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Cum-Ex-ProzessRichter zu Hanno Berger: „Dann zahlen Sie den Kram zurück!“

Im Steuerskandal Cum-Ex deutet alles auf ein Geständnis von Hanno Berger. Das Gericht erwartet zudem eine Millionenzahlung. Dabei gibt es ein Problem.René Bender, Sönke Iwersen, Volker Votsmeier 06.08.2022 - 15:14 Uhr Artikel anhören

Der Steueranwalt Hanno Berger verdiente mit Cum-Ex-Geschäften Millionen. Nun drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.

Foto: dpa

Düsseldorf. Hanno Berger war nicht dabei, als es um sein Geld ging. Am Dienstag vor einer Woche trafen sich seine drei Anwälte um zehn Uhr am Landgericht Bonn mit zwei Richtern und zwei Staatsanwälten. Der angeklagte Berger wurde im Vorführbereich des Landgerichts geparkt, falls es einer Rücksprache bedurfte. Das heikle Gespräch selbst führten seine Verteidiger ohne ihren impulsiven Mandanten.

Berger, einst Staranwalt im deutschen Steuerrecht, sitzt auf der Anklagebank in Bonn. Die Staatsanwaltschaft macht ihn verantwortlich für einen Steuerschaden von 278 Millionen Euro. Mittel zum Zweck waren Cum-Ex-Geschäfte. Die Beteiligten ließen sich dabei Steuern erstatten, die sie gar nicht gezahlt hatten. Berger beriet als Steueranwalt und warb Investoren an.

Dabei bestreitet Berger seit jeher, dass Cum-Ex-Geschäfte unrechtmäßig sind. Die Möglichkeit von doppelten Steuererstattungen sei einer Gesetzeslücke geschuldet, sagte der heute 71-Jährige dem Handelsblatt und anderen. Das Ausnutzen von Gesetzeslücken sei nicht illegal.

Die Argumentation von Berger hat einen Haken: Jedes Gericht, das sich damit beschäftigte, kam zu einem anderen Schluss. Das Finanzgericht Köln erklärte, es sei „denklogisch unmöglich“, sich eine Steuer zweimal erstatten zu lassen.

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