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Streitwert 350 Millionen Leipziger Wasserwerke feiern Erfolg gegen UBS

Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) haben Millionenforderungen der schweizer Großbank UBS vor einem Londoner Gericht abgewendet. Die Bank hat laut Urteil keinerlei Anspruch auf das Geld oder auf Schadensersatz.
04.11.2014 - 16:06 Uhr 1 Kommentar
Die UBS ist mit Ansprüchen über 350 Millionen Euro gegen die Leipziger Wasserwerke gescheitert. Ein Londoner Gericht urteilte, die Bank habe keinen Anspruch auf das Geld. Quelle: dpa

Die UBS ist mit Ansprüchen über 350 Millionen Euro gegen die Leipziger Wasserwerke gescheitert. Ein Londoner Gericht urteilte, die Bank habe keinen Anspruch auf das Geld.

(Foto: dpa)

Leipzig Im Prozess um hochriskante Finanzgeschäfte bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL) hat das städtische Unternehmen vor einem Londoner Gericht einen Sieg errungen. Der High Court of Justice erklärte Finanztransaktionen zwischen KWL und der Schweizer Großbank UBS für nichtig, wie die Stadt Leipzig am Dienstag mitteilte. Damit haben die KWL Forderungen der Bank in Höhe von 350 Millionen abgewendet.

In dem Prozess ging es um riskante Transaktionen aus den Jahren 2006 und 2007. Der damalige KWL-Geschäftsführer Klaus Heininger hatte ohne Zustimmung der Aufsichtsgremien riskante Verträge abgeschlossen, um sogenannte Cross-Border-Leasing-Geschäfte der Wasserwerke aus den Vorjahren abzusichern. Damit wurden die KWL verpflichtet, bestimmte Ausfallrisiken zu tragen. Die Geschäfte wurden über die UBS, aber auch über die Depfa Bank und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) abgewickelt.

Im Zuge der Finanzkrise wurden die Tansaktionen aber immer mehr zum Verlustgeschäft. Die UBS und die anderen Banken forderten von der KWL deshalb schließlich rund 350 Millionen Euro zurück, was das Leipziger Unternehmen vehement ablehnte.

Laut Gericht stehen den Banken keinerlei Zahlungsansprüche gegen die KWL zu. Zugleich wiesen die Richter eine Schadensersatzklage der UBS zurück. Im Urteil hieß es demnach, der Fall sei ein „Paradebeispiel“ dafür, „wie ehrliches und faires Investmentbanking nicht betrieben werden sollte“. Zur Begründung verwies das Gericht laut Mitteilung der Stadt unter anderem auf die enge Verflechtung zwischen UBS und der Schweizer Beraterfirma Value Partners, die eigentlich KWL engagiert hatte. Zugleich kritisierten die Richter, dass auch die internen Kontrollgremien der UBS getäuscht worden seien.

Der frühere KWL-Geschäftsführer Heininger war im vergangenen Jahr vom Landgericht Dresden wegen des UBS-Deals unter anderem wegen Bestechlichkeit, Untreue und Bilanzfälschung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Auch zwei Manager der Finanzberatungsfirma erhielten Freiheitsstrafen.

Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) erklärte, mit dem Urteil sei „eine riesige Last“ von der Stadt gefallen. „Das Risiko der finanziellen Belastungen, die unseren Haushalt über alles bisher Bekannte strapaziert hätten, ist vom Tisch.“

Riskante Finanzgeschäfte zwischen Banken und kommunalen Unternehmen beschäftigten in den vergangenen Jahren wiederholt die Gerichte. In mehreren Fällen, etwa im Rechtsstreit zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und der Bank JP Morgan, endeten die Verfahren mit einem Vergleich.

  • afp
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  • Jetzt muss die Deutsche Bank sich schon wieder fürchten.

    Die seinerzeitige Vorgabe von Ackermann, 25 %, die werden noch richtig teuer für die Deutsche Bank und ihre Aktionäre und Gläubiger.

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