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Steuertricks Anklageschrift an Beschuldigte im Cum-Ex-Skandal versandt

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten.
22.05.2018 - 15:20 Uhr Kommentieren
Cum-Ex-Skandal: Anklageschrift versandt Quelle: imago/Peter Widmann
HypoVereinsbank

Bereits Ende Oktober hatten Medien über die Anklageerhebung wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall gegen mehrere frühere Aktienhändler der HypoVereinsbank berichtet.

(Foto: imago/Peter Widmann)

Frankfurt In Deutschland rückt ein Strafprozess wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte möglicherweise näher. Der Rechtsanwalt Hanno Berger und fünf weitere Angeklagte müssen sich bis zum 31. August zur Anklage wegen dieser Aktiengeschäfte äußern, wie das Landgericht Wiesbaden am Dienstag mitteilte.

Die fast tausendseitige Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung sei den Prozessbevollmächtigten zugestellt worden. Schon Ende Oktober hatten verschiedene Medien über die Anklageerhebung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall gegen Berger und mehrere frühere Aktienhändler der HypoVereinsbank (HVB) berichtet, doch die Behörden äußerten sich bislang aus rechtlichen Gründen nicht offiziell.

Berger gilt als einer der Schlüsselfiguren bei den Cum-Ex-Steuertricks. Seit Ermittler 2012 sein Frankfurter Büro und seine Wohnungen durchsucht hatten, lebt Berger in der Schweiz. Er hat die Vorwürfe wiederholt bestritten. Am Dienstag lehnte er eine Stellungnahme ab.

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: "Cum") und ohne ("Ex") Dividendenanspruch.

Steuerexperten hatten das Vorgehen lange als legalen Steuertrick erachtet, seit einigen Jahren bewerten Ermittler und Strafverfolger „Cum-Ex“ aber fast einhellig als Steuerhinterziehung. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu bislang nicht. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums haben Banken und andere Verdächtige die Finanzämter um mehr als fünf Milliarden Euro erleichtert.

Ob es tatsächlich zum ersten Strafprozess in Deutschland wegen der umstrittenen Aktiengeschäfte kommt, steht aber noch nicht fest. Das Landgericht Wiesbaden muss über die Zulassung der Anklage noch entscheiden. Das geschieht erst, nachdem sich die Angeschuldigten zu den Vorwürfen geäußert haben.

Angesichts der komplexen Materie könnte sich eine Entscheidung hinziehen. Lässt das Landgericht Wiesbaden die Anklage zu, kommt es zu einem Musterverfahren, das am Ende wohl beim Bundesgerichtshof oder sogar beim Bundesverfassungsgericht landen dürfte.

  • rtr
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