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Sicherungssystem Sparkassensektor beschließt zusätzlichen Rettungsfonds für kriselnde Institute

Die DSGV-Mitgliederversammlung hat eine milliardenschwere Reform ihres Sicherungssystems auf den Weg gebracht. Die EZB muss allerdings noch zustimmen.
27.08.2021 - 16:14 Uhr Kommentieren
Die Mitglieder garantieren einander, sich bei Schieflagen einzelner Institute gegenseitig aufzufangen. Quelle: dpa
Sparkassenverband

Die Mitglieder garantieren einander, sich bei Schieflagen einzelner Institute gegenseitig aufzufangen.

(Foto: dpa)

Frankfurt Sparkassen und Landesbanken haben sich nach monatelangem Streit auf einen Umbau ihres Sicherungssystems verständigt. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) stimmte am Freitag in Berlin einstimmig für eine grundlegende Reform sowie den Aufbau eines zusätzlichen Fonds zur Rettung kriselnder Geldhäuser.

„Es war ein intensiver Diskussionsprozess in unserer Gruppe, in dem berechtigte, unterschiedliche Interessen engagiert vertreten wurden“, sagte DSGV-Präsident Helmut Schleweis. „Erst dadurch wurde es möglich, eine gemeinsame Lösung zu finden, die alle Beteiligten jetzt mittragen können.“

Die Sparkassen-Finanzgruppe kommt mit dem Umbau Forderungen der Aufsichtsbehörden EZB und Bafin nach, die zahlreiche Schwächen bei der Institutssicherung bemängelt und grundlegende Anpassungen gefordert hatten. Unter anderem verlangten sie, dass die Institute zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mitteln im Sicherungssystem ab dem Jahr 2025 gut fünf Milliarden Euro in einen neuen Topf zur Rettung kriselnder Institute einzahlen.

Der DSGV will die verabschiedeten Beschlüsse nun im nächsten Schritt der Finanzaufsicht vorlegen, wie DSGV-Präsident Schleweis erklärte. „Wir sind optimistisch, die Gespräche mit der EZB bald abschließen zu können.“

Das öffentlich-rechtliche Sicherungssystem besteht seit den 1970er-Jahren und sieht vor, dass sich Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen im Krisenfall gegenseitig stützen. Die Institutssicherung gilt als maßgeblich für den Zusammenhalt der öffentlich-rechtlichen Institute, die zusammen Marktführer am deutschen Bankenmarkt sind.

Landesbanken tragen Kompromiss zähneknirschend mit

Die Finanzaufsicht sieht die Institutssicherung schon länger kritisch, weil es bei der Rettung von Landesbanken wie der NordLB immer wieder zu monatelangen Hängepartien kam. Aktuell dienen die im Sicherungssystem hinterlegten Mittel nicht nur der Stützung kriselnder Institute, sondern auch zur gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung von Spareinlagen. Die Finanzaufsicht findet das problematisch und dringt deshalb auf zwei getrennte Töpfe.

Die Zielausstattung des neuen Fonds zur Rettung kriselnder Banken entspricht dabei 0,5 Prozent der Risikopositionen der beteiligten Institute. Da sich die sogenannten Risikoaktiva in der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt auf gut eine Billion Euro belaufen, müssen die beteiligten Geldhäuser nach derzeitigen Berechnungen 5,2 Milliarden Euro in den Topf überweisen.

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Nach aktuellen Schätzungen werden sich die Risikoaktiva der Landesbanken am Jahresende auf rund 300 Milliarden Euro belaufen und die der Sparkassen auf rund 700 Milliarden Euro. Basierend auf den Risikoaktiva hätten die Sparkassen also mehr zum neuen Stützungsfonds beitragen müssen als die Landesbanken.

Da das Klumpenrisiko bei den Landesbanken höher ist, verständigten sich die Beteiligten am Ende jedoch auf eine 50:50-Lösung. Viele Landesbanker hätten sich eigentlich eine reine Orientierung an den Risikoaktiva gewünscht und tragen den nun gefundenen Kompromiss nur zähneknirschend mit. Am Ende konnten sie sich der Argumentation der Sparkassen, dass der Rettungsfonds in erster Linie für mögliche Schieflagen von Landesbanken geschaffen werden muss, jedoch nicht entziehen.

Das Land Baden-Württemberg, das mit 25 Prozent an der Stuttgarter Landesbank LBBW beteiligt ist, äußerte sich positiv zur gefundenen Vereinbarung. „Die Verhandlungen unter Sparkassen und Landesbanken waren hart, der jetzt gefundene Kompromiss ist tragfähig und wichtig“, sagte der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz. „Vor diesem Hintergrund erwarte ich nun schon, dass die EZB diese Lösung auch akzeptiert.“

Ratingagentur Scope lobt die geplante Reform

Ein Fortbestand des Haftungsverbunds von Sparkassen und Landesbanken ist für den Sektor auch deshalb von großer Bedeutung, weil daran die sogenannten Verbundprivilegien gebunden sind. Diese erlauben den Instituten unter anderem, Beteiligungen innerhalb der Finanzgruppe nicht mit Eigenkapital zu unterlegen und keine Großkreditgrenzen beachten zu müssen.

Die Ratingagentur Scope sieht den Kompromiss auch noch aus anderen Gründen positiv. Wenn der zusätzliche Rettungsfonds 2032 komplett gefüllt sei, „wird er dank weniger komplexer Entscheidungsmechanismen in der Lage sein, auch eine größere Landesbank zeitnah in signifikantem Umfang zu stützen“, erklärte Scope-Direktor Christian van Beek.

Aus seiner Sicht sinkt durch den neuen Fonds auch das Risiko, dass die EU-Wettbewerbshüter bei Stützungsmaßnahmen intervenieren. An den Landesbanken sind neben den Sparkassen auch die jeweiligen Bundesländer beteiligt. Wenn diese sich an Bankenrettungen beteiligen, wird dies von der EU-Kommission stets überprüft, was den gesamten Prozess in die Länge zieht.

Scope weist allerdings auch darauf hin, dass der Aufbau des Rettungstopfes eine zusätzliche finanzielle Belastung für die öffentlich-rechtlichen Institute darstellt, „die wegen sinkender Zinsmargen und ihrer hohen Kostenbasis ohnehin unter Druck stehen“. Die Extra-Kosten seien für Sparkassen und Landesbanken aber verschmerzbar, da der neue Fonds über einen längeren Zeitraum hinweg und erst ab 2025 befüllt werden müsse, erklärte die Ratingagentur.

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