Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Cum-Ex-Geschäfte und die Folgen

Wie Banken in die
Steuerkasse griffen

Cum-Ex-Geschäfte Showdown hinter verschlossenen Türen: Finanzgericht entscheidet über Steuertricks

Steuererstattungen aus Cum-Ex-Deals sind rechtlich kaum haltbar. Doch noch immer gibt es Akteure, die auf eine Auszahlung pochen. Jetzt steht eine wichtige Entscheidung an.
19.07.2019 - 06:44 Uhr 2 Kommentare
Der historische Sitzungssaal 201 im Finanzgericht Köln Quelle: Finanzgericht Köln
Heute fällt eine Entscheidung

Der historische Sitzungssaal 201 im Finanzgericht Köln

(Foto: Finanzgericht Köln)

Düsseldorf Bei diesem Prozess wollen die Kläger niemanden zusehen lassen. Wenn am Freitag das Finanzgericht Köln über den Streit zwischen der US-Firma KK Law Firm Retirement Plan Trust und dem Bundeszentralamt für Steuern verhandelt, müssen Bürger und Journalisten auf dem Flur warten. Das deutsche Steuergeheimnis schützt den Kläger, der sich 27 Millionen Euro aus der deutschen Steuerkasse nehmen wollte, vor der deutschen Öffentlichkeit.

Wer sich auf die Spuren von KK Law begibt, erfährt Erstaunliches. Erst am 23. Februar 2011 wurde die Firma gegründet, kurz darauf stieg sie in den deutschen Aktienhandel ein. Sie beteiligte sich an Geschäften der Marke Cum-Ex. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet den Verkauf von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Die Händler hatten dabei ganz offensichtlich keinerlei Interesse an den Wertpapieren selbst. Wichtig war ihnen, sie in möglichst großen Mengen zu kaufen und zu verkaufen – oft im Volumen von Milliarden Euro. Ziel des Treibens war die Erschleichung von doppelten Erstattungen von Kapitalertragsteuern.

KK Law war nicht der einzige Cum-Ex-Akteur, der in der Dividendensaison 2011 in Deutschland Steuerbeute machen wollte. Fünf weitere solcher Firmen agierten nach dem gleichen Muster. Sie hießen Uplands Consulting Retirement Plan Trust, 5T Advisory Services Retirement Plan Trust, Sander Gerber Pension Plan und Acorn Capital Strategies LLC Employee Pension Profit Sharing Plan & Trust.

Sie alle waren an einem Handel mit Aktien beteiligt, der den Finanzämtern suggerierte, es gebe mehrere Besitzer ein und desselben Papiers. Dafür wurden Investoren akquiriert und Banken wie das australische Institut Macquarie stellten immense Summen Fremdkapital zur Verfügung.

Schließlich wurden die Aktien im Kreis gehandelt, unter Beteiligung von Leerverkäufern. Das Ergebnis: Nur einer der Beteiligten führte die Kapitalertragsteuer ab, mehrere stellten Anträge auf Erstattung dieser Steuern. Nach Erkenntnissen der deutschen Behörden wollte sich die Gruppe insgesamt mehr als 450 Millionen Euro erschleichen.

Alle Firmen nannten sich Pensionsfonds. Doch wer denkt, es gehe um die Altersvorsorge von Ruheständlern, sieht sich getäuscht. Bei KK Law etwa gab es nur einen Gründer, einen Treuhänder und einen Begünstigten: Kevin K. Der Amerikaner war der Einzige, der von den deutschen Steuererstattungen profitieren würde. Als der Plan fehlschlug, klagte K.

Die deutsche Staatsanwaltschaft führt den amerikanischen Rechtsanwalt nun als Beschuldigten. Sie wirft ihm die Beteiligung an schwerer Steuerhinterziehung und bandenmäßigem Betrug vor. Als Treuhänder des antragstellenden KK Law Firm Retirement Plan Trust sei er eng in die Cum-Ex-Transaktionen eingebunden gewesen.

K. äußerte sich auf Anfrage des Handelsblatts nicht. Er trug seine Argumente nur vor Gericht vor – in einer Klage gegen das Bundeszentralamt für Steuern. Während die deutsche Staatsanwaltschaft also gegen ihn wegen Steuerhinterziehung ermittelt, will K. den gescheiterten mutmaßlichen Betrug nachträglich vor Gericht durchsetzen.

Verfahren könnte sich noch hinziehen

Für das Bundeszentralamt für Steuern besteht kein Zweifel, dass die Geschäfte von KK Law und der anderen „Pensionsfonds“ illegal waren. Die Behörde spricht in ihren Schriftsätzen von „unzulässigen steuerlichen Vorteilen“, die sich die US-Akteure mit ihrem Cum-Ex-Modell erschleichen wollten.

„Aus Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden sowie des Beklagten geht eindeutig hervor, dass der Kläger mit den zentralen Initiatoren der Cum-Ex-Gestaltungen zusammengearbeitet hat“, schrieb das Bundeszentralamt an das Finanzgericht Köln.

Einer der zentralen Initiatoren des Cum-Ex-Modells war Steueranwalt Hanno Berger. Auch gegen ihn gibt es seit Jahren mehrere Ermittlungsverfahren und seit einigen Monaten auch eine erste Anklage. Berger hat sich in die Schweiz zurückgezogen und bestreitet von dort aus bis heute, dass die Geschäfte illegal waren. Wann der Prozess gegen Berger beginnt, steht noch nicht fest.

Bei KK Law konnten sich die Ermittler durch zahlreiche Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Abhöraktionen und Vernehmungen ein sehr genaues Bild darüber machen, wie die Geschäfte des vermeintlichen Pensionsfonds abliefen. Die Akte der Staatsanwaltschaft liegt auch dem Finanzgericht Köln vor. Kenner des Falls gehen davon aus, dass das Gericht die Klage von KK Law gegen das Bundeszentralamt für Steuern abschmettert.

Die 26.859.955,19 Euro, die K. vom deutschen Fiskus einforderte, müsste er in diesem Fall abschreiben. Kenner des Streites berichten allerdings, dass KK Law durchaus gewillt sei, bis vor den Bundesfinanzhof zu ziehen. Die Finanzierung des Prozesses sei durch Personen gesichert, die selbst viel Geld in das Modell Cum-Ex steckten.

K. fährt damit den ganz harten Kurs. Viele Banker, Investoren, Berater und Anwälte haben in der Cum-Ex-Affäre, die den deutschen Staat geschätzte zwölf Milliarden Euro kostete, inzwischen eingelenkt. Sie zahlten Millionen zurück, dazu Geldauflagen, akzeptierten Strafbefehle, wandelten sich zu Kronzeugen. Nicht so K. Der Mann, der gegen des Bundeszentralamt klagt, stand nicht einmal für die Staatsanwaltschaft zu einem Gespräch bereit.

Auskunftsfreudiger als K. war dessen Bekannter Tom Fender*. Der amerikanische Anwalt war früher ein Kollege von Hanno Berger. Beide arbeiteten zusammen bei der Kanzlei Dewey & Le Boeuf. Am 10. September 2018 kam der Amerikaner zur Vernehmung ins Landeskriminalamt nach Düsseldorf.

Dort gab er sich reumütig. Schon bevor die Ermittlungsbeamten ihre erste Frage stellen konnten, bekannte Fender: Dies alles sei der größte Fehler, den er je begangen habe. Sein Pensionsfonds hat den Antrag auf die Millionenerstattung zurückgezogen.

*Name geändert

Startseite
2 Kommentare zu "Cum-Ex-Geschäfte: Showdown hinter verschlossenen Türen: Finanzgericht entscheidet über Steuertricks"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Unter diesem Link könnt ihr sehen wie die Entscheidung gefallen ist: https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2019/07/cum-ex-urteil-des-fg-koeln-es-war-eine-kriminelle-glanzleistung

    Und wer wen vertritt. Ich weiss nicht wen Frau A.B. meint. Aber ich glaube nicht, dass die Verteidigerseite für KK Law noch die andere Seite vertritt. In einem Punkt muss aber differenziert werden, dass hier das FG entscheiden hat. Ich bin überzeugt, dass die Akteure bis zum BVG gehen werden. Die Politik war aber bei der Sache nicht ganz unschuldig und da finde ich auch, dass die Presse, dass sehr kritisch beäugen und dokumentieren sollte.

  • Beitrag von der Redaktion gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich. https://www.handelsblatt.com/impressum/netiquette/

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%