Smartphone-Bank: Kontokündigungen bei N26: Was Betroffene jetzt wissen müssen
Kunden sind empört, weil ihnen abrupt das N26-Konto gekündigt wurde.
Foto: ReutersFrankfurt. Kein Geldabheben, keine Überweisungen, kein Zugriff mehr auf das eigene Konto: Zahlreichen N26-Kunden wurde am 14. April das Konto fristlos gekündigt.
Der Co-Gründer und Co-Chef des wertvollsten deutschen Fintechs, Maximilian Tayenthal, entschuldigte sich am vergangenen Wochenende für die Vorfälle. Bei einer neuen Maßnahme zur Erkennung und Verhinderung von Betrug wurde „leider eine Reihe von Konten fälschlicherweise geschlossen“, schrieb er in einem LinkedIn-Beitrag.
Mittlerweile haben zwar einige Betroffene ihr Geld auf ein alternatives Bankkonto überwiesen bekommen. Das betrifft aber zum einen längst noch nicht alle, zum anderen konnten selbst sie etwa zehn Tage lang nicht auf ihr Geld zugreifen.
Doch was passiert, wenn in der Zeit eine anstehende Überweisung etwa für die Miete nicht getätigt werden konnte? Müssen sich Betroffene sogar Sorgen über einen Schufa-Eintrag machen?
Zwar gibt es keine Pauschallösungen, die für alle Betroffenen gleichermaßen gelten, und jeder Sachverhalt muss auch einzeln begutachtet werden. Dennoch lassen sich einige Hinweise für Betroffene ableiten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Kann ein N26-Konto nach erfolgter fristloser Kündigung wiedergeöffnet werden?
Nein. Selbst wenn der Fehler bei N26 liegt: Muss die Smartphone-Bank ein Konto schließen, „ist diese Kündigung endgültig“, teilt eine N26-Sprecherin auf Anfrage des Handelsblatts mit.
Anders liegt der Fall bei einer Sperrung: Werde ein Konto für einen bestimmten Zeitraum gesperrt, überprüfe N26, ob sich ein „der Sperrung zugrunde liegendes konkretes Verdachtsmoment“ bestätigt, teilt die N26-Sprecherin mit. Sei dies nicht der Fall, werde das Konto wieder freigegeben, heißt es weiter.
Haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz?
„Wenn Kunden zu Unrecht nicht über ihr Guthaben verfügen konnten, steht ihnen ein Schadensersatzanspruch zu“, sagt Marko Huth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte, dem Handelsblatt. Allerdings: Es müsse überhaupt erst einmal ein materieller Schaden entstanden sein. „Ärger allein, wenngleich verständlich, ist immateriell und für sich genommen kein ersatzfähiger Schaden“, sagt Huth.
Der Ansicht ist auch Patrick Rösler, Rechtsanwalt und Professor für Bankrecht an der Allensbach Hochschule. Kunden müssten den ihnen entstandenen Schaden nachweisen können, dann sei es auch möglich, diesen geltend zu machen. Zum Beispiel, wenn Zahlungen im Supermarkt nicht getätigt wurden, weil das Konto zu Unrecht gekündigt wurde oder wenn der Mietvertrag gekündigt wurde, weil etwa die Miete nicht fristgemäß gezahlt wurde.
Müssen sich Kunden Sorgen über einen Schufa-Eintrag machen?
Er könne sich nicht vorstellen, was hier überhaupt an die Schufa gemeldet worden sein soll, sagt Huth. Die N26-Sprecherin teilte mit: „Wenn wir die Schließung eines Kontos an die Schufa kommunizieren, teilen wir lediglich grundlegende Kundeninformationen mit, wie den vollständigen Namen und die Adresse.“ Diese benötige die Schufa, um die entsprechende Person zu identifizieren.
Ein Schufa-Eintrag erscheint somit unwahrscheinlich, kann aber natürlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Um sicherzugehen, dass kein Eintrag vorliegt, können Verbraucher einmal pro Jahr kostenfrei alle ihre von der Schufa gespeicherten Daten einsehen. „Einen möglichen fehlerhaften Schufa-Eintrag muss N26 korrigieren“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Was passiert in Fällen, in denen Zahlungen nicht getätigt werden konnten, weil das Konto gesperrt war oder Konten beispielsweise sogar überzogen wurden, weil N26 das Geld vom betroffenen Konto abgezogen hat?
Für nicht mögliche oder vertragswidrig nicht ausgeführte Zahlungsanweisungen gilt ebenfalls: „Es besteht die Möglichkeit von Schadensersatz, wenn ein Schaden entstanden ist“, sagt Huth.
Von einigen Kunden, die sich noch in ihr N26-Konto einloggen konnten, heißt es sogar, dass die Smartphone-Bank den gesamten Betrag vom Konto abgehoben habe. Werde Geld zu Unrecht, also ohne Autorisierung durch den Berechtigten, „abgezogen“, bestehe ein Wiedergutschriftsanspruch. Dieser schließe eine Berichtigung des Kontos um etwa unrechtmäßige Sollzinsen ein.
Heißt: Berechnet N26 Betroffenen Gebühren, obwohl das Konto durch die Smartphone-Bank zuvor unrechtmäßig leer geräumt wurde, muss N26 dafür aufkommen.
„Im Falle von Konten mit deutscher Iban buchen wir die auf dem Konto befindlichen Gelder auf ein internes Verrechnungskonto um“, erklärt die N26-Sprecherin die Kontobewegungen. Von hier aus überwiesen sie anschließend den Betrag auf die von dem jeweiligen Kunden angegebene alternative Kontoverbindung, heißt es weiter. Die Gelder der Kunden seien zu jedem Zeitpunkt sicher und unterlägen den Vorschriften der Einlagensicherung.
Nach Handelsblatt-Informationen haben in den vergangenen Tagen einige Betroffene eine Nachricht von N26 bekommen. Demnach fragt die Smartphone-Bank nach den Daten eines alternativen Bankkontos, auf das N26 das Geld überweisen könne.
Zu möglichen Verbindlichkeiten teilt die N26-Sprecherin auf Anfrage mit: „Unsere Teams werden direkt mit den betroffenen Kunden in Kontakt stehen, um sicherzugehen, dass die Situation und die daraus resultierenden Umstände schnellstmöglich gelöst werden.“