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Cum-Ex-Geschäfte und die Folgen

Wie Banken in die
Steuerkasse griffen

Cum-Ex-Skandal Prozess rückt näher: Schweiz will Hanno Berger nach Deutschland ausliefern

Der wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagte Anwalt sitzt in Auslieferungshaft. Sein Anwalt klagt über politische Einflussnahme.
26.08.2021 - 17:39 Uhr Kommentieren
Hanno Berger Quelle: Simon Habegger / 13 Photo
Hanno Berger

Demr Strippenzieher in der Steueraffäre Cum-Ex blickt droht eine lange Haft.

(Foto: Simon Habegger / 13 Photo)

Düsseldorf Ein Prozess gegen Hanno Berger, Deutschlands mutmaßlich einst einflussreichsten Steuerhinterzieher, rückt immer näher. Wie das Schweizer Bundesamt für Justiz dem Handelsblatt bestätigte, hat es „die Auslieferung des Betroffenen an Deutschland verfügt. Dagegen kann Beschwerde an das Bundesstrafgericht erhoben werden. Gegen Entscheide des Bundesstrafgerichts kann, wenn es um einen besonders wichtigen Fall geht, das Bundesgericht angerufen werden. Dieses entscheidet als letzte Instanz.“

Bis zur endgültigen Entscheidung über Bergers Auslieferung könnte nach Einschätzung von Experten ein halbes Jahr vergehen. Sein Anwalt Kai Schaffelhuber hofft nach der Niederlage bei der Schweizer Verwaltung auf die Schweizer Justiz und sieht seinen Mandanten als Ziel politischer Verfolgung: „Ich bin stets davon ausgegangen, dass die schweizerische Verwaltung aufgrund des von der BRD ausgeübten Drucks dem Ersuchen stattgeben und die Entscheidung den Gerichten überlassen wird.“

Berger ist Steueranwalt und wird in seiner deutschen Heimat wegen des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung und des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verfolgt. Anklagen hierzu stammen sowohl von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wie der Staatsanwaltschaft Köln. Weil Berger sich schon vor Jahren in die Schweiz zurückzog, stellten beide Behörden Auslieferungsersuche an das Nachbarland.

In der Frankfurter Anklage wird Berger als „Spiritus Rector“ sogenannter Cum-Ex-Geschäfte beschuldigt. Der lateinische Begriff beschreibt Aktiendeals mit (cum) und ohne (ex) Dividende, mit der die Beteiligten darauf abzielten, sich eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten zu lassen.

Berger soll Cum-Ex-Geschäfte konzipiert haben. Zahlreiche Gutachten zu ihrer vermeintlichen rechtlichen Unbedenklichkeit stammen aus seiner Feder. Außerdem soll Berger den Anklagen zufolge Investoren für Cum-Ex-Geschäfte akquiriert und selbst daran verdient haben.

Berger setzte sich vor Jahren ab

Als er am 27. November 2012 erfuhr, dass Ermittler gerade sein Frankfurter Büro durchsuchten, setzte sich Berger in die Schweiz ab. Aus seinem Exil im Bergdorf Zuoz heraus wehrte sich der Anwalt vehement gegen die Vorwürfe, betonte aber auch, sich einem etwaigen Strafverfahren in Deutschland stellen zu wollen. „Ich bin ein Mann des Rechts“, sagte Berger dem Handelsblatt Ende 2017.

Im März 2021 begann vor dem Landgericht Wiesbaden die Hauptverhandlung. Angeklagt waren Berger und zwei ehemalige Bankmanager der Hypo-Vereinsbank. Bergers Platz auf der Anklagebank allerdings blieb frei. „Wir teilen mit, dass Herr Dr. Berger nicht erscheinen kann und wird“, sagte sein Strafverteidiger. Sein Mandant sei nicht ordnungsgemäß geladen worden und außerdem krank. Richterin Kathleen Mittelsdorf trennte das Verfahren gegen Berger ab.

Die hessische Justiz forcierte daraufhin ihre Bemühungen, Berger aus der Schweiz herauszuholen. Auch Nordrhein-Westfalen stellte ein Auslieferungsersuchen. Vor dem Landgericht Bonn wird Berger angeklagt, weil er an Cum-Ex-Geschäften der M.M. Warburg Bank beteiligt war. In beiden Anklagen geht es um einen vermuteten Schaden in dreistelliger Millionenhöhe.

Am 7. Juli nahm die Kantonspolizei Graubünden Berger fest, seitdem sitzt er in Auslieferungshaft. Berger legte Haftbeschwerde ein, um wieder aus seiner Zelle zu kommen, scheiterte damit aber vor dem Schweizer Bundesstrafgericht. Bergers Taten seien wohl nicht nur nach deutschem, sondern auch nach Schweizer Recht strafbar, hieß es in dem Entscheid des Gerichts.

Mehr: Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs rollt eine Anklagewelle an

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