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Urteil des Bundesgerichts Schweizer Bankgeheimnis gilt nicht im Ausland

Der ehemalige Banker Rudolf Elmer siegt vor Gericht: Obwohl er Daten über Steuersünder an Dritte weitergeleitet hat, muss er nicht in Haft.
10.10.2018 - 16:37 Uhr Kommentieren
Der ehemalige Chef des Filiale der Privatbank Julius Bär auf den Cayman Islands war vor Gericht erfolgreich. Quelle: Reuters
Rudolf Elmer

Der ehemalige Chef des Filiale der Privatbank Julius Bär auf den Cayman Islands war vor Gericht erfolgreich.

(Foto: Reuters)

Zürich Seit 14 Jahren beschäftigt sein Fall die Justiz, nun erzielt Rudolf Elmer einen Triumph: Der Schweizer hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Das entschied das Bundesgericht der Schweiz am Mittwoch, indem es eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Zürich abwies.

Elmer hatte bis zum Jahr 2002 für eine Tochter der schweizerischen Privatbank Julius Bär auf den Cayman-Inseln gearbeitet. Im Streit mit seinem Arbeitgeber hatte der Schweizer Kundendaten an die Enthüllungsplattform Wikileaks und an Behörden weitergegeben – und geriet deshalb ins Visier der Staatsanwaltschaft. Sie warf ihm unter anderem vor, das Bankgeheimnis verletzt zu haben.

Von Gegnern des Bankgeheimnisses wurde Elmer als Whistleblower gefeiert, weil er die umstrittenen Offshore-Konstruktionen der Privatbank ans Tageslicht brachte, mit denen Kunden ihre Ersparnisse vor dem Fiskus verstecken konnten. Elmers Kritiker warfen ihm dagegen vor, aus Rache gegen seinen Ex-Arbeitgeber zu handeln, mit dem Elmer sich im Streit überworfen hatte. Dabei hatte er Mitarbeitern auch per Mail gedroht. Ein Richter am Zürcher Obergericht hatte ihn als „ganz gewöhnlichen Kriminellen“ bezeichnet, der auf seinen eigenen Vorteil bedacht sei.

Nun bekam Elmer in einem wesentlichen Punkt vor dem höchsten Gericht der Schweiz Recht: Mit der Weitergabe der Daten habe er das Bankgeheimnis nicht verletzt, entschied eine knappe Mehrheit der Bundesrichter. Das Bankgeheimnis gelte nicht für die Kundenbeziehungen ausländischen Filialen einer Schweizer Bank. Damit bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Zürcher Oberlandesgerichts aus dem August 2016. Es hatte Elmer lediglich wegen Drohung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nicht aber wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Zürich Beschwerde eingelegt.

Durch die Weitergabe von Kundendaten waren viele Banken aus der Schweiz unter massiven Druck geraten. Die Institute kassierten empfindliche Strafen oder mussten sich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Für Rudolf Elmer ist das Urteil des Bundesgerichts ein Erfolg, für künftige Fälle hat es aber wenig Aussagekraft: Denn das Bankgeheimnis für ausländische Kunden ist Geschichte, seit die Schweiz im Rahmen des so genannten AIA-Abkommens automatisch Kontodaten mit anderen Staaten austauscht.

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