Streit mit Deutscher Bank Effecten-Spiegel legt Revision im Streit um Postbank-Übernahme ein

Die Postbank ist längst kein eigenständiges Unternehmen mehr, doch der Streit um ihre Übernahme durch die Deutsche Bank dauert fort.
Frankfurt Im Rechtsstreit um die Postbank-Übernahme durch die Deutsche Bank hat die Verlagsgesellschaft Effecten-Spiegel Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln eingelegt. Das teilte der Anwalt der Kläger, Oliver Krauß, dem Handelsblatt mit. Seit Jahren kämpfen einige Kleinaktionäre, allen voran Effecten-Spiegel, für einen höheren Übernahmepreis für ihre Postbank-Aktien. Im Dezember hatte das OLG Köln allerdings zugunsten der Deutschen Bank entschieden.
Krauß bezeichnete das OLG-Urteil als „vollkommen unzureichend“. Unter anderem wirft er den Richtern vor, sich nicht ausreichend damit befasst zu haben, ab wann der Deutschen Bank wie viele Stimmrechte an der Postbank zuzurechnen waren.
Im Kern argumentiert der Effecten-Spiegel, dass die Deutsche Bank mithilfe geheimer Absprachen schon 2008 die Kontrolle über die Postbank erlangt hatte und damit viel früher als offiziell zugegeben. Würden die Richter den Argumenten folgen, hätte die Bank den Minderheitsaktionären ein wesentlich höheres Übernahmeangebot unterbreiten müssen. Der Rechtsstreit darüber hatte im Jahr 2011 begonnen.
Die Deutsche Bank war 2008 mit zunächst 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen. Damit blieben sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird.
Erst 2010 stockte sie ihre Beteiligung auf und veröffentlichte ein Übernahmeangebot. Der Aktienkurs war in der Zwischenzeit jedoch deutlich gesunken, entsprechend geringer fiel das Übernahmeangebot für die Minderheitsaktionäre aus. Statt 57,25 Euro musste die Bank den Kleinaktionären nur noch 25 Euro je Aktie bieten.
Aus Sicht des Oberlandesgerichts ließ sich aus den Verträgen der Deutschen Bank mit der Post aber nichts dergleichen herauslesen. Aus Sicht der Richter hatten sich außerdem im Verfahren für informelle Absprache „keine hinreichenden Anhaltspunkte“ ergeben.
Ein Sprecher der Deutschen Bank verwies auf eine Stellungnahme vom 16. Dezember wonach sie die Entscheidung des Oberlandesgerichtes begrüßte und in ihrer Auffassung bestätigt sah, dass die Klagen im Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank unbegründet seien. Die vorangegangene Instanz, das Landgericht Köln, hatte dagegen zuvor den Klägern recht gegeben.
Weitere Klage anhängig
Vor dem LG Köln ist auch noch eine große Klage von institutionellen Investoren – darunter Allianz Global Investors, Union Investment und Deka Investments – gegen die Postbank-Übernahme anhängig. Sie wurde Ende 2017 eingereicht. Zuzüglich Zinsen belaufen sich die Zahlungsklagen gegen die Deutsche Bank von Effecten-Spiegel und den Großinvestoren auf insgesamt fast 700 Millionen Euro.
Die Deutsche Bank hat ausweislich ihres Geschäftsberichts 2019 für die Risiken aus den Zahlungsklagen von Effekten-Spiegel und den institutionellen Investoren eine Eventualverbindlichkeit gebildet, deren Umfang sie aber nicht offenlegt, um nicht den Ausgang in diesen Verfahren zu beeinflussen. Dass die Bank nur eine Eventualverbindlichkeit gebildet hat, bedeutet, dass sie das Risiko einer Niederlage auf weniger als 50 Prozent taxiert.
Daneben gibt es eine weitere Klage, bei der Aktionäre den Beschluss zum Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Postbank im Jahr 2015 anfechten. Die Bank legt nicht offen, ob sie in diesem Fall nur Eventualverbindlichkeiten oder sogar Rückstellungen gebildet hat, um den Verfahrensausgang nicht zu beeinflussen. Wenn die Bank anstelle einer Eventualverbindlichkeit eine Rückstellung buchen würde, würde das zeigen, dass sie das Risiko einer Niederlage auf mehr als 50 Prozent schätzt.
Mehr: Streit um Übernahmepreis – Etappensieg für Deutsche Bank im Postbank-Verfahren
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