Überhöhte Gebühren EU-Kommission verhängt 570 Millionen Euro Strafe gegen Mastercard

Die Regelungen von Mastercard haben Händler laut EU-Kommission daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen.
Brüssel Alte Sünden kommen den Kreditkartenanbieter Mastercard teuer zu stehen. Die EU-Wettbewerbshüter verhängten gegen das US-Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 570 Millionen Euro, weil es jahrelang überhöhte Gebühren verlangt habe. Das teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit.
„So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben – zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU“, kritisierte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen.“
Bei Einkäufen im Internet oder in Geschäften stellt die Bank des Karteninhabers der Bank des Händlers ein Entgelt in Rechnung, das sogenannten Interbankenentgelt. Die Händlerbank kann es auf den Einzelhändler übertragen, der es in den Endpreis einfließen lässt. Die Kosten können so letztlich auf alle Verbraucher abgewälzt werden, auch auf die, die nicht mit Kreditkarte einkaufen.
Die Höhe dieser Gebühren variierten früher stark zwischen den europäischen Ländern. Eine EU-Verordnung beendete das im Jahr 2015. Es wurden einheitliche Obergrenzen eingeführt. Bis dahin hatte Mastercard von den Banken der Händler verlangt, nur die Interbankenentgelte aus jenem Land anzuwenden, in dem dieser seinen Sitz hatte – auch wenn diese anderswo deutlich niedriger waren.
Die Kommission wertet dies als Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften. Die Untersuchung läuft bereits seit Jahren. „Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen“, sagte Vestager.
Das Unternehmen, mit den Marken Mastercard und Maestro zweitgrößter Kartenzahlungsabwickler in der EU hinter Visa, habe kooperiert und die Verstöße eingestanden. Dies sei mit einer Senkung der Geldstrafe um zehn Prozent belohnt worden.
Für Verbraucher und Händler ändert sich nichts
Das Unternehmen stellte die Praxis Ende 2015 ab, als die neue EU-Interbankengeld-Verordnung in Kraft trat. Für Verbraucher und Händler ändert sich heute also nichts. Die EU-Interbankengeld-Verordnung beschränkt die Entgelte bei Kreditkarten auf höchstens 0,3 Prozent des Transaktionswerts, bei Bankkarten auf 0,2 Prozent. Die Obergrenzen gelten jedoch nicht für Zahlungen im außereuropäischen Ausland.
Die Verfehlungen der Vergangenheit könnten Mastercard noch mehr kosten als die Strafzahlung. Geschädigte Händler etwa könnten das Unternehmen auf Grundlage des Kommissionsentscheids auf Schadenersatz verklagen. Die Voraussetzungen dafür wurden zuletzt deutlich vereinfacht.
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