Streit mit ehemaligen Minderheitsaktionären Ex-Deutschbanker Ackermann und Neske wollen im Postbank-Verfahren schweigen

Anders als beim Münchner Strafprozess wegen der Pleite des Medienunternehmers Leo Kirch muss Josef Ackermann (Mitte) in Köln vermutlich nicht vor Gericht aussagen.
Frankfurt War es ein geschickter Schachzug oder illegal? Als die Deutsche Bank die Postbank übernahm, tat sie dies in mehreren Schritten: Im Jahr 2008 kaufte das Institut einen Minderheitsanteil von knapp 30 Prozent für 57,25 Euro.
Erst im Oktober 2010 erwarb die Deutsche Bank eine Mehrheit – und musste deshalb auch allen Minderheitsaktionären ein Kaufangebot unterbreiten. Weil dieses zweite Paket deutlich billiger war, musste sie den anderen Anlegern aber nur noch 25 Euro je Aktie anbieten.
Seit Jahren prozessieren verärgerte Anleger nun wegen dieses – nach ihrer Meinung – zu niedrige Angebot. Sie fühlen sich übervorteilt und argumentieren, die Deutsche Bank hätte die Kontrolle über die Postbank mithilfe geheimer Absprachen in Wirklichkeit schon im Herbst 2008 erlangt und nicht erst im Jahr 2010. Zum damaligen Zeitpunkt notierte die Aktie zeitweise bei mehr als 60 Euro – entsprechend hoch hätte auch das Angebot an die Minderheitsaktionäre ausfallen müssen.
Um diese Frage endgültig zu klären, will das Oberlandesgericht Köln 17 zum Teil hochrangige Zeugen zu Wort kommen lassen, darunter den früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, den damaligen Privatkundenvorstand der Deutschen Bank, Rainer Neske, Ex-Finanzchef Stefan Krause und Post-Chef Frank Appel. Das Problem: Einige der Manager wollen in dem vom Effecten-Spiegel angestrengten Prozess (Az. 13 U 166/11) nicht aussagen.
Die Anwälte von Josef Ackermann und Rainer Neske haben angekündigt, dass die beiden Manager von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen. Das geht aus Schreiben von August und September hervor, die dem Handelsblatt vorliegen.
Der Grund dafür sind Strafanzeigen der Kläger wegen Prozessbetrugs, die im Zusammenhang mit früheren Aussagen der Manager zur Postbank-Übernahme gemacht wurden. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuerst über die Weigerung Ackermanns und Neskes berichtet.
Ein Sprecher des Oberlandesgerichts bestätigte die Anträge der beiden prominenten Zeugen. „Darüber, ob ein solches Zeugnisverweigerungsrecht tatsächlich besteht, hat der Senat noch nicht entschieden“, sagte der Sprecher. Wann eine solche Entscheidung getroffen werde, sei im Moment nicht absehbar.
Ein positiver Bescheid für die Manager wäre allerdings nicht weiter überraschend: Denn Ackermann und Neske folgen dem Beispiel des früheren Kollegen Stefan Krause. Auch er berief sich Ende 2018 auf das Risiko einer Strafverfolgung, die er mit einer Aussage eingehen würde. Im April gestand ihm das Oberlandesgericht ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zu, obwohl die Staatsanwaltschaft es abgelehnt hatte, in dieser Sache zu ermitteln.
Prozess birgt hohes Risiko für die Deutsche Bank
Das Urteil Pro-Krause gilt für zwei Zivilprozesse, die in diesem Zusammenhange geführt werden: der Klage der Verlagsgesellschaft Effecten-Spiegel und der Klage von 15 Aktionären der Postbank AG (13 U 231/17), wie das Gericht damals mitteilte. Neben den Fällen Ackermann, Krause und Neske sind dem Oberlandesgericht bislang keine weiteren Anträge auf ein Zeugnisverweigerungsrecht bekannt.
So ärgerlich es für die Kläger sein mag, auf prominente Zeugen zu verzichten, in einer anderen Frage hatten sie im April auch einen Erfolg verbuchen können: Damals verpflichteten die Kölner Richter die Bank dazu, Zugang zu fünf wichtigen Dokumenten zu gewähren, darunter den ursprünglichen Kaufvertrag zwischen Post und Deutscher Bank vom September 2008 sowie einige Folgeverträge, die in den Monaten darauf geschlossen wurden. Ein Sprecher des Instituts betonte, die Bank habe diese Unterlagen auch geliefert.
Der Prozess birgt für die Deutsche Bank ein hohes Risiko: Die Klage beläuft sich auf 700 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Inklusive dieser Zinsen geht es um mehr als eine Milliarde Euro. Die Bank hat für das Verfahren bislang Eventualverbindlichkeiten in unbekannter Höhe gebildet. Finanzkreisen zufolge summieren sich diese Eventualverbindlichkeiten auf rund eine Milliarde Euro.
Dass die Bank nur Eventualverbindlichkeiten und keine Rückstellungen gebildet hat, heißt, dass das Institut einen finanziellen Schaden zwar nicht ausschließt, aber für „eher unwahrscheinlich“ hält. Die Bank halte an ihrer Rechtsauffassung fest, betonte ein Sprecher des Instituts.
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