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Urteil gegen Volksbank Reutlingen Negativzinsen für Sparkonten nicht zulässig

Im Streit zwischen der Volksbank Reutlingen und Verbraucherschützern um die Rechtmäßigkeit von Negativzinsen wurde ein Urteil gesprochen – mit Signalwirkung: Die dort verkündeten Negativzinsen sind nicht zulässig.
26.01.2018 Update: 26.01.2018 - 10:57 Uhr 15 Kommentare
Volksbank-Urteil: Negativzinsen für Sparkonten nicht zulässig Quelle: dpa
Gebäude der Volksbank Reutlingen

Im Streit um mögliche Strafzinsen für Kleinsparer hat die Verbraucherzentrale vor Gericht einen Erfolg erzielt.

(Foto: dpa)

Berlin Erfolg für die Verbraucherschützer im Prozess gegen die Volksbank Reutlingen: Nach Auffassung des Landgerichts Tübingen verstoßen die von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beanstandeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank bei Altverträgen gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung.

„Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen kann nicht nachträglich bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften einseitig durch die Bank eine Entgeltpflicht für den Kunden eingeführt werden, die es weder im Darlehensrecht noch beim unregelmäßigen Verwahrungsvertrag gibt“, so das Gericht. Eine Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen habe das Institut nicht gemacht.

Mit Spannung wurde auf die Entscheidung des Gerichts gewartet. Schließlich könnte mit dem Urteil ein Präzedenzfall geschaffen werden in der strittigen Frage, unter welchen Umständen private Kunden mit Negativzinsen belastet werden können.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen. Im Sommer hatte das Institut eine Klausel in ihr Preis- und Leistungsverzeichnis eingeführt, durch die Negativzinsen möglich wären. So behielt sich die Bank vor, ab 10.000 Euro Tagesgeld und ab 25.000 Euro Festgeld Negativzinsen von 0,5 Prozent zu erheben. Zwar strich die Volksbank nach einer Abmahnung durch die Verbraucherschützer diese Klausel wieder, reagierte aber nicht auf die geforderte Unterlassungserklärung. Daher wurde Klage eingereicht.

Der Rechtsstreit zeigt, dass die Kreditinstitute unter Druck stehen. Die Banken müssen selbst Strafzinsen in Höhe von 0,4 Prozent zahlen, wenn sie über Nacht überschüssige Liquidität bei der Europäischen Zentralbank parken. Und angesichts eines Dauerniedrigzinses erodiert der Zinsüberschuss der Institute. Nicht wenige Banken denken darüber nach, ihre Kunden an der Belastung zu beteiligen. Ein knappes Dutzend Banken in Deutschland verlangt schon Verwahrentgelte zwischen 0,2 Prozent und 0,6 Prozent für Privatkunden, wenn das Guthaben die 100.000 Euro-Grenze übersteigt. Bei der Raiffeisenbank Naabtal werden 0,6 Prozent bei Einlagen ab 250.000 Euro fällig.

Die Volksbank Reutlingen hatte darauf verwiesen, dass die Kontoinhaber bei Vertragsabschluss variablen Zinsen auf Guthaben zugestimmt hätten. Das Argument ließen die Verbraucherschützer aber nicht gelten. „Für unser Verfahren ist es unerheblich, ob es sich um fixe oder variable Zinsen handelt, da nach unserer Auffassung negative Zinsen bei sämtlichen Darlehensverträge dem Gesetz nach nicht vorgesehen sind“, so Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn Verbraucher seien als Darlehensgeber anzusehen und können somit über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verpflichtet werden, Zinsen zu zahlen. Das Landgericht Tübingen stimmte dieser Interpretation zu.

Verbraucherschützer begrüßen das Urteil: „Das Gericht stellt klar, dass Negativzinsen für bestehende Geldanlageverträge nicht mit Klauseln, wie sie die Volksbank Reutlingen verwendet hat, eingeführt werden können. Die Bank kann nicht einseitig mittels des Kleingedruckten aus einer Geldanlage einen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen“, erläutert Nauhauser. (Az. 4 O 187/17)

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15 Kommentare zu "Urteil gegen Volksbank Reutlingen: Negativzinsen für Sparkonten nicht zulässig"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Wenn man berücksichtigt, dass seitens der Regierung keine Kritik an der Zinspolitik von Mafio Draghi geführten EZB erfolgt und erfolgen wird, wird klar, dass es zuvorderst neben den günstigen Zinsen für die Staatsanleihen um die Entwertung der Staatsschulden durch Inflation geht.

    - Die Inflation führt dazu, dass die Löhne mit den Preisen steigen

    - Immer mehr der unteren und mittleren Einkommen zahlen automatisch höhere Steuern – denn die Progression wird nie oder unzureichend angepasst, und wie das mit der Soli-Abschaffung aussieht, dürfte hinlänglich bekannt sein.

    Somit sprudeln die Steuereinnahmen vorhersehbar munter weiter.

    Was würde wohl passieren, wenn die EZB die Zinsen anhebt? – Das Perpetuum mobile käme zum Erliegen.

    - Höhere Zinskosten müssen vom Staat aufgebracht werden, respektive durch Kürzungen an anderer Stelle finanziert werden.

    - Der Wirtschaft werden steigende Zinskosten auch nicht gut tun. Schließlich konnte ja mit billigem Geld schon alles Notwendige angeschafft werden. Es geht also nicht mehr weiter wie bisher, sondern eher zurück.

    - Werden dann Arbeitsplätze abgebaut, erhöhen sich die Sozialausgaben bei gleichzeitig sinkenden Steuereinnahmen.

    - Ende der Fahnenstange werden Kämpfe der unteren Gesellschaftsschichten um den Erhalt von Wohnung und das Nötigste zum Überleben sein.

  • @Herr Helmut Metz: Die Mittelschicht schrumpft, es gibt immer mehr Arme...wo wandert denn das Geld hin? ...

    @G. Nampf: Die Sparer bezahlen, weil das heutige Geld nicht den Sparern dient.

  • @Michael Berger 26.01.2018, 13:47 Uhr

    Schauen Sie mal hierhin:

    https://www.focus.de/finanzen/boerse/attacke-auf-das-vermoegen-steuern-abgaben-beschlagnahmung-das-sind-die-plaene-zur-enteignung-der-sparer_id_4086295.html

    und hierhin:

    http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/stelter-strategisch-enteignung-weil-es-mit-der-inflation-nicht-klappt/20466176.html


    Dort sehen Sie wie Enteignung wirklich geht und wie weit die Pläne dazu vorangeschritten sind.

  • @ x y 26.01.2018, 14:30 Uhr

    Eine Methode der Augenwischerei ist, daß Die EZB als Kriterium der Inflations-Messung die durchschnittliche Kerninflation (also ohne Energie und Nahrungsmittel) der EURO-Zone verwendet , wohlwissend, daß:

    - die Kerninflation in D deutlich über dem Durchschnitt liegt
    - die wirkliche Inflation (also mit Energie und Nahrungsmitteln) über der Kerninflation liegt

    Die Deutschen Verbraucher und Sparer sind also auf jeden Fall die Gekniffenen/Gemolkenen.

  • Gut so, jetzt muß nur noch ein Gericht die EZB stoppen.

  • @ x y
    "Sie verkaufen aber Märchen, um die hart erarbeitete Kaufkraft der Durchschnittsbevölkerung an die Reichen zu "verschenken"."

    Nicht unbedingt an die "Reichen", sondern an PRIVILEGIERTE GRUPPEN - privilegiert dadurch, dass diese die "Erstempfänger" des neu geschaffenen Geldes / Kredites sind. Trifft ein steigendes Geldangebot auf ein unverändertes Güterangebot, dann dauert es eine gewisse Zeit, bis die Preise steigen, wovon die "Erstempfänger" profitieren. Die Folge ist eine VERMÖGENSUMVERTEILUNG. Man nennt dies den CANTILLON-EFFEKT (der wesentlich dafür verantwortlich ist, dass "die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer" werden). Sie können sich vielleicht denken, wer diese privilegierten "Erstempfänger" sind:
    "Der Cantillon-Effekt bezeichnet in der Ökonomie den Effekt, dass sich eine Erhöhung der (Giral-)Geldmenge (Nettokreditvergabe) nicht automatisch gleichmäßig auf alle Bereiche einer Volkswirtschaft verteilt, sondern in Stufen, wobei manche Bereiche (insbesondere der Banksektor, andere staatsnahe Firmen, der Unternehmersektor und politisch begünstigte Gruppen) zuerst profitieren, während der Rest der Volkswirtschaft später folgt oder gar nicht von der Geldschöpfung profitiert."
    https://de.wikipedia.org/wiki/Cantillon-Effekt

  • @Herr Helmut Metz: Deswegen sind die Aussagen der Zentralbanker ein völliger Witz.

    Sie wollen 2% Inflation die sie vermutlich mit Gold automatisch bekommen würden. In Wirklichkeit sind sich aber diese Banker durchaus bewusst, dass die Inflation deutlich über 2% liegt. Sie verkaufen aber Märchen, um die hart erarbeitete Kaufkraft der Durchschnittsbevölkerung an die Reichen zu "verschenken".

  • Herr Nampf, darauf wollte ich mich beziehen. Tatsächlich ist aber eine Ausweitung der Tresorkapazitäten aufwändig und wenn am Monatsersten die Gehälter gutgeschrieben werden, bekommt ne kleine Volksbank oder Sparkasse ja das Geld auch nicht mit dem Schubkarren gebracht ... mit ein bisschen Glück hat sie aber dann das Konto des Gehaltszahlers auch noch.

    x y, auf die Festplatte ist gut, allerdings muss ich das ja irgendwo verbuchen, sonst hat das ja mit Geld nix zu tun ... und da kommt die Zentralbank wieder ins Spiel.

  • (Fortsetzung)

    Ohne Goldstandard gibt es keine Möglichkeit, Ersparnisse vor der Enteignung durch Inflation zu schützen. Es gibt dann kein sicheres Wertaufbewahrungsmittel mehr. (...) Die Finanzpolitik des Wohlfahrtsstaates macht es erforderlich, daß es für Vermögensbesitzer keine Möglichkeit gibt, sich zu schützen. Dies ist das schäbige Geheimnis, das hinter der Verteufelung des Goldes durch die Verfechter des Wohlfahrtsstaates steht. Staatsverschuldung ist schlicht und ergreifend ein Mechanismus für die "versteckte" Enteignung von Vermögen. Gold verhindert diesen heimtückischen Prozess. Es schützt Eigentumsrechte."
    http://docs.mises.de/Greenspan/Greenspan_Gold.pdf

    Mit diesem Urteil wird die mehr oder weniger unversteckte Enteignung der privaten Sparer über den "Ersatzweg" zur Inflation, nämlich über finanzielle Repression via "Negativzinsen" verhindert. Da die "Alternative" nun eingeschränkt wird, steht daher zu befürchten, dass man die Enteignung durch Inflation forcieren wird. Denn letztendlich heißt es für dieses System (wie auch mein früherer Nickname hier): "INFLATE OR DIE!"

  • @ x y
    "Zum Glück gibt es Inflation und steigende Gebühren..."

    Das Verheerende ist, dass der schlimmste ökonomische Scharlatan des 20. Jahrhunderts, der von seinen "Jüngern" jedoch bis zum heutigen Tage wie ein Heiliger verehrt wird, ganz genau wusste, was die Folgen einer Währungszersetzung durch Inflation sind:
    "Es gibt keine subtilere und auch keine sicherere Methode, einer Gesellschaft ihre Grundlagen zu entziehen, als die Zerstörung ihrer Währung. Und kaum einer unter einer Million versteht das wirklich. " (John Maynard "Lord" Keynes)
    Da wir auf lange Sicht sowieso alle tot sind, interessierte das Keynes jedoch nicht wirklich. Hurra, wir leben aber noch - Keynes jedoch nur noch in den Hirnen der die Wirtschaft lenkenden (im wahrsten Sinne des Wortes!!) Politiker und Ökonomen - darunter "Starökonomen" wie Paul Krugman (siehe HBO-Artikel).
    Die uferlose Ausweitung des GELDANGEBOTES (bei eben nicht gleichzeitiger Ausweitung der Güterproduktion) konnte für die keynesianischen Jünger daher natürlich auch keine Inflation (mehr) sein. Also musste man u.a. Inflation "umdefinieren."
    Ist Geld jedoch ein (physisches) Gut, welches man nicht beliebig vermehren kann (so beträgt der jährliche Zuwachs der Goldmenge ca. 2%, was dem Minen-Output entspricht, und was man unter einem Goldstandard als "natürliche Inflation" bezeichnen würde), dann kann es eben keine exzessive Erhöhung des Geldangebotes über das vorhandene Güterangebot geben.
    Die Konsequenzen daraus hat übrigens der wahrscheinlich bedeutendste lebende Geldexperte und ehemalige "Zentral-Lenker" der Weltwirtschaft Alan Greenspan selber benannt:
    "Unter einem Goldstandard wird die Menge an Kredit, den eine Wirtschaft verkraften kann, von den realen Sachwerten begrenzt, weil jeder Kredit letztlich ein Anspruch auf einen realen Sachwert ist [genau das ist im ungedeckten Kreditgeldsystem eben nicht mehr der Fall; der Kommentator]. (...)

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