Urteil des Bundesgerichtshofes Ex-Deutsch-Banker muss ins Gefängnis

Einsatzfahrzeuge der Polizei vor dem Hauptgebäude der Deutschen Bank im Dezember 2012. Grund der damaligen Durchsuchung waren Ermittlungen im Zusammenhang mit Steuerbetrug im Emissionshandel.
Frankfurt Ein ehemaliger Abteilungsleiter der Deutschen Bank muss wegen Steuerhinterziehung beim Handel mit CO2-Zertifikaten ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag die dreijährige Haftstrafe für den Bankangestellten. Er war bereits am 13. Juni 2016 vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die Revision des Abteilungsleiters gegen dieses Urteil wies der BGH am Dienstag ab.
Für drei weitere Angeklagte, die wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, sind die Urteile ebenfalls rechtskräftig. Nur im Fall eines ehemaligen Mitarbeiters der Steuerabteilung der Bank wurde die Bewährungsstrafe aufgehoben. Bei ihm sei die vorsätzliche aktive Rolle nicht ausreichend bewiesen. Seinen Fall verwies der BGH an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt zurück.
Die Bankangestellten waren nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt wesentlicher Bestandteil eines Umsatzsteuerkarussells, mit dem eine internationale Tätergruppe in den Jahren 2009 und 2010 rund 850 Millionen Euro hinterzogen haben soll.
Abteilungsleiter Heinz H. habe alle Verdachtsmomente gegen betrügerische Händler von CO2-Zertifikaten, mit denen die Bank ins Geschäft gekommen war, beiseite geschoben, sagte der Vorsitzende Richter Martin Bach im Juni 2016. Die dubiosen Händler hatten die Geschäfte nur getrieben, um den Fiskus bei der Umsatzsteuer zu betrügen. Der Verurteilte sei „Täter, nicht nur Gehilfe“ gewesen und für einen Steuerschaden von 145 Millionen Euro verantwortlich, sagte Bach. Der Banker hatte den CO2-Handel in Deutschland für die Bank koordiniert und als einziger der sieben Angeklagten auf Freispruch plädiert.
Die übrigen Angeklagten müssen neben ihren Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren noch Geldbußen von bis zu 200.000 Euro zahlen. Das Gericht blieb hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die für drei Angeklagte zwischen zweieinhalb und vier Jahren Haft gefordert hatte.
Die Deutsche Bank hatte sich 2015 von den Mitarbeitern getrennt, einer ist bereits in Rente. Es handelt sich um frühere Geschäftskundenbetreuer, Mitarbeiter der Handels- sowie der Rechtsabteilung. Ihre Büros waren im April 2010 bei einer Großrazzia durchsucht worden. Das Institut selbst wird nicht beschuldigt.
Das Umsatzsteuerkarussell soll von Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 auf Hochtouren gelaufen sein. Beim Handel mit EU-Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) wurden nach Erkenntnissen der Ermittler über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war.
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Ich denke Frau Merkel macht alles für Banker, lt. ihrer Aussage. Wo ist hier der Schutz also für Banker? Schulden übernimmt Sie doch auch uns gab den Banker einen Persilschein!