Premium Urteil zu Kündigungsrecht Neues Altverträge-Urteil lässt Bausparer hoffen

Für Bausparer bedeutet die Entscheidung, dass sie weiterhin auf höhere Sparzinsen, als derzeit bei neuen Sparverträgen üblich, hoffen können.
Frankfurt Nachdem Gerichte in rund 30 Verfahren zugunsten der Bausparkassen geurteilt hatten, bekamen vor dem Landgericht Karlsruhe nun Bausparer recht – sie hatten gegen die Kündigung geklagt. Das Urteil vom 9. Oktober liegt dem Handelsblatt vor (Az. 7 O 126/15).
In dem Fall hat die Deutsche Bausparkasse Badenia den Bausparvertrag im Februar gekündigt. Der Vertrag aus dem Jahr 1991 war seit 2002 zuteilungsreif, die Kunden, ein Ehepaar, hat das Darlehen aber nicht abgerufen.
Das Landgericht stellt fest: Der Beklagten, also Badenia, „steht kein Kündigungsrecht zu“. Laut dem Urteil kann sie sich nicht auf Paragraf 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen. Der Vorschrift zufolge darf ein Darlehensnehmer einen Kreditvertrag nach zehn Jahren kündigen. Strittig ist, ob das auch für eine Bausparkasse, die in der Ansparphase Darlehensnehmer ist, gilt.
Aktuelle Entscheidung setzt Kontrapunkt
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