Verbraucherschutz Tausende beschweren sich beim Banken-Ombudsmann

Vor allem Entgelte beim Zahlungsverkehr ärgerten die Verbraucher im vergangenen Jahr. darüber beschwerten sie sich häufig beim Ombudsmann privater Banken – aber seltener als zuvor.
Berlin Tausende Verbraucher haben sich auch im vergangenen Jahr wieder beim Ombudsmann der privaten Banken über ihr Kreditinstitut beschwert. Besonders im Fokus standen dabei Entgelte im Zahlungsverkehr. Manche Kreditinstitute drehen wegen der Niedrigzinsen und hoher Regulierungskosten an der Gebührenschraube. Insgesamt gingen nach Angaben des Bankenverbandes BdB im vergangenen Jahr 5.325 Schlichtungsanträge beim Ombudsmann ein. Das waren 272 weniger als 2016. Die Gesamtzahl sinkt seit 2014 kontinuierlich.
Einen deutlichen Anstieg gab es hingegen beim Zahlungsverkehr mit 1.806 Beschwerden (Vorjahr: 1.434). Auch das Wertpapier- und das Kreditgeschäft lösten häufig Verbraucherärger aus. Im Wertpapiergeschäft gingen 1.799 Beschwerden ein. Wie im Vorjahr ging es den Angaben zufolge dabei vor allem um Investitionen in offene und geschlossene Fonds. Verbraucher beklagten unter anderem aus ihrer Sicht fehlerhafte Beratung.
Die Zahl der Meinungsverschiedenheiten zwischen privaten Banken und ihren Kunden im Kreditgeschäft sank dagegen deutlich. Mit 1.451 Schlichtungsanträgen (Vorjahr: 2.661) machten sie aber immer noch mehr als ein Viertel aller Fälle aus. In der Vergangenheit hatte es nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsentgelten noch einen außerordentlichen Beschwerdeberg gegeben. Dieser hatte die Zahlen insgesamt nach oben getrieben. 2014 waren insgesamt 108.569 Schlichtungsanträge beim Ombudsmann eingegangen. Seitdem ist die Zahl kontinuierlich gesunken.
4.163 der eingereichten Beschwerden erfüllten im vergangenen Jahr die erforderlichen Bedingungen, gut 2.400 wurden abgearbeitet. Mehr als die Hälfte davon wurden ganz oder teilweise zugunsten der Kunden entschieden. 924 Mal behielt die Bank die Oberhand. In 171 Verfahren schlugen die Ombudsleute einen Vergleich zwischen beiden Parteien vor. Der Bankenverband hatte 1992 freiwillig das außergerichtliche Schlichtungsverfahren gegründet. Seit dem 1. April 2016 ist es eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Sechs pensionierte Richter nehmen sich als unabhängige Streitschlichter der Beschwerden an, wenn sich diese nicht vorher erledigen.
Die Daten für 2017 beruhen auf der bisher vom BdB verwendeten Systematik, um einen langfristen Vergleich zu ermöglichen. Im vergangenen Jahr wurde die Systematik aufgrund europarechtlicher Vorgaben geändert. Dadurch ergeben sich im geringen Umfang Abweichungen zum Jahresbericht.
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