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Verfahren um Prozessbetrug Gericht stellt Deutsche-Bank-Chef Anklage zu

Das Landgericht München treibt das Verfahren gegen Deutsche-Bank-Co-Chef Fitschen und vier Ex-Manager des Instituts voran. Die Verteidiger haben die Anklageschrift erhalten, deren Bearbeitung Wochen dauern dürfte.
16.09.2014 - 10:58 Uhr 2 Kommentare
Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen: Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs. Quelle: Reuters

Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen: Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs.

(Foto: Reuters)

München Die Anklage gegen den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier frühere Spitzenmanager des Instituts hat die erste Hürde bei Gericht genommen. Die Deutsche Bank hat den Eingang der Anklageschrift im Kirch-Verfahren nun bestätigt. Zuvor hatten mehrere mit dem Vorgang betraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ bestätigt, nach dem das Landgericht München die 626 Seiten dicke Anklageschrift wegen versuchten Prozessbetrugs geprüft und an die Verteidiger verschickt habe.

Die fünf Angeschuldigten, darunter Fitschens Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer, hätten nun Zeit für Stellungnahmen. Offen sei, ob die vom Gericht gesetzte Frist von sechs Wochen dafür ausreiche. Danach wolle das Gericht entscheiden, ob es die Anklage zulässt und einen Prozess eröffnet. Die Top-Banker sollen im Schadenersatzprozess um die Pleite der Kirch-Mediengruppe das Oberlandesgericht getäuscht haben, um Kirchs Forderungen abzublocken.

Nähere Angaben zu den Beteiligten machte ein Sprecher der Deutschen Bank am Dienstag in Frankfurt nicht: „Die Deutsche Bank kommentiert grundsätzlich laufende Verfahren nicht und verweist auf frühere Äußerungen, wonach sie davon überzeugt ist, dass sich der Verdacht gegen Jürgen Fitschen als unbegründet erweisen wird.“ Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen bereits vor Wochen abgeschlossen. Über die Ergebnisse will sie aber erst informieren, wenn alle Betroffenen die Schriftstücke erhalten haben.

Dies war nach Angaben des Landgerichts am Dienstag noch nicht der Fall. Im nächsten Schritt muss das Gericht die Anklage zulassen, erst dann könnte es zum Prozess kommen. Neben der Anklageschrift, die 110 Seiten Anklagetext und mehr als 500 Seiten Ermittlungsergebnisse umfasst, verschickte das Gericht nun Insidern zufolge auch mehrere DVDs voller eingescannter Beweismittel.

Ex-Chef Ackermann bestätigt Eingang

Die Anwaltskanzlei, die Ackermann vertritt, bestätigte die Anklage gegen ihren Mandanten. „Wir haben die Anklage erhalten, und Herr Ackermann hat sie auch erhalten“, sagte Rechtsanwältin Hellen Schilling von der Kanzlei Kempf & Dannenfeldt in Frankfurt. Die übrigen Kanzleien äußerten sich nicht. Die Angeschuldigten haben die Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Rechtsstreitigkeiten um den Zusammenbruch der Kirch-Gruppe verfolgen die Deutsche Bank bereits seit zwölf Jahren. Leo Kirch, der 2011 starb, und seine Erben hatten der Bank die Schuld gegeben. Sie hatten die Ansicht vertreten, der damalige Bankchef Breuer habe den Konzern mit einem Interview im Februar 2002 in die Pleite treiben wollen, um lukrative Aufträge für die Bank aus der Zerschlagung der Kirch-Gruppe zu bekommen.

Zwar beendete die Bank den Streit zu Jahresbeginn mit einem 925 Millionen Euro schweren Vergleich und kam damit einem Richterspruch zuvor. Doch für die Münchener Justiz war der Fall damit nicht abgeschlossen. Denn Richter Guido Kotschy, der das Schadenersatz-Urteil fällte, hatte Aussagen der Deutsche-Bank-Manager in dem Prozess als unglaubwürdig kritisiert. Damit rief er die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

  • rtr
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2 Kommentare zu "Verfahren um Prozessbetrug: Gericht stellt Deutsche-Bank-Chef Anklage zu"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Man muss sich wundern, mit welch einer kriminellen Energie so ein großes Bankhaus, wie die Deutsche Bank, agiert und gnadenlos rücksichtslos ALLES, von Staaten bis hin zu denen die am wenigsten haben (Hartz-4-Empfänger, diese zahlen für ein P-Konto wesentlich mehr als vorher!)ausbeutet oder besser gesagt beraubt!
    Alles im Zeichen der totalen Gier nach Geld und Macht!
    Gleichzeitig müssen aber, die Steuerzahler für diese Gebärden der kriminellen Geldmafia, bezahlen und die wahren Täter kommen bei Gerichte als Reingewaschene davon.
    Die deutsche Politik, als hemmungslose Prostituierte der Lobbys sie ja schon immer ist, deckt und schützt das gnadenlose Vorgehen aus eigenem Interesse, denn es fallen ja auch irrsinnig überbezahlte (Nach-der-Politik)-Posten-Versprechen an.
    Wenn nicht gerade im Bankhaus, dann eben durch "Vermittlung" über gut geölte Kanäle, an "befreundete" Unternehmen.
    Solange es hier, bei Straftaten, nur eine Haftung für einzelne Mitarbeiter/innen in einer Firma gibt, kann sich jede Firmenleitung fein Rausreden und ist immer auf der "kriminellen" Sonnenseite.
    Wir brauchen DRINGLICHST ein Firmenstrafrecht, welches die "straffällig" gewordene Firma in Strafhaftung nimmt, damit auch die Oberen einer Firma nicht ungeschoren davon kommen und die "Kleinen" hängen sehn, um dann weiter zu machen.
    In USA und anderen Staaten hat sich das Firmenhaftungsprinzip besten bewährt!
    Abgesehn davon, im Straßenverkehrsrecht kann auch der Halter eines Fahrzeugs herangezogen werden, wenngleich er/sie nicht das Fahrzeug geführt hat im strafrelevantem Zeitraum.

  • Fitschen war bisher schon eine lame duck, die unsäglich am Sessel klebte, die nunmehr zugestellte Anklage wird Fitschen hoffentlich dazu bewegen, SOFORT sein Amt zur Verfügung zu stellen !!

    Der unsägliche Breuer hat seinerzeit also ganze Arbeit geleistet sowie seine Vorstandskollegen mit ins Verderben gezogen und darüber hinaus das Renommee einer einst stolzen Bank völlig ruiniert.

    Berufsehre und Ethik sind diesem Herrn total fremd; Abs würde sich im Grabe umdrehen.

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