eine Reihe von Ausnahmen – unter anderem für Kredite für internetfähige Geräte. Handyverträge etwa sollen auch künftig keine Bonitätsprüfung erfordern. Ebenfalls ausgenommen sind laut dem Parlamentsvorschlag Kredite, die zinsfrei sind und auch keine Säumniszinsen vorsehen.
Aus Sicht von Andreas Schwab (CDU), binnenmarkt- und verbraucherpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, stärkt die Neufassung der Richtlinie trotzdem Verbraucherrechte im Kreditwesen. „Als EVP schützen wir Verbraucher, indem wir Prozesse und Verfahren verbessern, statt Verbrauchern noch mehr an Informationen aufzudrängen: So ist ein zusätzlicher Papierdschungel vermieden worden, der weder Verbraucher besser aufklärt noch Banken die Kreditwürdigkeit besser prüfen lässt.“
Die Neufassung der Richtlinie stärke Verbraucherrechte im Kreditwesen.
Foto: IMAGO/Future ImageSchwab zufolge sollen einerseits kleine zinsfreie Darlehen weiterhin einfach möglich bleiben, sodass Verbraucher zum Beispiel ihre neuen Handys auch in Zukunft in Raten ohne Kreditwürdigkeitsprüfung zahlen könnten. „Andererseits schützen wir Verbraucher, indem ,Buy-now-pay-later‘-Modelle, bei denen Zinsen oder Gebühren fällig werden, in den Anwendungsbereich kommen.“
Klarna zeigte sich gelassen: Klarna unterstütze die Regulierung des BNPL-Sektors mit Nachdruck. Es sei wichtig, dass die Regulierung Verbraucher und Verbraucherinnen und nicht die Banken schütze. Tatsächlich spielen im BNPL-Markt nur wenige Banken eine Rolle. „Wir führen bei jedem Kauf eine strenge Kreditprüfung durch, damit wir nur Kredite an diejenigen vergeben, die uns auch zurückzahlen können.“ Klarna schränke den Zugang zu seinen Dienstleistungen nach verpassten Zahlungen ein, um eine Anhäufung von Schulden zu verhindern.
Auch bei Investoren ist die Zurückhaltung indes größer geworden, auch gegenüber anderen Zahlungsfirmen. Nach einer Finanzierungsrunde im Sommer sackte Klarnas Bewertung auf 6,7 Milliarden Dollar ab. Zuvor war Klarna als teuerstes, nicht börsennotiertes Start-up Europas mit fast 46 Milliarden Dollar bewertet worden.
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