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Schweizer Großbank UBS legt Einspruch gegen Milliardenstrafe in Frankreich ein

Die Bank will den Schuldspruch wegen Geldwäsche und Beihilfe zur Steuerhinterziehung nicht akzeptieren. Das Verfahren dürfte noch Jahre dauern.
20.12.2021 - 17:40 Uhr Kommentieren
Das Schweizer Geldhaus hat vehement gegen das ursprüngliche Urteil gekämpft. Quelle: Arnd Wiegmann
UBS-Filiale in Zürich

Das Schweizer Geldhaus hat vehement gegen das ursprüngliche Urteil gekämpft.

(Foto: Arnd Wiegmann)

Zürich, Frankfurt Die Schweizer Großbank UBS geht wegen des milliardenschweren Schuldspruchs in Frankreich in Berufung. Das teilte das Unternehmen am Montag in Zürich mit. Das Verfahren wird nun vor dem Kassationsgericht in Paris, dem obersten Finanzgericht in Frankreich, verhandelt. Bisher musste die Bank in zwei Instanzen eine strafrechtliches Verurteilung wegen Geldwäsche und Beihilfe zur Steuerhinterziehung hinnehmen.

Vergangene Woche hatte ein Berufungsgericht in Paris ein entsprechendes Urteil aus erster Instanz bestätigt, die Strafe jedoch reduziert. Statt 3,6 Milliarden fordert der französische Staat nun rund 1,8 Milliarden Euro von der UBS. Dieser setzt sich aus einer Kaution in Höhe von 1,1 Milliarden Euro sowie zivilrechtlichen Ansprüchen des französischen Staates in Höhe von 800 Millionen Euro zusammen.

In Bankkreisen hofft man, diesen Betrag in der Revision ebenfalls noch deutlich drücken zu können, weil sowohl die Kaution als auch die Höhe der zivilrechtlichen Ansprüche juristisch angreifbar seien.

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