Vor der Dividendenausschüttung (cum):
Investor A besitzt Aktien des Unternehmens S im Wert von 20 Millionen Euro. Investor C erwirbt von einem ausländischen Investor B Aktien S im Wert von 20 Millionen Euro, obwohl B diese nicht besitzt. Hierbei handelt es sich um einen Leerverkauf.
Nach der Dividendenausschüttung (ex):
Jetzt verändern sich die Eigentumsverhältnisse. A erhält zunächst vom Unternehmen S eine Dividende in Höhe von 100.000 Euro, wovon S 25 Prozent Kapitalertragssteuer, also 25.000 Euro einbehält. A erhält hierfür eine Steuerbescheinigung, die A dem Finanzamt vorlegen kann. Die S-Aktien, die A besitzt, sind nun 19,9 Millionen Euro wert.
A verkauft nun seine S-Aktien an B für 19,9 Millionen Euro. B ist aufgrund des Leerverkaufes, bei dem er von C 20 Millionen Euro erhalten hatte, in der Lage die Aktien von A zu kaufen. B bleiben 100.000 Euro, also die Brutto-Dividende, übrig.
Das Leergeschäft zwischen B und C läuft aus. B muss die S-Aktien, die C bei ihm vor der Dividendenausschüttung (cum) erworben hatte, nun liefern. Allerdings hat B nur S-Aktien im Wert nach der Dividendenausschüttung (ex), also nur im Wert von 19,9 Millionen Euro. Eine Ausgleichszahlung ist nun nötig. Die kann B an C tätigen, da er 100.000 Euro, also die Brutto-Dividende übrig hat.
B gibt nun an C die Netto-Dividende in Höhe von 75.000 Euro aus. Für die fehlenden 25.000 Euro stellt die Depotbank des C eine Steuerbescheinigung aus, die C an das Finanzamt richten kann. Allerdings hat C durch die Leerverkaufsmechanik keine Kapitalertragssteuer entrichtet, der Anspruch entbehrt also jeglicher legitimer Grundlage.
Das Finanzamt kann aufgrund der unklaren Besitzverhältnisse nicht ausmachen, wer der Eigentümer der Aktien S ist. Am Ende leitet C die S-Aktien im Wert von 19,9 Millionen Euro wieder an A weiter und es scheint alles so zu sein, wie vor der Dividendenausschüttung.
A ist wieder im Besitz der S-Aktien im Wert von 19,9 Millionen Euro, erhält eine Dividende in Höhe von 75.000 Euro und hat eine Steuerbescheinigung, mit der er sich die restlichen 25.000 Euro der Dividende beim Finanzamt erstatten lassen kann. C wiederum hat ebenfalls eine solche Steuerbescheinigung und hat wie der A gegen das Finanzamt einen Anspruch in Höhe von 25.000 Euro.
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Die Leute haben ein System geschaffen, damit der Staat getäuscht wird und zu viel Steuererstattungen an sie ausschüttet. "Ob das illegal war, ist noch nicht abschließend richterlich geklärt." Wie bitte? Hakt's denn? Klarer als so kann doch ein Betrug gar nicht sein? Oder geht das jetzt mit der neuen Linie in Deutschland nach dem Motto: Was früher mal illegal war, lassen wir heute einfach mal gut sein; wäre sonst viel zu viel Arbeit und zu anstrengend.
wer gesetze schreibt sollte sich nicht über hausdurchsuchungen wundern.