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Steuerstreit mit den USA Weitere Schweizer Banken zahlen Strafen

Drei weitere Schweizer Banken haben sich im Streit um Steuerhinterziehung mit US-Justizbehörden geeinigt – und müssen dabei Millionenstrafen zahlen. Am teuersten kommen die US-Steuersünder der PKB-Privatbank zustehen.
31.07.2015 - 16:04 Uhr Kommentieren
Seit 2013 können sich Schweizer Banken freiwillig bei US-Behörden melden, wenn sie Steuerhinterzieher unter den eigenen Kunden wähnen. Quelle: ZB
Schweizer Regierung will Bankgeheimnis lockern

Seit 2013 können sich Schweizer Banken freiwillig bei US-Behörden melden, wenn sie Steuerhinterzieher unter den eigenen Kunden wähnen.

(Foto: ZB)

Zürich/Washington Drei weitere Schweizer Banken haben sich im US-Steuerstreit mit den Behörden geeinigt. Die in Lugano ansässigen Institute PKB Privatbank und Credito Privato Commerciale (CPC) sowie die Zürcher Falcon Private Bank zahlen Geldbußen von mehr als 8,4 Millionen US-Dollar, nachdem sie den US-Behörden zuvor ihre Aktivitäten mit Kunden aus den Vereinigten Staaten offengelegt haben. Dies geht aus einer Mitteilung des US-Justizministeriums in Washington vom Donnerstagabend hervor.

Die PKB Privatbank muss von den drei Instituten mit 6,3 Millionen Dollar die höchste Buße schultern. Auf die Falcon Private Bank entfallen 1,8 Millionen Dollar. Die CPC muss 348.900 Dollar berappen.

Damit haben inzwischen 25 Schweizer Banken der „Kategorie 2“ eine Einigung mit dem US-Justizministerium erzielt. Die Banken zahlten dabei Strafen in der Höhe von bis zu 10 Prozent der verwalteten problematischen Vermögen.

Das US-Justizministerium hatte im Jahr 2013 ein freiwilliges Programm für Schweizer Banken aufgelegt. Haben sie bei Konten mit US-Bezug einen Verdacht auf Steuerhinterziehung, können sie sich an die Ermittler wenden. Dabei werden die Schweizer Banken in vier Kategorien eingeteilt. In Kategorie eins sind Banken wie Julius Bär, die bereits im Fokus der US-Justiz sind und über einen Vergleich verhandeln.

Gruppe zwei umfasst die Banken, die bisher noch nicht in den Fokus der USA geraten sind und die von sich glauben, dass sie möglicherweise durch die Annahme von US-Geldern US-Steuerrecht verletzt haben können.

  • dpa
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