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Weiterer Zivilprozess Neuer Ärger für Sal. Oppenheim

Herbert Benteler hat einen dreistelligen Millionenbetrag in Oppenheim-Esch-Fonds investiert. Diese machten Verlust. Der Stahlindustrielle will nun sein Geld zurück, Sal. Oppenheim muss einen weiteren Prozess ausfechten.
18.04.2013 - 17:48 Uhr 2 Kommentare
Bankhaus Sal. Oppenheim in Köln: Der Paderborner Stahlindustrielle Hubertus Benteler klagt. Quelle: dpa

Bankhaus Sal. Oppenheim in Köln: Der Paderborner Stahlindustrielle Hubertus Benteler klagt.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Der Privatbank Sal. Oppenheim steht ein weiterer Zivilprozess ins Haus. Wie das Landgericht Köln auf Anfrage des Handelsblatts bestätigte, hat der Paderborner Stahlindustrielle Hubertus Benteler am 22. März Klage gegen Sal. Oppenheim sowie den Troisdorfer Immobilienentwickler Josef Esch eingereicht. Die Klage auf Schadensersatz ist bei der 15. Zivilkammer des Landgerichts anhängig, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Josef Esch bestätigte den Eingang der Klage, sehe diese aber gelassen, ließ Esch über einen PR-Berater ausrichten. Sal. Oppenheim wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.

Benteler, der den gleichnamigen Automobilzulieferer seit 1991 in vierter Generation führt, hatte in mehreren der sogenannten Oppenheim-Esch-Fonds einen dreistelligen Millionenbetrag investiert. Einige der Immobilienfonds, die von der Privatbank und dem Bauunternehmer Esch als Steuersparmodelle für Superreiche verkauft worden waren, entwickelten sich verlustreich. Benteler fühlt sich nicht hinreichend über die Risiken des Investments aufgeklärt – und fordert sein Geld zurück.

  • bog
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2 Kommentare zu "Weiterer Zivilprozess: Neuer Ärger für Sal. Oppenheim"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • genauso ist es - sie haben sicher BWL studiert ;)

  • Da alle Kontoinhaber mit ihren Bankeinlagen ja mehr oder weniger unfreiwilligen ANLEGER in die Geschäfte der Kontoführenden Bank sind und im Ernstfall auch dafür Haften müssen, klären die Banken eigentlich umfassend über das mit dieser "Anlage" (Bankguthaben und eventuell sogar ausgeschöpfte Barkredite wie der Dispo) verbundene Risiko auf?

    Wurden die zyprischen Anlager beraten und umfassen darüber informiert, dass mit ihrer Anlage über 100.000 in die Zockereien der Banken in Griechenland ihre Anlage verlieren?

    Mir scheint, dass hier bewußt Risiken von den Banken verschwiegen wurden und es keine Aufklärung darüber gab und auch jetzt noch nicht gibt, wenn man ein Konto bei einer Bank eröffnet und damit nach neuem Enteignungsverständnis Anleger wird.

    Wie ist das übrigens genau mit den Bankguthaben als Forderungen gegenüber dem Kreditinstitut und dem Dispokrediten. Derartige Forderungen eines Überziehungskredits sind ja pfändbar, wenn als Bargeld ausgegeben. Können sie somit auch enteignet werden, falls die Bank damit "gerettet" werden muss? Was heißt also 100.000 EUR Bankguthaben genau? Je nach konkreter Definition relativiert sich das schnell, z.B. für Unternehmen mit hoher Kreditlinie.

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