Vor 2009: LBBW schließt „Dividenden-Stripping“ nicht aus
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Vor 2009LBBW schließt „Dividenden-Stripping“ nicht aus
Nachdem die HSH Nordbank auf sogenannte „Cum-Ex-Geschäfte“ gestoßen ist, will die nächste Landesbank diese ebenfalls nicht ausschließen. Nach Amtsantritt von Bankchef Vetter 2009 seien diese aber verboten worden.
Die LBBW kommt bei ihren Untersuchungen nicht weiter, auch weil die damals Verantwortlichen nicht mehr in der Bank tätig sind.
(Foto: dapd)
Frankfurt Auch der Vorstand der Landesbank Baden-Württemberg fürchtet, dass in seinem Haus in der Vergangenheit umstrittene Dividendengeschäfte stattgefunden haben. Für die Zeit nach dem Amtsantritt von Vorstandschef Hans-Jörg Vetter 2009 könne die LBBW diese sogenannten „Cum-Ex-Geschäfte“ rund um den Dividendenstichtag ausschließen, für die Jahre davor nicht, sagte ein Sprecher am Donnerstag und bestätigte damit Berichte der „Stuttgarter Zeitung“ und des Südwestrundfunks (SWR). Vetter habe solche zweifelhaften Geschäfte umgehend verboten. Die Deutsche Bank erklärte dagegen, sie habe bei einer Überprüfung keine auffälligen Geschäfte gefunden und gehe daher nicht von Strafen oder Rückforderungen aus.
Banken und deren Kunden haben bei der Praxis, die auch als „Dividenden-Stripping“ bekannt ist, eine Gesetzeslücke genutzt, die erst 2012 geschlossen wurde. Unter Juristen ist umstritten, ob die Geschäfte zulasten der Staatskasse vorher illegal waren.
Die LBBW komme bei ihren Untersuchungen nicht weiter, auch weil die damals Verantwortlichen nicht mehr in der Bank tätig seien. Die Bank habe ihre Erkenntnisse an die Steuerbehörden, den Aufsichtsrat und die Staatsanwaltschaft Stuttgart weitergegeben. Sie sei darauf angewiesen, dass diese - etwa über Rechtshilfeersuchen im Ausland - mehr erführen, sagte der Sprecher. Die LBBW habe jedenfalls für mögliche Folgen in der Bilanz schon vor längerer Zeit ausreichend vorgesorgt. Den Berichten zufolge könnte der Staat durch die Aktiengeschäfte allein bei der LBBW um mehr als 100 Millionen Euro geschädigt worden sein. Der Sprecher wollte sich dazu nicht äußern.
Diese deutschen Banken überprüft die EZB
Commerzbank Deka-Bank (Spitzeninstitut der Sparkassen) Deutsche Bank DZ-Bank (Spitzeninstitut der Volksbanken) Hypo Real Estate Holding (Deutsche Pfandbriefbank) SEB WGZ Bank (2. Spitzeninstitut der Volksbanken)
Die HSH Nordbank und die Hypo-Vereinsbank waren bei internen Überprüfungen auf Geschäfte gestoßen, mit denen der Fiskus möglicherweise jeweils um mehr als 100 Millionen Euro geprellt wurde. Bei den Geschäften wurde mit Leerverkäufen gearbeitet - Papiere wurden verkauft, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert. Die zeitliche Differenz nutzten Banken und Investoren rund um die Dividendenzahlung von Unternehmen aus: Von den Banken bekamen sie eine Bestätigung, Kapitalertragsteuer auf die Dividendenerlöse bezahlt zu haben, was sie später steuerlich geltend machten - dabei hatten sie in Wahrheit gar keine Steuer abgeführt.
Die Deutsche Bank fürchtet dagegen keine Strafen. „Nach den bisherigen Feststellungen gehen wir davon aus, dass es im Zusammenhang mit 'Cum-Ex-Geschäften' bei uns keinerlei Steuerrückzahlungsverpflichtungen oder sonstige Zahlungsverpflichtungen gibt“, sagte ein Sprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters.
Die Deutsche Bank, die weltweit in eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist, hatte im Frühjahr erklärt, dass die Finanzbehörden wegen Geschäften eines Kunden ein Auskunftsersuchen an sie gestellt habe. „Das haben wir zum Anlass genommen, um auch die eigenen Handelsaktivitäten mit Aktien um Dividendenstichtage zu überprüfen“, sagte der Sprecher. Dabei habe sie bisher aber keine auffälligen Geschäfte gefunden.
1 Kommentar zu "Vor 2009: LBBW schließt „Dividenden-Stripping“ nicht aus"
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Mazi
"Die Deutsche Bank dagegen weiß von nichts."
Wurde denn die Deutsche Bank schon einmal offiziell gefragt und was hat sie offiziell geantwortet.
Der ganze Zirkus sollte zum Anlass genommen werden ein Unternehmensstrafrecht einzuführen. Es ist nicht in Ordnung, wenn die Bank das Geld kassiert, die Vorstände die Boni dafür kassieren und die Kleinen gehängt werden.
Wir sollten uns aber auch davor hüten, ein Strafrecht unterschiedlicher Klassen einzuführen. Dabei ist die Korruption von Staatsbeamten, der staatliche Ankauf von Hehlerware, richterlicher und gutachterlicher Missbrauch (ich denke an den Fall Mollath) in den Reformkatalog aufzunehmen.
Eine ehrenwerte und dankbare Aufgabe für den neuen Bundesjustizminister Maas.
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"Die Deutsche Bank dagegen weiß von nichts."
Wurde denn die Deutsche Bank schon einmal offiziell gefragt und was hat sie offiziell geantwortet.
Der ganze Zirkus sollte zum Anlass genommen werden ein Unternehmensstrafrecht einzuführen. Es ist nicht in Ordnung, wenn die Bank das Geld kassiert, die Vorstände die Boni dafür kassieren und die Kleinen gehängt werden.
Wir sollten uns aber auch davor hüten, ein Strafrecht unterschiedlicher Klassen einzuführen. Dabei ist die Korruption von Staatsbeamten, der staatliche Ankauf von Hehlerware, richterlicher und gutachterlicher Missbrauch (ich denke an den Fall Mollath) in den Reformkatalog aufzunehmen.
Eine ehrenwerte und dankbare Aufgabe für den neuen Bundesjustizminister Maas.