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Verwahrentgelte Verbraucher erhalten keine Hilfe vom Staat bei Negativzinsen

Immer mehr Banken führen Strafzinsen oder Verwahrentgelte für Einlagen ein. Für eine gesetzliche Beschränkung sieht die Bundesregierung jedoch keine Handhabe.
26.08.2021 - 18:41 Uhr 3 Kommentare
Geschützt sieht die Bundesregierung die Sparer dadurch, dass Banken Verträge nicht einseitig ändern dürfen. Quelle: dpa
Bankenskyline von Frankfurt

Geschützt sieht die Bundesregierung die Sparer dadurch, dass Banken Verträge nicht einseitig ändern dürfen.

(Foto: dpa)

Berlin Ein knappes Drittel aller deutschen Banken verlangt Strafzinsen oder Gebühren für Einlagen. Zwar unterscheiden sich noch die Höhe der Strafzinsen und die Grenze der Freibeträge, ab der das Verwahrentgelt berechnet wird. Schon jetzt ist aber ein Trend erkennbar, der deutlich nach oben zeigt.

Trotz dieser Entwicklung sieht die Bundesregierung jedoch keinen Anlass für gesetzliche Beschränkungen. Eingriffe in die Preisbildung seien nur in „begründeten Ausnahmefällen“ gerechtfertigt, beispielsweise „bei Vorliegen von Marktversagen oder der Konzentration von Marktmacht bei Monopolen“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken.

Da diese Voraussetzungen nicht vorlägen, würde eine gesetzgeberische Einschränkung von Verwahrentgelten in die allgemeine Vertragsfreiheit und in die Berufsfreiheit der Institute eingreifen, urteilt das Bundesfinanzministerium.

Nach Recherchen des Vergleichsportals Biallo.de haben in diesem Jahr 220 Banken und Sparkassen ein Verwahrentgelt für Guthaben auf dem Tagesgeld- oder Girokonto eingeführt. Insgesamt erheben damit 483 Banken auf private Einlagen Negativzinsen, knapp 520 verfahren so im Firmenkundengeschäft. Da kein Ende der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank in Sicht ist und Kreditinstitute vermeiden wollen, dass sie mit Einlagen überhäuft werden, dürften weitere Kreditinstitute Negativzinsen erheben. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 1700 Institute.

Die Mehrzahl der Banken erhebe weiterhin keine Negativzinsen oder diese nur bei Überschreiten erheblicher Freigrenzen, begründet auch die Bundesregierung ihre Zurückhaltung. Nach wie vor hätten die Kleinsparer damit Einlageoptionen ohne Negativzinsen.

Verwahrentgelt von 0,5 Prozent

Bislang zählt Biallo.de lediglich rund 30 Institute, die ab dem ersten Euro ein Verwahrentgelt erheben. In der Regel liegt das Verwahrentgelt bei 0,5 Prozent, 19 Geldhäuser würden einen höheren Negativzins verlangen, als sie bei der Europäischen Zentralbank zahlen müssen.

Geschützt sieht die Bundesregierung die Sparer dadurch, dass Banken Verträge nicht einseitig ändern dürfen. Die Einführung entsprechender Negativzinsklauseln in bestehende Sparverträge über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurde von der bisherigen Rechtsprechung als Versuch einer einseitigen Vertragsänderung eingestuft.

Zudem hat kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) den Verbraucherschutz bei Bankgebühren gestärkt. Bei der Anhebung oder Einführung von Gebühren bedienten sich Banken und Sparkassen bislang der sogenannten Zustimmungsfiktion. Die Zustimmung der Verbraucher wurde angenommen, wenn sie nicht aktiv widersprachen. Dem hat der BGH allerdings einen Riegel vorgeschoben. Eine Änderung der AGB sei nur dann rechtens, wenn die Bank die ausdrückliche Zustimmung des Kunden einhole.

Die Bundesregierung konkretisierte in ihrer Antwort auch, wie die Finanzaufsicht Bafin im Rahmen ihres Mandats zur Sicherung des kollektiven Verbraucherschutzes Einfluss auf die Verwahrentgeltpraxis der Banken nehmen kann. So sei zwei Banken die Erhebung von Negativzinsen untersagt worden, weil sie diese nicht in rechtlich zulässiger Form einführten. In einem Fall setzte sich die Bafin durch, in einem anderen zog das Institut vor ein Verwaltungsgericht, das die Untersagungsverfügung aufhob. Die Bafin, so die Bundesregierung, sei in Berufung gegangen.

Verbraucherschützer wehren sich

Rechtsstreitigkeiten gibt es auch noch auf anderen Ebenen. So wehren sich Verbraucherschützer beispielsweise dagegen, dass die Sparkasse Vogtland neben einem Kontoentgelt auch noch Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten berechnet. Das Landgericht Leipzig hat der Sparkasse recht gegeben. Die nächste Instanz wurde angerufen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft derweil rechtliche Schritte gegen die Commerzbank. Sie will verhindern, dass das Institut Negativzinsen für Sparkonten verlangt.

Banken und Sparkassen gehen nicht nur dazu über, verstärkt Verwahrentgelte zu verlangen. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts sind Entgelte für Bankdienstleistungen wie etwa Grundgebühren, Überweisungen, Daueraufträge, Barabhebungen, Kreditkarten oder Kontoauszüge in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 27 Prozent gestiegen. In den vergangenen zwölf Monaten lag der Anstieg bei knapp vier Prozent.

Während Verbraucher in ihren Entgeltinformationen, die die Banken ihnen regelmäßig zur Verfügung stellen, sehen können, wie sich die Preise für die Services entwickelt haben, werden die Negativentgelte nicht aufgeführt. Nach Auffassung der Bundesregierung müssen die Kreditinstitute das auch nicht.

Sie weist darauf hin, dass „Umfang und Inhalt der Entgeltinformation nach dem Zahlungskontengesetz vorgegeben sind“. Etwaige Veränderungen müssten dann in den Prozess der Evaluierung der entsprechenden EU-Richtlinie eingebracht werden. Andererseits wäre es nicht das erste Mal, dass die Bundesregierung von Vorgaben einer EU-Richtlinie abweicht.

Mehr: Nur noch zehn Banken bieten überregional kostenlose Girokonten an.

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3 Kommentare zu "Verwahrentgelte: Verbraucher erhalten keine Hilfe vom Staat bei Negativzinsen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Eklatantes Versagen der Politik.
    Eine anständige Politik würde dafür sorgen, dass dem Sparer Zinsen in Höhe der Inflationsrate garantiert würden. Nach der Bankenrettung in der Finanzkrise bedient sich das System weiterhin zu Lasten der Ohnmächtigen. 0,5% Negativzinsen für das Guthaben auf dem Konto und Überziehungszinsen für den Dispokredit von über 10%. Sind Banken wirklich systemrelevant oder hat man das alles immer weiter so konstruiert. Soll man jetzt einen Tresor mit Bargeld im Keller haben ? Da kann einem der Kragen platzen.

  • sicherheitshalber, damit meine Aussage wirklich klar ist.
    DER EZB EINLAGENZINS FÜR BANKEN DARF NICHT NEGATIV SEIN.
    ER MUSS GRÖSSER GLEICH NULL SEIN.

  • "Für eine gesetzliche Beschränkung sieht die Bundesregierung jedoch keine Handhabe."
    Das ist absolut korrekt - sollte es der EZB einfallen vielleicht MINUS 5 % Strafzinsen von den Banken zu verlangen, so sind diese bald insolvent.
    Es ist somit klar, dass die Banken Strafzinsen weitergeben MÜSSEN um zu überleben.
    Überleben heißt: In USA erhalten die Banken wegen der positiven Zinsen bei der Einlage in die Zentralbank ca. 60 Milliarden Dollar im Jahr, während europäische Banken ca. 10 Milliarden Euro BEZAHLEN. Damit wird die KONKURENZFÄHIGKEIT gegenüber USA Banken quasi ausgeschaltet.
    Aus meiner Sicht sind NEGATIVZINSEN ein RIESEN MISTHAUFEN!!!! SCHWACHSINN PUR!!!
    Es werden schlechte, unwirtschaftliche Projekte finanziert, die keiner braucht und zudem ökologisch und ökonomisch SINNLOS sind!
    ALSO MEINE LIEBEN HERREN POLITIKER IN EUROPA - SCHAFFT ENDLICH DEN NEGATIVZINS AB!!!!

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