Schweizer Großbank Stimmrechtsberater ISS spricht sich gegen Entlastung der UBS-Spitze aus

Die Schweizer Großbank steht in der Kritik.
Zürich Noch sind es gut zwei Wochen bis zur Generalversammlung der UBS – doch schon jetzt deutet sich an, dass das Aktionärstreffen der Schweizer Großbank für die Bankchefs schwierig werden wird. Angesichts des milliardenschweren Rechtsstreits in Frankreich rät der einflussreiche Aktionärsberater ISS den Aktionären vorsorglich, bei der Entlastung von Verwaltungsratschef Axel Weber und Bankchef Sergio Ermotti mit einem Nein zu stimmen.
Zwar sei der Ausgang des Rechtsstreits in Frankreich noch offen. Aber: „Die Firma wurde wegen krimineller Verfehlungen verurteilt und erhielt als Folge eine Rekordstrafe“, schreibt ISS. „Das ist für die Aktionäre von großer Besorgnis.“ Aktionäre sollen deshalb bei der Entlastung von Verwaltungsrat und Geschäftsführung mit Nein stimmen. Die Bank wollte sich zu dem Sachverhalt nicht äußern.
Im Februar hatte ein Pariser Gericht die UBS wegen Steuerhinterziehung zu einer Strafe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass UBS-Banker von 2004 bis 2012 Kunden dazu angestiftet haben, ihr Vermögen vor dem französischen Fiskus in der Schweiz zu verstecken. Die UBS hat Berufung eingelegt. Sie nennt das Urteil „oberflächlich, inkonsistent und widersprüchlich“ und baut weiter auf einen Freispruch, hat aber angesichts der drohenden Strafe rund 450 Millionen Euro zurückgestellt.
Bereits zuvor hatte der Aktionärsberater Glass Lewis den Aktionären dazu geraten, sich bei dem Tagesordnungspunkt zu enthalten. Wegen der drohenden Milliardenbuße sein es Aktionären nicht möglich, mit Sicherheit zu sagen, ob die Entlastung der Führungsriege in ihrem Interesse sei, schreibt Glass Lewis.
Topgehalt trotz schlechter Kurse
ISS und Glass Lewis gelten als die beiden bedeutendsten Stimmrechtsberater für internationale Investoren. Dass beide Firmen den UBS-Aktionären nun dazu raten, gegen die Entlastung zu stimmen oder sich zumindest zu enthalten, hat offenbar vorsorgliche Gründe. Laut ISS wahren Investoren damit ihre Rechtsansprüche, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Klage einreichen wollen. Laut Schweizer Recht können Aktionäre eine solche Klage nur einreichen, wenn sie der Entlastung nicht zugestimmt haben – es sei denn, es kommen neue Fakten ans Licht.
Nicht nur das Steuerverfahren mit Frankreich verfolgen die Aktionärsberater wachsam. Auch das Millionengehalt von Bankchef Sergio Ermotti sorgt im Vorfeld des Aktionärstreffens für Kritik. Der Tessiner soll für seine Dienste rund 14,1 Millionen Franken erhalten und zählt damit zu den Topverdienern in der europäischen Finanzbranche. Der Aktionärsberater ISS hat bei der Vergütung zwar Bedenken, ringt sich aber zu einem Ja durch. Der Schweizer Stimmrechtsberater Ethos und Glass Lewis raten den UBS-Anteilseignern dagegen zur Ablehnung des Vergütungsberichts.
Dass Bankchef Ermotti trotz der mauen Aktienkursentwicklung fürstlich entlohnt werden soll, kritisierte Glass Lewis scharf. Die UBS hatte die Kritik zurückgewiesen: „Wir sind der Meinung, dass wir in unserem Vergütungsbericht klar darlegen, dass sich die Vergütung nach der Leistung ausrichtet“, hieß es von der Bank. Eine Ablehnung des Vergütungsberichts hätte nur Symbolcharakter: Die Abstimmung ist konsultativ, am Salär von Ermotti ändert das Votum der Aktionäre also nichts.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.