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Wertpapierhandel Entschädigungsfonds hängt in den Seilen

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen ist weiter in Schwierigkeiten: Zwar sind die Zahlungen an geschädigte Anleger der Phoenix Kapitaldienste gesichert - doch wann diese kommen, ist nicht sicher.
21.09.2011 - 17:54 Uhr 1 Kommentar
Die finanzielle Situation der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) scheint sich nicht zu bessern. Quelle: dpa

Die finanzielle Situation der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) scheint sich nicht zu bessern.

(Foto: dpa)

Die finanzielle Situation der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) bleibt desolat. Zwar sind die Zahlungen für die geschädigten Anleger der 2005 pleite gegangenen Phoenix Kapitaldienste sichergestellt, da der Bund der EdW Kredite in Höhe von knapp 270 Millionen Euro zur Verfügung stellte. Doch sieht sich die Einrichtung nicht in der Lage, die Kredite wie geplant zurückzuführen.

„Die Darlehensrückführung gestaltet sich aufgrund des schleppenden Mittelzuflusses schwieriger als geplant", heißt es in einem Bericht des Bundesfinanzministeriums an die Mitglieder des Finanzausschusses. Der Bericht liegt dem Handelsblatt vor. EdW-Mitglieder hätten Rechtsbehelfe gegen die von der EdW durchgeführte Sonderzahlungserhebung eingelegt, zudem hätten verschiedene Mitglieder „Belastungsobergrenzen“ erreicht, heißt es in dem Bericht.

Die Phoenix-Fall gehört zu den größten Wirtschaftsbetrugsfällen in Deutschland und hat die Grenzen der Sicherungseinrichtung für die rund 800 Wertpapierhändler, Vermögensverwalter und Kapitalanlagefirmen aufgezeigt. Über ein Schneeballsystem akquirierte Phoenix bis zum Zusammenbruch Kundengeld. Von der Pleite waren 30.000 Anleger betroffen.

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1 Kommentar zu "Wertpapierhandel: Entschädigungsfonds hängt in den Seilen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Es ist ein Unding, daß die Zwangsmitglieder der EWB, die zumeist keine Kundengelder annehmen dürfen, von einer Einrichtungs leichtfertig zwangsverpflichtet werden.
    Um es ganz klar zu sagen: Die Geschädigten waren Zocker, die einem Betrüger Geld überlassen haben. Die sollen Ihre Zockerverluste selbst tragen. Der EWB/Bafin fällt es natürlich leicht, mit großzügig gefüllter Giesskanne anderer Leute Geld an private Zocker vertreilen.
    Da wird es erheblichen Widerstand geben.

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