WikiLeaks-Prozess Schweizer Ex-Banker entgeht Haftstrafe

Der Schweizer Ex-Banker Rudolf Elmer wurde am Montag zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.
Im Prozess um die Weitergabe vertraulicher Bankdaten an die Enthüllungs-Plattform WikiLeaks ist ein früherer Mitarbeiter der Bank Julius Bär der vom Staatsanwalt geforderten Haftstrafe entgangen. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den Ex-Banker Rudolf Elmer zu einer Geldstrafe von 45.000 Franken auf Bewährung, weil er 2008 Bankdaten an WikiLeaks weitergegeben hatte.
In einem zweiten Anklagepunkt sprach das Gericht Elmer frei: Er hatte dem WikiLeaks-Gründer Julian Assange im Januar 2011 vor laufenden Kameras zwei CDs überreicht, die nach Elmers damaligen Angaben Daten von rund 2000 Steuersündern enthielten. Er wurde daraufhin in der Schweiz verhaftet und für mehrere Monate in Untersuchungshaft genommen. Tatsächlich seien die Datenträger leer gewesen, erklärte Elmer vor Gericht. Was auf den CDs war, habe sich nicht mehr herausfinden lassen, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung.
Elmer hatte früher in einer Niederlassung der Bank Bär auf den Cayman Islands gearbeitet. Dass er 2008 Daten an die damals in der Öffentlichkeit wenig bekannte WikiLeaks weitergegeben hatte, räumte Elmer selbst ein. Er sieht sich als ein Whistleblower, der öffentlich auf Missstände hinweisen will. Die Verteidigung beurteilt die Vorgänge von 2008 als verjährt und will gegen die Geldstrafe Berufung einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft und ein Berufsverbot gefordert. Elmer habe sich lediglich an seinem früheren Arbeitgeber rächen wollen, erklärte der Staatsanwalt.
Verurteilt wurde der Ex-Banker auch wegen Urkundenfälschung, weil er 2007 einen fingierten Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel schrieb. Laut Anklageschrift soll Elmer 2009 auch versucht haben, die Daten aus dem Jahr 2008 dem damaligen deutschen Finanzminister Peer Steinbrück anzubieten.
Die Gerichtskosten von 25.000 Franken (25.000 Euro) muss Elmer übernehmen. Er habe sich den Prozess wegen seines öffentlichen Auftritts in London selbst zuzuschreiben, sagte der Richter.
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