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Verbraucherschutz Check24 schaltet nicht-kommerzielle Seite zu Bankgebührenvergleich ab

Das Vergleichsportal reagiert auf eine Klage von Verbraucherschützern. Es geht um die Frage, ob das Angebot alle EU-rechtlichen Vorgaben erfüllt.
18.01.2021 Update: 18.01.2021 - 14:07 Uhr Kommentieren
Der kostenlose Bankgebührenvergleich war im August 2020 an den Start gegangen. Quelle: dpa
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Der kostenlose Bankgebührenvergleich war im August 2020 an den Start gegangen.

(Foto: dpa)

Berlin, München Nur gut fünf Monate nach dem Start hat Check24 seine nicht-kommerzielle Internet-Seite zum kostenlosem Vergleich von Girokonto-Gebühren eingestellt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) muss sich jetzt um ein neues Vergleichsportal für Bankkonditionen bemühen. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, eine neue Vergleichswebsite auf den Weg zu bringen. Dazu prüfen wir derzeit unterschiedliche Optionen“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.

„Die Klage ist ein riesiger Imageschaden“, hieß es auf Handelsblatt-Anfrage bei Check24. Das Unternehmen stehe aber bereit, um das BMF weiter zu unterstützen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte wegen unzureichender Marktabdeckung gegen die vom TÜV Saarland zertifizierte Seite geklagt. Das in Deutschland gewählte Modell zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, das Bankkunden mehr Durchblick im Gebührendschungel bieten sollte, hatte von Anfang an für Diskussion gesorgt.

„Die offenbar existierenden Rechtsunsicherheiten müssen schnellstmöglich geklärt und beseitigt werden“ sagte Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Aus Sicht der Finanzinstitute sei ein Vergleichsinstrument für Verbraucher sinnvoll und im Interesse des Wettbewerbs. „Dabei ist es selbstverständlich, dass Vergleichswebseiten über jegliche Zweifel eines Eigeninteresses erhaben ein müssen“, betonte Krautscheid.

Die zertifizierte Vergleichswebseite war Anfang August 2020 an den Start gegangen. Bankkunden fanden darauf unter anderem Informationen über die Höhe von Dispozinsen, Kontogebühren und Gebühren für Kreditkarten. Check24 deckt alle großen Banken ab, die Top-50-Onlinebanken, alle PSD-Banken, sowie die großen Sparkassen und Volksbanken.

Gemessen an der Anzahl der rund 1700 Banken sind das nur rund ein Drittel, allerdings entfallen 80 Prozent der Bilanzsumme auf die Institute, die Check24 erfasst hat. Den Verbraucherschützern reicht das allerdings nicht aus. In mehr als 90 Prozent der Fälle sei zudem nur ein Kontomodell je Kreditinstitut aufgeführt worden. Banken böten jedoch gewöhnlich mehrere Kontomodelle an, lautete die Kritik des VZBV.

Vor einer Woche hatte Check-Geschäftsführer Christoph Röttele im Gespräch mit dem Handelsblatt bereits mögliche Konsequenzen ins Spiel gebracht. „Wir benötigen einen rechtssicheren Rahmen, ansonsten müssen wir über Konsequenzen nachdenken“, hatte Röttele gesagt. Das Unternehmen hat einen siebenstelligen Betrag investiert für eine Seite, an der sie nichts verdient.

Bei kommerziellen Vergleich verdient Check24 daran, dass Anbieter Provisionen zahlen, wenn Verbraucher über das Portal Verträge mit ihnen abschließen. „Wir haben in gemeinsamen Gesprächen mit Politik und Verbraucherschutz die Weiterentwicklung des Vergleichs für Verbraucher diskutiert. Jetzt dafür verklagt zu werden, dass wir gesetzliche Kriterien umsetzen, ist unfassbar“, kritisierte Röttele.

Das Ministerium steckt jetzt in der Bredouille. Nach der EU-Zahlungskontenrichtlinie hätte das Portal für den Bankgebührenvergleich schon vor zwei Jahren bereitstehen müssen. Nun streicht das einzige Portal, das sich für den Vergleich qualifiziert hat, die Segel.

„Das ist ein Erfolg für die Verbraucher“, glaubt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Das Angebot von Check24 war nicht geeignet, für Verbraucher einen Überblick über geeignete Kontoangebote am Markt zu finden.“. Auch wenn es zertifiziert gewesen sei, habe es nicht die europarechtlichen Anforderungen erfüllt.

Mehr: Verbraucherschützer verklagen Check 24 wegen Vergleich der Kontoentgelte

  • fmd
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